Rubel: mithin in allem zu Pensionen und Ausgaben die Summe von 40,000 Rubeln.
XIX.
Niemanden von den Rittern ist erlaubt, die Ordenszeichen mit Edelgesteinen zu besetzen.
XX.
Schließlich befelen Wir, diese Puncte in ihrer Kraft auf das genaueste, ohne die geringste Abänderung, zu beobachten, und einem jeden Ritter ein gedrucktes Exemplar davon einzu- händigen, damit alle und jede von dieser Unsrer allergnädigsten Stiftung des Ordens, und von denen den Rittern desselben erteilten Präroga- tiven, Wissenschaft haben mögen. Kraft dessen haben Wir gegenwärtiges eigenhändig unter- zeichnet, und mit Unserm kaiserl. Jnsiegel be- stätigen lassen.
Gegeben zu St. Petersburg den 23 Novemb. im Jahr nach Christi Geburt 1769, Unsrer Regierung aber im 8ten. Das Original ist von Jhrer Kaiserl. Majt. ei- genhändig unterschrieben. Katharina. Weiter unten: Vicekanzler Kn. Ale- xandr Golitzyn.
IX. Titu-
VIII. Stiftung des Rußiſchen ꝛc.
Rubel: mithin in allem zu Penſionen und Ausgaben die Summe von 40,000 Rubeln.
XIX.
Niemanden von den Rittern iſt erlaubt, die Ordenszeichen mit Edelgeſteinen zu beſetzen.
XX.
Schließlich befelen Wir, dieſe Puncte in ihrer Kraft auf das genaueſte, ohne die geringſte Abaͤnderung, zu beobachten, und einem jeden Ritter ein gedrucktes Exemplar davon einzu- haͤndigen, damit alle und jede von dieſer Unſrer allergnaͤdigſten Stiftung des Ordens, und von denen den Rittern deſſelben erteilten Praͤroga- tiven, Wiſſenſchaft haben moͤgen. Kraft deſſen haben Wir gegenwaͤrtiges eigenhaͤndig unter- zeichnet, und mit Unſerm kaiſerl. Jnſiegel be- ſtaͤtigen laſſen.
Gegeben zu St. Petersburg den 23 Novemb. im Jahr nach Chriſti Geburt 1769, Unſrer Regierung aber im 8ten. Das Original iſt von Jhrer Kaiſerl. Majt. ei- genhaͤndig unterſchrieben. Katharina. Weiter unten: Vicekanzler Kn. Ale- xandr Golitzyn.
IX. Titu-
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VIII. Stiftung des Rußiſchen ꝛc.
Rubel: mithin in allem zu Penſionen und
Ausgaben die Summe von 40,000 Rubeln.
XIX.
Niemanden von den Rittern iſt erlaubt, die
Ordenszeichen mit Edelgeſteinen zu beſetzen.
XX.
Schließlich befelen Wir, dieſe Puncte in
ihrer Kraft auf das genaueſte, ohne die geringſte
Abaͤnderung, zu beobachten, und einem jeden
Ritter ein gedrucktes Exemplar davon einzu-
haͤndigen, damit alle und jede von dieſer Unſrer
allergnaͤdigſten Stiftung des Ordens, und von
denen den Rittern deſſelben erteilten Praͤroga-
tiven, Wiſſenſchaft haben moͤgen. Kraft deſſen
haben Wir gegenwaͤrtiges eigenhaͤndig unter-
zeichnet, und mit Unſerm kaiſerl. Jnſiegel be-
ſtaͤtigen laſſen.
Gegeben zu St. Petersburg den 23 Novemb. im Jahr
nach Chriſti Geburt 1769, Unſrer Regierung aber
im 8ten.
Das Original iſt von Jhrer Kaiſerl. Majt. ei-
genhaͤndig unterſchrieben.
Katharina.
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xandr Golitzyn.
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 222. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/242>, abgerufen am 23.11.2024.
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