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Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681.

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an deren Röhren nichts zu machen / noch würcklich gearbeitet wird / das Wasser bey freyen Lauff gelassen werde.

6. Der beeidigte Kunstmeister sol / damit in besorglichen Nothfällen es bey Winters-Zeit ans Wasser nicht ermangele / so bald nur 2. oder 3. Tage der Frost anhalten wird / das Wasser / durch stellung der Kunst / nicht mehr lauffen lassen / sondern damit einhalten / und so viel an jhm ist / dahin sehen / daß zum wenigsten die grossen Röhren / biß an den Haupt- oder Pfeiffen-Brunnen ledig und gangbar bleiben.

7. Wie imgleichen auch unsere Bürgerschafft / und absonderlich die Brawer / in allen und jeden Röhren dahin sehen sollen / daß ebenmessig dieselbe auff solchen Fall ledig seyn / und nicht mit Eiß voll gefroren erfunden werden mögen.

8. Wofern nun aber solches irgend zubefahren seyn / und das Frost-Wetter continuiren würde / alsdenn sollen unsere Bürger für jhren Häusern die Gossen außhauen / und von allen Eise frey bewahren / damit von besagtem Haupt- und Pfeiffen-Brunnen / durch rennen das Wasser in die Gossen / und darin weiter an den Ort / wo etwa eine Feuers-Brunst entstanden / in schleunigster Möglichkeit geführet / allda gefüllet und geschöpffet werden könne.

9. Weßhalben dann auch die Feurmeistere dahin sehen / und bey Straffe andeuten lassen sollen / daß

an deren Röhren nichts zu machen / noch würcklich gearbeitet wird / das Wasser bey freyen Lauff gelassen werde.

6. Der beeidigte Kunstmeister sol / damit in besorglichen Nothfällen es bey Winters-Zeit ans Wasser nicht ermangele / so bald nur 2. oder 3. Tage der Frost anhalten wird / das Wasser / durch stellung der Kunst / nicht mehr lauffen lassen / sondern damit einhalten / und so viel an jhm ist / dahin sehen / daß zum wenigsten die grossen Röhren / biß an den Haupt- oder Pfeiffen-Brunnen ledig und gangbar bleiben.

7. Wie imgleichen auch unsere Bürgerschafft / und absonderlich die Brawer / in allen und jeden Röhren dahin sehen sollen / daß ebenmessig dieselbe auff solchen Fall ledig seyn / und nicht mit Eiß voll gefroren erfunden werden mögen.

8. Wofern nun aber solches irgend zubefahren seyn / und das Frost-Wetter continuiren würde / alsdenn sollen unsere Bürger für jhren Häusern die Gossen außhauen / und von allen Eise frey bewahren / damit von besagtem Haupt- und Pfeiffen-Brunnen / durch rennen das Wasser in die Gossen / und darin weiter an den Ort / wo etwa eine Feuers-Brunst entstanden / in schleunigster Möglichkeit geführet / allda gefüllet und geschöpffet werden könne.

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[13/0013] an deren Röhren nichts zu machen / noch würcklich gearbeitet wird / das Wasser bey freyen Lauff gelassen werde. 6. Der beeidigte Kunstmeister sol / damit in besorglichen Nothfällen es bey Winters-Zeit ans Wasser nicht ermangele / so bald nur 2. oder 3. Tage der Frost anhalten wird / das Wasser / durch stellung der Kunst / nicht mehr lauffen lassen / sondern damit einhalten / und so viel an jhm ist / dahin sehen / daß zum wenigsten die grossen Röhren / biß an den Haupt- oder Pfeiffen-Brunnen ledig und gangbar bleiben. 7. Wie imgleichen auch unsere Bürgerschafft / und absonderlich die Brawer / in allen und jeden Röhren dahin sehen sollen / daß ebenmessig dieselbe auff solchen Fall ledig seyn / und nicht mit Eiß voll gefroren erfunden werden mögen. 8. Wofern nun aber solches irgend zubefahren seyn / und das Frost-Wetter continuiren würde / alsdenn sollen unsere Bürger für jhren Häusern die Gossen außhauen / und von allen Eise frey bewahren / damit von besagtem Haupt- und Pfeiffen-Brunnen / durch rennen das Wasser in die Gossen / und darin weiter an den Ort / wo etwa eine Feuers-Brunst entstanden / in schleunigster Möglichkeit geführet / allda gefüllet und geschöpffet werden könne. 9. Weßhalben dann auch die Feurmeistere dahin sehen / und bey Straffe andeuten lassen sollen / daß

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Zitationshilfe: Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hannover_feurordnung_1681/13>, abgerufen am 22.11.2024.