[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.die neue Gesetz-Commis. betreffend. ten Deputirten wird frei gelassen, eine oder2 Personen von den übrigen Deputirten, auf die sie sich verlassen können, bei ihrer so schwe- ren Arbeit sich zu Gehülfen zu erbitten. Diese zu Gehülfen angenommene Deputirte haben bei den Special-Commissionen keine Stim- wen, sondern dienen denjenigen, die sie aus Freundschaft darzu erbeten, mit ihrem Rathe, und leisten ihnen in Ausarbeitungen, die sie freiwillig übernehmen, Hülfe. Die Com- missions-Glieder müssen daher mit ihren Ge- hülfen nicht als mit Untergebnen, sondern mit der Achtung, welche allen Deputirten überhaupt erwiesen wird, umgehen. Diese neh- men ihren Platz hinter denjenigen, die sie er- beten haben. Sollte die Directions-Commission für men? T 5
die neue Geſetz-Commiſ. betreffend. ten Deputirten wird frei gelaſſen, eine oder2 Perſonen von den uͤbrigen Deputirten, auf die ſie ſich verlaſſen koͤnnen, bei ihrer ſo ſchwe- ren Arbeit ſich zu Gehuͤlfen zu erbitten. Dieſe zu Gehuͤlfen angenommene Deputirte haben bei den Special-Commiſſionen keine Stim- wen, ſondern dienen denjenigen, die ſie aus Freundſchaft darzu erbeten, mit ihrem Rathe, und leiſten ihnen in Ausarbeitungen, die ſie freiwillig uͤbernehmen, Huͤlfe. Die Com- miſſions-Glieder muͤſſen daher mit ihren Ge- huͤlfen nicht als mit Untergebnen, ſondern mit der Achtung, welche allen Deputirten uͤberhaupt erwieſen wird, umgehen. Dieſe neh- men ihren Platz hinter denjenigen, die ſie er- beten haben. Sollte die Directions-Commiſſion fuͤr men? T 5
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die neue Geſetz-Commiſ. betreffend.
ten Deputirten wird frei gelaſſen, eine oder
2 Perſonen von den uͤbrigen Deputirten, auf
die ſie ſich verlaſſen koͤnnen, bei ihrer ſo ſchwe-
ren Arbeit ſich zu Gehuͤlfen zu erbitten. Dieſe
zu Gehuͤlfen angenommene Deputirte haben
bei den Special-Commiſſionen keine Stim-
wen, ſondern dienen denjenigen, die ſie aus
Freundſchaft darzu erbeten, mit ihrem Rathe,
und leiſten ihnen in Ausarbeitungen, die ſie
freiwillig uͤbernehmen, Huͤlfe. Die Com-
miſſions-Glieder muͤſſen daher mit ihren Ge-
huͤlfen nicht als mit Untergebnen, ſondern
mit der Achtung, welche allen Deputirten
uͤberhaupt erwieſen wird, umgehen. Dieſe neh-
men ihren Platz hinter denjenigen, die ſie er-
beten haben.
Sollte die Directions-Commiſſion fuͤr
noͤthig erachten, daß zu Beſchleunigung der
Arbeit bei den Special-Commiſſionen noch
einige Mitglieder fuͤr einzelne Teile verordnet
wuͤrden: ſo kann ſelbige auf eben die Weiſe,
wie vorhin geſagt iſt, die noͤthige Anzal Glieder
fodern. Bei allen Gelegenheiten kann die Di-
rections-Commiſſion dieſe Commiſſionen zu ih-
ren Pflichten anhalten (ponuſhdat’); und wenn
geendigte Special-Sachen an dieſelben gelan-
gen, muß ſie darauf ſehen, ob dieſe Ausarbeitun-
gen mit der großen Jnſtruction uͤbereinſtim-
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