Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.fürsten und Ständen damals beschlossen: (cfr. §. 5 des Reichs- Dieser Maßregel hätte man nicht bedurft, wenn schon ohne Dies ist also unstreitig das erste und älteste Beispiel einer Jn den folgenden Zeiten bei jener Kriegserklärung Kaiser 1) Neue und vollständigere Sammlung des Reichsabschiedes, Frank-
furt a/M. 1747. II. 242. fürſten und Ständen damals beſchloſſen: (cfr. §. 5 des Reichs- Dieſer Maßregel hätte man nicht bedurft, wenn ſchon ohne Dies iſt alſo unſtreitig das erſte und älteſte Beiſpiel einer Jn den folgenden Zeiten bei jener Kriegserklärung Kaiſer 1) Neue und vollſtändigere Sammlung des Reichsabſchiedes, Frank-
furt a/M. 1747. II. 242. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0278" n="265"/> fürſten und Ständen damals beſchloſſen: (<hi rendition="#aq">cfr</hi>. §. 5 des Reichs-<lb/> abſchiedes) „Jtem iſt bedacht: Nachdem ſolcher Bothſchafft und<lb/> Räthen in der Handlung allerley begegnen und entſtehen mag,<lb/> das in der Jnſtruction nicht begriffen, und deßhalber weitern<lb/> Beſcheids von nöthn ſeyn, ſollen zwiſchen Nürnberg und Wien<lb/> mittlerzeit des Tags Poſt an gelegene Orte gelegt werden, dar-<lb/> auf ſie zu jeder Zeit, was ihnen begegnet und gehandelt wird,<lb/> eilends und förderlich unſerm Statthalter und Regiment allhero<lb/> gen Nürnberg zu wiſſen thun und weitern Beſcheid erlangen<lb/> ſollen“<note place="foot" n="1)">Neue und vollſtändigere Sammlung des Reichsabſchiedes, Frank-<lb/> furt a/M. 1747. <hi rendition="#aq">II</hi>. 242.</note>.</p><lb/> <p>Dieſer Maßregel hätte man nicht bedurft, wenn ſchon ohne<lb/> dieſelbe eine entſprechende Einrichtung beſtanden hätte; überdieß<lb/> wird auch der Name Taxis hier gar nicht genannt, er hatte<lb/> demnach auch mit dieſer Einrichtung Nichts zu thun.</p><lb/> <p>Dies iſt alſo unſtreitig das erſte und älteſte Beiſpiel einer<lb/> deutſchen Reichspoſt. (Reichsabſchied vom Jahre 1522, §. 5.)</p><lb/> <p>Jn den folgenden Zeiten bei jener Kriegserklärung Kaiſer<lb/><hi rendition="#g">Karls</hi> <hi rendition="#aq">V</hi>. (1542) und der deutſchen Reichsſtände gegen eben<lb/> dieſen Soliman <hi rendition="#aq">II</hi>. treffen wir das <hi rendition="#g">zweite Beiſpiel</hi> von<lb/> einer deutſchen Poſt und zwar von einer <hi rendition="#g">Feldpoſt</hi> an; es<lb/> wurde beſchloſſen, eine Poſt an einem bequemen Orte anzu-<lb/> legen, um von der Reichsarmee, welche unter dem Befehle des<lb/> patriotiſchen Churfürſten Joachim von Brandenburg nach Un-<lb/> garn marſchirte, zeitige Nachricht zu erhalten. (Speyeriſcher<lb/> Reichsabſchied 1542, §. 45.)</p><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [265/0278]
fürſten und Ständen damals beſchloſſen: (cfr. §. 5 des Reichs-
abſchiedes) „Jtem iſt bedacht: Nachdem ſolcher Bothſchafft und
Räthen in der Handlung allerley begegnen und entſtehen mag,
das in der Jnſtruction nicht begriffen, und deßhalber weitern
Beſcheids von nöthn ſeyn, ſollen zwiſchen Nürnberg und Wien
mittlerzeit des Tags Poſt an gelegene Orte gelegt werden, dar-
auf ſie zu jeder Zeit, was ihnen begegnet und gehandelt wird,
eilends und förderlich unſerm Statthalter und Regiment allhero
gen Nürnberg zu wiſſen thun und weitern Beſcheid erlangen
ſollen“ 1).
Dieſer Maßregel hätte man nicht bedurft, wenn ſchon ohne
dieſelbe eine entſprechende Einrichtung beſtanden hätte; überdieß
wird auch der Name Taxis hier gar nicht genannt, er hatte
demnach auch mit dieſer Einrichtung Nichts zu thun.
Dies iſt alſo unſtreitig das erſte und älteſte Beiſpiel einer
deutſchen Reichspoſt. (Reichsabſchied vom Jahre 1522, §. 5.)
Jn den folgenden Zeiten bei jener Kriegserklärung Kaiſer
Karls V. (1542) und der deutſchen Reichsſtände gegen eben
dieſen Soliman II. treffen wir das zweite Beiſpiel von
einer deutſchen Poſt und zwar von einer Feldpoſt an; es
wurde beſchloſſen, eine Poſt an einem bequemen Orte anzu-
legen, um von der Reichsarmee, welche unter dem Befehle des
patriotiſchen Churfürſten Joachim von Brandenburg nach Un-
garn marſchirte, zeitige Nachricht zu erhalten. (Speyeriſcher
Reichsabſchied 1542, §. 45.)
1) Neue und vollſtändigere Sammlung des Reichsabſchiedes, Frank-
furt a/M. 1747. II. 242.
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