Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.

Bild:
<< vorherige Seite

XII. Fortsetzung der Acten,
fige Ausarbeitungen, die in der großen Ver-
sammlung vorzulesen sind, und die Jnstructio-
nen der Deputirten: zu welchem Ende ihm
auch die zum Schreiben nöthigen Bedienten
nach Gutfinden zugegeben werden sollen.

§. 5.

Der Marschall läßt darauf die von Uns
zur Richtschnur gegebene Jnstructiou vorlesen;
und nachher wird auch gegenwärtige Verord-
nung, wie die zum Entwurf eins neuen Ge-
setzbuchs verordnete Commission zu verfaren
hat, vorgelesen.

§. 6.

Nach Vorlesung dessen trägt der Marschall
den Deputirten vor, einige Candidaten zu
5 Stellen für die Directions-Commission
auf eben die Art, wie sie ihren Anführer er-
wählt haben, auszumachen. Der Marschall
kann auch einen Candidaten dazu vorschlagen,
so wie der General-Procureur; oder beide
gemeinschaftlich können einen, oder ein jeder
einen besonders ernennen: und müssen sie für
eine jede Stelle die Namen von 2 oder 3 Can-
didaten in den Uns zu übergebenden Bericht
setzen. Alles dies geschiehet auf eben die Art,
wie oben bei der Wahl des Anführers vorge-

schrie-

XII. Fortſetzung der Acten,
fige Ausarbeitungen, die in der großen Ver-
ſammlung vorzuleſen ſind, und die Jnſtructio-
nen der Deputirten: zu welchem Ende ihm
auch die zum Schreiben noͤthigen Bedienten
nach Gutfinden zugegeben werden ſollen.

§. 5.

Der Marſchall laͤßt darauf die von Uns
zur Richtſchnur gegebene Jnſtructiou vorleſen;
und nachher wird auch gegenwaͤrtige Verord-
nung, wie die zum Entwurf eins neuen Ge-
ſetzbuchs verordnete Commiſſion zu verfaren
hat, vorgeleſen.

§. 6.

Nach Vorleſung deſſen traͤgt der Marſchall
den Deputirten vor, einige Candidaten zu
5 Stellen fuͤr die Directions-Commiſſion
auf eben die Art, wie ſie ihren Anfuͤhrer er-
waͤhlt haben, auszumachen. Der Marſchall
kann auch einen Candidaten dazu vorſchlagen,
ſo wie der General-Procureur; oder beide
gemeinſchaftlich koͤnnen einen, oder ein jeder
einen beſonders ernennen: und muͤſſen ſie fuͤr
eine jede Stelle die Namen von 2 oder 3 Can-
didaten in den Uns zu uͤbergebenden Bericht
ſetzen. Alles dies geſchiehet auf eben die Art,
wie oben bei der Wahl des Anfuͤhrers vorge-

ſchrie-
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <p><pb facs="#f0318" n="294"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">XII.</hi> Fort&#x017F;etzung der Acten,</hi></fw><lb/>
fige Ausarbeitungen, die in der großen Ver-<lb/>
&#x017F;ammlung vorzule&#x017F;en &#x017F;ind, und die Jn&#x017F;tructio-<lb/>
nen der Deputirten: zu welchem Ende ihm<lb/>
auch die zum Schreiben no&#x0364;thigen Bedienten<lb/>
nach Gutfinden zugegeben werden &#x017F;ollen.</p>
            </div><lb/>
            <div n="4">
              <head>§. 5.</head><lb/>
              <p>Der Mar&#x017F;chall la&#x0364;ßt darauf die von Uns<lb/>
zur Richt&#x017F;chnur gegebene Jn&#x017F;tructiou vorle&#x017F;en;<lb/>
und nachher wird auch gegenwa&#x0364;rtige Verord-<lb/>
nung, wie die zum Entwurf eins neuen Ge-<lb/>
&#x017F;etzbuchs verordnete Commi&#x017F;&#x017F;ion zu verfaren<lb/>
hat, vorgele&#x017F;en.</p>
            </div><lb/>
            <div n="4">
              <head>§. 6.</head><lb/>
              <p>Nach Vorle&#x017F;ung de&#x017F;&#x017F;en tra&#x0364;gt der Mar&#x017F;chall<lb/>
den Deputirten vor, einige Candidaten zu<lb/>
5 Stellen fu&#x0364;r die <hi rendition="#fr">Directions</hi>-Commi&#x017F;&#x017F;ion<lb/>
auf eben die Art, wie &#x017F;ie ihren Anfu&#x0364;hrer er-<lb/>
wa&#x0364;hlt haben, auszumachen. Der Mar&#x017F;chall<lb/>
kann auch einen Candidaten dazu vor&#x017F;chlagen,<lb/>
&#x017F;o wie der General-Procureur; oder beide<lb/>
gemein&#x017F;chaftlich ko&#x0364;nnen einen, oder ein jeder<lb/>
einen be&#x017F;onders ernennen: und mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en &#x017F;ie fu&#x0364;r<lb/>
eine jede Stelle die Namen von 2 oder 3 Can-<lb/>
didaten in den Uns zu u&#x0364;bergebenden Bericht<lb/>
&#x017F;etzen. Alles dies ge&#x017F;chiehet auf eben die Art,<lb/>
wie oben bei der Wahl des Anfu&#x0364;hrers vorge-<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">&#x017F;chrie-</fw><lb/></p>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[294/0318] XII. Fortſetzung der Acten, fige Ausarbeitungen, die in der großen Ver- ſammlung vorzuleſen ſind, und die Jnſtructio- nen der Deputirten: zu welchem Ende ihm auch die zum Schreiben noͤthigen Bedienten nach Gutfinden zugegeben werden ſollen. §. 5. Der Marſchall laͤßt darauf die von Uns zur Richtſchnur gegebene Jnſtructiou vorleſen; und nachher wird auch gegenwaͤrtige Verord- nung, wie die zum Entwurf eins neuen Ge- ſetzbuchs verordnete Commiſſion zu verfaren hat, vorgeleſen. §. 6. Nach Vorleſung deſſen traͤgt der Marſchall den Deputirten vor, einige Candidaten zu 5 Stellen fuͤr die Directions-Commiſſion auf eben die Art, wie ſie ihren Anfuͤhrer er- waͤhlt haben, auszumachen. Der Marſchall kann auch einen Candidaten dazu vorſchlagen, ſo wie der General-Procureur; oder beide gemeinſchaftlich koͤnnen einen, oder ein jeder einen beſonders ernennen: und muͤſſen ſie fuͤr eine jede Stelle die Namen von 2 oder 3 Can- didaten in den Uns zu uͤbergebenden Bericht ſetzen. Alles dies geſchiehet auf eben die Art, wie oben bei der Wahl des Anfuͤhrers vorge- ſchrie-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/318
Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 294. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/318>, abgerufen am 25.11.2024.