Als Lamoral von Taxis 1615 mit dem General-Reichs- postamt belehnt worden war, so behielt man sich, wie erwähnt, kaiserlicher Seits in dem Taxis'schen Lehenbrief das kaiser- liche Hofpostamt bevor, und in dem von dem Freiherrn von Taxis ausgestellten Revers heißt es ausdrücklich:1) "Zuvörderst aber untern Prätext und Fürwand ob ver- standener mir erwiesener Gnad, neuen Ansatz-Bewillig- und Verleihung Jhro Kaiserlichen Majestät Hof- und Niederöster- reichischen Postämtern keinen Eintrag, Jrrung, Verhinderniß oder Beschwerung, wie und was Weiß solches immer geschehen und zugehen möchte, thun oder verfügen solle noch wolle, finte- mal mehr höchstgemelte Kaiserliche Herr Majestät für sich und Deroselben Nachkommen am Reich und Dero hochlöblichen Hauß Oesterreich vorberührte Hof- und Niederösterreichische Postämter von angezogener Gnad, Bewilligung und Verleih- ung gänzlich abgesondert und ausgeschlossen und darunter im wenigsten begriffen und verstanden haben wollen etc."
Diese kaiserlichen Hofpostmeister übten auch ihr Amt und ihre Stellung bei den Reichs- und Collegialtagen von 1612 bis 1636 ohne Einspruch von irgend einer Seite aus.
Von Carl Magni ging das Amt auf seinen Sohn Hanß Jacob Magni über, von diesem aber wurde es mit kaiserlichem Vorwissen und Consens, durch Vermittlung des damaligen Hof- Canzlers Johann Baptist Verda von Verdenburg im Jahre
1)v. Beust a. a. O. Band I. pag 169.
Als Lamoral von Taxis 1615 mit dem General-Reichs- poſtamt belehnt worden war, ſo behielt man ſich, wie erwähnt, kaiſerlicher Seits in dem Taxis'ſchen Lehenbrief das kaiſer- liche Hofpoſtamt bevor, und in dem von dem Freiherrn von Taxis ausgeſtellten Revers heißt es ausdrücklich:1) „Zuvörderſt aber untern Prätext und Fürwand ob ver- ſtandener mir erwieſener Gnad, neuen Anſatz-Bewillig- und Verleihung Jhro Kaiſerlichen Majeſtät Hof- und Niederöſter- reichiſchen Poſtämtern keinen Eintrag, Jrrung, Verhinderniß oder Beſchwerung, wie und was Weiß ſolches immer geſchehen und zugehen möchte, thun oder verfügen ſolle noch wolle, finte- mal mehr höchſtgemelte Kaiſerliche Herr Majeſtät für ſich und Deroſelben Nachkommen am Reich und Dero hochlöblichen Hauß Oeſterreich vorberührte Hof- und Niederöſterreichiſche Poſtämter von angezogener Gnad, Bewilligung und Verleih- ung gänzlich abgeſondert und ausgeſchloſſen und darunter im wenigſten begriffen und verſtanden haben wollen ꝛc.“
Dieſe kaiſerlichen Hofpoſtmeiſter übten auch ihr Amt und ihre Stellung bei den Reichs- und Collegialtagen von 1612 bis 1636 ohne Einſpruch von irgend einer Seite aus.
Von Carl Magni ging das Amt auf ſeinen Sohn Hanß Jacob Magni über, von dieſem aber wurde es mit kaiſerlichem Vorwiſſen und Conſens, durch Vermittlung des damaligen Hof- Canzlers Johann Baptiſt Verda von Verdenburg im Jahre
1)v. Beust a. a. O. Band I. pag 169.
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Als Lamoral von Taxis 1615 mit dem General-Reichs-
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kaiſerlicher Seits in dem Taxis'ſchen Lehenbrief das kaiſer-
liche Hofpoſtamt bevor, und in dem von dem Freiherrn
von Taxis ausgeſtellten Revers heißt es ausdrücklich: 1)
„Zuvörderſt aber untern Prätext und Fürwand ob ver-
ſtandener mir erwieſener Gnad, neuen Anſatz-Bewillig- und
Verleihung Jhro Kaiſerlichen Majeſtät Hof- und Niederöſter-
reichiſchen Poſtämtern keinen Eintrag, Jrrung, Verhinderniß
oder Beſchwerung, wie und was Weiß ſolches immer geſchehen
und zugehen möchte, thun oder verfügen ſolle noch wolle, finte-
mal mehr höchſtgemelte Kaiſerliche Herr Majeſtät für ſich und
Deroſelben Nachkommen am Reich und Dero hochlöblichen Hauß
Oeſterreich vorberührte Hof- und Niederöſterreichiſche Poſtämter
von angezogener Gnad, Bewilligung und Verleih-
ung gänzlich abgeſondert und ausgeſchloſſen und
darunter im wenigſten begriffen und verſtanden
haben wollen ꝛc.“
Dieſe kaiſerlichen Hofpoſtmeiſter übten auch ihr Amt und
ihre Stellung bei den Reichs- und Collegialtagen von 1612
bis 1636 ohne Einſpruch von irgend einer Seite aus.
Von Carl Magni ging das Amt auf ſeinen Sohn Hanß
Jacob Magni über, von dieſem aber wurde es mit kaiſerlichem
Vorwiſſen und Conſens, durch Vermittlung des damaligen Hof-
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1) v. Beust a. a. O. Band I. pag 169.
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 298. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/311>, abgerufen am 22.11.2024.
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