Personen leben, wo es ihnen gefällt; und mit ihrem Paß wird es auch nach ihrer Ver- heiratung eben so gehalten, wie oben ange- zeigt ist.
§. 5.
Um so wol das eine als das andre Ge- schlecht zu einem tugendhaften Wandel auf- zumuntern, und im Reiche die Anzal nützli- cher Handwerksleute zu vermeren, sollen ei- nem jeden jungen Menscheu 25 Rubel zu sei- ner Einrichtung und Aufhelfung, wenn er sich setzt, und einem jeden Mädchen eben so viel zur Aussteuer, gegeben werden. Diese Belonung gehöret besonders für diejenige junge Handwerker und Mädchen, welche, nachdem sie aus dem Kinderhause ausgelas- sen worden, einige Jare ihr Brod selbst er- worben, und sodann mit guten Zeugnissen von den Leuten, bei welchen sie gewont, ge- dient, oder gearbeitet haben, sich wieder im Kinderhause melden, oder auch in der That zeigen, daß sie währender Zeit in ihrem Hand- werke merere Geschicklichkeit erlangt, oder außer ihrer vorigen noch eine andre Profes-
sion
I. Kinderhaus u. Accouchier-Hoſpital
Perſonen leben, wo es ihnen gefaͤllt; und mit ihrem Paß wird es auch nach ihrer Ver- heiratung eben ſo gehalten, wie oben ange- zeigt iſt.
§. 5.
Um ſo wol das eine als das andre Ge- ſchlecht zu einem tugendhaften Wandel auf- zumuntern, und im Reiche die Anzal nuͤtzli- cher Handwerksleute zu vermeren, ſollen ei- nem jeden jungen Menſcheu 25 Rubel zu ſei- ner Einrichtung und Aufhelfung, wenn er ſich ſetzt, und einem jeden Maͤdchen eben ſo viel zur Ausſteuer, gegeben werden. Dieſe Belonung gehoͤret beſonders fuͤr diejenige junge Handwerker und Maͤdchen, welche, nachdem ſie aus dem Kinderhauſe ausgelaſ- ſen worden, einige Jare ihr Brod ſelbſt er- worben, und ſodann mit guten Zeugniſſen von den Leuten, bei welchen ſie gewont, ge- dient, oder gearbeitet haben, ſich wieder im Kinderhauſe melden, oder auch in der That zeigen, daß ſie waͤhrender Zeit in ihrem Hand- werke merere Geſchicklichkeit erlangt, oder außer ihrer vorigen noch eine andre Profeſ-
ſion
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I. Kinderhaus u. Accouchier-Hoſpital
Perſonen leben, wo es ihnen gefaͤllt; und
mit ihrem Paß wird es auch nach ihrer Ver-
heiratung eben ſo gehalten, wie oben ange-
zeigt iſt.
§. 5.
Um ſo wol das eine als das andre Ge-
ſchlecht zu einem tugendhaften Wandel auf-
zumuntern, und im Reiche die Anzal nuͤtzli-
cher Handwerksleute zu vermeren, ſollen ei-
nem jeden jungen Menſcheu 25 Rubel zu ſei-
ner Einrichtung und Aufhelfung, wenn er
ſich ſetzt, und einem jeden Maͤdchen eben ſo
viel zur Ausſteuer, gegeben werden. Dieſe
Belonung gehoͤret beſonders fuͤr diejenige
junge Handwerker und Maͤdchen, welche,
nachdem ſie aus dem Kinderhauſe ausgelaſ-
ſen worden, einige Jare ihr Brod ſelbſt er-
worben, und ſodann mit guten Zeugniſſen
von den Leuten, bei welchen ſie gewont, ge-
dient, oder gearbeitet haben, ſich wieder im
Kinderhauſe melden, oder auch in der That
zeigen, daß ſie waͤhrender Zeit in ihrem Hand-
werke merere Geſchicklichkeit erlangt, oder
außer ihrer vorigen noch eine andre Profeſ-
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/84>, abgerufen am 24.11.2024.
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