Artic. | Register | Pag. |
4 | Straffe der falschen Müntzern. | 352 |
5 | Straffe des Meineydes und falschen Zeugnüssen. | 353 |
6 | Straffe der jenigen / die ihre beschworne Urphede brechen. | Ibid. |
7 | Straffe der jenigen / die Schmähe-Schriffte und Pasquillos sprengen / oder falsche Instrumenta machen. | 355 |
8 | Straffe der jenigen / die falsche Maß / Elen und Gewichte gebrauchen. | Ibid. |
9 | Straffe der Kirchenräuber und Mordtbrenner. | 356 |
10 | Straffe der Seeräuber. | Ibid. |
11 | Straffe der Schiffsknechte / die in den beygelegenen Haven / Frevel und Muthwillen treiben / oder auch Ballast in die Elbe werffen. | 357 |
12 | Straffe der jenigen / die junge Hestern und Wieden bey den Graben und Wällen vernichtigen. | 358 |
13 | Straffe der Schiffs-Knechte die gegen ihre Schiffer freveln. | 358 |
14 | Straffe der / die Feide-Brieffe oder Brand-Zeichen bedreulich sprengen. | 359 |
15 | Straffe dero / die aus Unachtsamkeit Brandt oder Feuer veruhrsachen. | Ibid. |
16 | Straffe der Mörder und Strassenräuber. | 360 |
17 | Straffe der Todtschläger. | Ibid. |
18 | Wie mit den jenigen / die Nothwehre beweisen / zu verfahren. | 361 |
19 | Wie gegen den Flüchtigen nach begangenem Todtschlage zu verfahren. | Ibid. |
20 | Wie gegen den / der einen Bürger / Einwohner oder deroselben Diener / ausserhalb dieser Stadt entleibet / zu verfahren. | 362 |
21 | Straffe der jenigen / die mit der Entleibung an der rechter Persone feilen. | 363 |
22 | Straffe der Unsinnigen und Minderjährigen Todtschläger. | Ibid. |
23 | Straffe der jenigen / die ihre Eltern / Kinder / Schwestern / Brüder oder nahe verwandte Freunde ermorden. | 364 |
24 | Wie es in dem Falle / da kein gewisser Thäter bey dem beschehenen Todtschlage verhanden / zu halten. | 365 |
25 | Straffe der Auffrührer. | 366 |
26 | Von Straffe derer / die anderer Ehefrauen / oder auch Jungfrauen wegführen. | Ibid. |
Artic. | Register | Pag. |
4 | Straffe der falschen Müntzern. | 352 |
5 | Straffe des Meineydes und falschen Zeugnüssen. | 353 |
6 | Straffe der jenigen / die ihre beschworne Urphede brechen. | Ibid. |
7 | Straffe der jenigen / die Schmähe-Schriffte und Pasquillos sprengen / oder falsche Instrumenta machen. | 355 |
8 | Straffe der jenigen / die falsche Maß / Elen und Gewichte gebrauchen. | Ibid. |
9 | Straffe der Kirchenräuber und Mordtbrenner. | 356 |
10 | Straffe der Seeräuber. | Ibid. |
11 | Straffe der Schiffsknechte / die in den beygelegenen Haven / Frevel und Muthwillen treiben / oder auch Ballast in die Elbe werffen. | 357 |
12 | Straffe der jenigen / die junge Hestern und Wieden bey den Graben und Wällen vernichtigen. | 358 |
13 | Straffe der Schiffs-Knechte die gegen ihre Schiffer freveln. | 358 |
14 | Straffe der / die Feide-Brieffe oder Brand-Zeichen bedreulich sprengen. | 359 |
15 | Straffe dero / die aus Unachtsamkeit Brandt oder Feuer veruhrsachen. | Ibid. |
16 | Straffe der Mörder und Strassenräuber. | 360 |
17 | Straffe der Todtschläger. | Ibid. |
18 | Wie mit den jenigen / die Nothwehre beweisen / zu verfahren. | 361 |
19 | Wie gegen den Flüchtigen nach begangenem Todtschlage zu verfahren. | Ibid. |
20 | Wie gegen den / der einen Bürger / Einwohner oder deroselben Diener / ausserhalb dieser Stadt entleibet / zu verfahren. | 362 |
21 | Straffe der jenigen / die mit der Entleibung an der rechter Persone feilen. | 363 |
22 | Straffe der Unsinnigen und Minderjährigen Todtschläger. | Ibid. |
23 | Straffe der jenigen / die ihre Eltern / Kinder / Schwestern / Brüder oder nahe verwandte Freunde ermorden. | 364 |
24 | Wie es in dem Falle / da kein gewisser Thäter bey dem beschehenen Todtschlage verhanden / zu halten. | 365 |
25 | Straffe der Auffrührer. | 366 |
26 | Von Straffe derer / die anderer Ehefrauen / oder auch Jungfrauen wegführen. | Ibid. |
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Artic. Register Pag.
4 Straffe der falschen Müntzern. 352
5 Straffe des Meineydes und falschen Zeugnüssen. 353
6 Straffe der jenigen / die ihre beschworne Urphede brechen. Ibid.
7 Straffe der jenigen / die Schmähe-Schriffte und Pasquillos sprengen / oder falsche Instrumenta machen. 355
8 Straffe der jenigen / die falsche Maß / Elen und Gewichte gebrauchen. Ibid.
9 Straffe der Kirchenräuber und Mordtbrenner. 356
10 Straffe der Seeräuber. Ibid.
11 Straffe der Schiffsknechte / die in den beygelegenen Haven / Frevel und Muthwillen treiben / oder auch Ballast in die Elbe werffen. 357
12 Straffe der jenigen / die junge Hestern und Wieden bey den Graben und Wällen vernichtigen. 358
13 Straffe der Schiffs-Knechte die gegen ihre Schiffer freveln. 358
14 Straffe der / die Feide-Brieffe oder Brand-Zeichen bedreulich sprengen. 359
15 Straffe dero / die aus Unachtsamkeit Brandt oder Feuer veruhrsachen. Ibid.
16 Straffe der Mörder und Strassenräuber. 360
17 Straffe der Todtschläger. Ibid.
18 Wie mit den jenigen / die Nothwehre beweisen / zu verfahren. 361
19 Wie gegen den Flüchtigen nach begangenem Todtschlage zu verfahren. Ibid.
20 Wie gegen den / der einen Bürger / Einwohner oder deroselben Diener / ausserhalb dieser Stadt entleibet / zu verfahren. 362
21 Straffe der jenigen / die mit der Entleibung an der rechter Persone feilen. 363
22 Straffe der Unsinnigen und Minderjährigen Todtschläger. Ibid.
23 Straffe der jenigen / die ihre Eltern / Kinder / Schwestern / Brüder oder nahe verwandte Freunde ermorden. 364
24 Wie es in dem Falle / da kein gewisser Thäter bey dem beschehenen Todtschlage verhanden / zu halten. 365
25 Straffe der Auffrührer. 366
26 Von Straffe derer / die anderer Ehefrauen / oder auch Jungfrauen wegführen. Ibid.