ßen Jnstruction hält, es entweder genehmiget, oder nach Maasgabe der Jnstruction verän- dert, und es an die große Deputirten-Ver- sammlung zur Beprüfung sendet, nebst jedes- maliger Anzeige der Gründe, weswegen sie etwas daran verändert habe.
Wenn in der großen Jnstruction über ei- nen oder andern Punct keine ausdrückliche Regel vorhanden, oder bloße Beispiele ange- führt sind: so sendet die Directions-Commis- sion eine Vorstellung der Sache, mit ihrem eigenen Gutachten, an die große Versamm- lung, und verlangt, die Sache daselbst in Ueberlegung zu nehmen, und ihre Meinung einzusenden, welchem Beispiele man nach den Reichsverfassungen am füglichsten folgen kön- ne. Hierauf verließ die große Versammlung aufs neue die dahin gehörigen Puncte aus der großen Jnstruction; und was hier festge- setzt wird, darnach richtet sich die Directions- Commission.
Jn allen diesen Commissionen, sowol der Directions- und Expeditions-als auch in al- len übrigen Commissionen, sitzen die Mitglie- der an einem runden Tische.
§. 8.
Jede Special-Commission hat ein Exem- plar von der großen Jnstruction bei sich auf
dem
die neue Geſetz-Commiſ. betreffend.
ßen Jnſtruction haͤlt, es entweder genehmiget, oder nach Maasgabe der Jnſtruction veraͤn- dert, und es an die große Deputirten-Ver- ſammlung zur Bepruͤfung ſendet, nebſt jedes- maliger Anzeige der Gruͤnde, weswegen ſie etwas daran veraͤndert habe.
Wenn in der großen Jnſtruction uͤber ei- nen oder andern Punct keine ausdruͤckliche Regel vorhanden, oder bloße Beiſpiele ange- fuͤhrt ſind: ſo ſendet die Directions-Commiſ- ſion eine Vorſtellung der Sache, mit ihrem eigenen Gutachten, an die große Verſamm- lung, und verlangt, die Sache daſelbſt in Ueberlegung zu nehmen, und ihre Meinung einzuſenden, welchem Beiſpiele man nach den Reichsverfaſſungen am fuͤglichſten folgen koͤn- ne. Hierauf verließ die große Verſammlung aufs neue die dahin gehoͤrigen Puncte aus der großen Jnſtruction; und was hier feſtge- ſetzt wird, darnach richtet ſich die Directions- Commiſſion.
Jn allen dieſen Commiſſionen, ſowol der Directions- und Expeditions-als auch in al- len uͤbrigen Commiſſionen, ſitzen die Mitglie- der an einem runden Tiſche.
§. 8.
Jede Special-Commiſſion hat ein Exem- plar von der großen Jnſtruction bei ſich auf
dem
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die neue Geſetz-Commiſ. betreffend.
ßen Jnſtruction haͤlt, es entweder genehmiget,
oder nach Maasgabe der Jnſtruction veraͤn-
dert, und es an die große Deputirten-Ver-
ſammlung zur Bepruͤfung ſendet, nebſt jedes-
maliger Anzeige der Gruͤnde, weswegen ſie
etwas daran veraͤndert habe.
Wenn in der großen Jnſtruction uͤber ei-
nen oder andern Punct keine ausdruͤckliche
Regel vorhanden, oder bloße Beiſpiele ange-
fuͤhrt ſind: ſo ſendet die Directions-Commiſ-
ſion eine Vorſtellung der Sache, mit ihrem
eigenen Gutachten, an die große Verſamm-
lung, und verlangt, die Sache daſelbſt in
Ueberlegung zu nehmen, und ihre Meinung
einzuſenden, welchem Beiſpiele man nach den
Reichsverfaſſungen am fuͤglichſten folgen koͤn-
ne. Hierauf verließ die große Verſammlung
aufs neue die dahin gehoͤrigen Puncte aus
der großen Jnſtruction; und was hier feſtge-
ſetzt wird, darnach richtet ſich die Directions-
Commiſſion.
Jn allen dieſen Commiſſionen, ſowol der
Directions- und Expeditions-als auch in al-
len uͤbrigen Commiſſionen, ſitzen die Mitglie-
der an einem runden Tiſche.
§. 8.
Jede Special-Commiſſion hat ein Exem-
plar von der großen Jnſtruction bei ſich auf
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 299. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/323>, abgerufen am 22.11.2024.
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