Es soll jetzo gleich und auch ins künf- tige darauf sehen, ob nicht irgendwo über- flüßige Aerzte und Wundärzte im Solde der Krone stehen, und in diesem Falle ihre An- zahl vermindern. Dahingegen soll es in den Gouvernemens und Provinzen eigene Aerzte und Wundärzte in solcher Verteilung verord- nen, wie sie dem Volke am leichtesten beisprin- gen können; nächstdem soll es auch Vorschlä- ge thun, was für eine Besoldung und woher sie solche bekommen sollen, nicht minder wie Apotheken für dieselben an diesen Orten anzu- legen sind: und das ganze Verzeichniß Uns zur Approbation vorlegen.
Hier schrieb die Kaiserin eigenhändig bei:
"Auch soll es nicht vergessen, Plane zu machen, wie in den Provinzen Hospitä- ler anzulegen sind, und Uns darüber Vorstellung thun."
8.
Jeder im ganzen Reiche dienende Do- ctor ist verbunden, seine Relationen von Krank- heiten und außerordentlichen Vorfällen an das Collegium einzuschicken. Diese Relatio- nen werden unter die Mitglieder nach den Provinzen und Gouvernemens dergestalt ver- teilt, daß jeder aus gewissen Gegenden die Nachrichten unausgesetzt bekömmt, welche er untersucht, sie zur Abmachung in die allge-
mei-
XIII. Stiftung des Mediciniſchen
7.
Es ſoll jetzo gleich und auch ins kuͤnf- tige darauf ſehen, ob nicht irgendwo uͤber- fluͤßige Aerzte und Wundaͤrzte im Solde der Krone ſtehen, und in dieſem Falle ihre An- zahl vermindern. Dahingegen ſoll es in den Gouvernemens und Provinzen eigene Aerzte und Wundaͤrzte in ſolcher Verteilung verord- nen, wie ſie dem Volke am leichteſten beiſprin- gen koͤnnen; naͤchſtdem ſoll es auch Vorſchlaͤ- ge thun, was fuͤr eine Beſoldung und woher ſie ſolche bekommen ſollen, nicht minder wie Apotheken fuͤr dieſelben an dieſen Orten anzu- legen ſind: und das ganze Verzeichniß Uns zur Approbation vorlegen.
Hier ſchrieb die Kaiſerin eigenhaͤndig bei:
“Auch ſoll es nicht vergeſſen, Plane zu machen, wie in den Provinzen Hoſpitaͤ- ler anzulegen ſind, und Uns daruͤber Vorſtellung thun.“
8.
Jeder im ganzen Reiche dienende Do- ctor iſt verbunden, ſeine Relationen von Krank- heiten und außerordentlichen Vorfaͤllen an das Collegium einzuſchicken. Dieſe Relatio- nen werden unter die Mitglieder nach den Provinzen und Gouvernemens dergeſtalt ver- teilt, daß jeder aus gewiſſen Gegenden die Nachrichten unausgeſetzt bekoͤmmt, welche er unterſucht, ſie zur Abmachung in die allge-
mei-
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XIII. Stiftung des Mediciniſchen
7. Es ſoll jetzo gleich und auch ins kuͤnf-
tige darauf ſehen, ob nicht irgendwo uͤber-
fluͤßige Aerzte und Wundaͤrzte im Solde der
Krone ſtehen, und in dieſem Falle ihre An-
zahl vermindern. Dahingegen ſoll es in den
Gouvernemens und Provinzen eigene Aerzte
und Wundaͤrzte in ſolcher Verteilung verord-
nen, wie ſie dem Volke am leichteſten beiſprin-
gen koͤnnen; naͤchſtdem ſoll es auch Vorſchlaͤ-
ge thun, was fuͤr eine Beſoldung und woher
ſie ſolche bekommen ſollen, nicht minder wie
Apotheken fuͤr dieſelben an dieſen Orten anzu-
legen ſind: und das ganze Verzeichniß Uns
zur Approbation vorlegen.
Hier ſchrieb die Kaiſerin eigenhaͤndig bei:
“Auch ſoll es nicht vergeſſen, Plane zu
machen, wie in den Provinzen Hoſpitaͤ-
ler anzulegen ſind, und Uns daruͤber
Vorſtellung thun.“
8. Jeder im ganzen Reiche dienende Do-
ctor iſt verbunden, ſeine Relationen von Krank-
heiten und außerordentlichen Vorfaͤllen an
das Collegium einzuſchicken. Dieſe Relatio-
nen werden unter die Mitglieder nach den
Provinzen und Gouvernemens dergeſtalt ver-
teilt, daß jeder aus gewiſſen Gegenden die
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 342. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/366>, abgerufen am 22.11.2024.
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