Jhre Kaiserl. Majt. haben durch Höchst- eigenhändige Confirmation des von dem General-Adjutanten und Präsidenten der Tutel-Kanzlei, Grafen Grigorej Grigor- jewicz Orlov, übergebenen Doklad's, wo- von eine Abschrift an den Senat eingesandt worden, zu befehlen geruhet,
daß bei den Kolonisten verschiedener Na- tionen, die sich auf den unbesetzten Plätzen im Astrechanischen Gouvernement häuslich niedergelassen haben, vor erste nach eines jeden seiner Secte 1 Pater, 1 Lutherischer Pastor, und 1 Kalvinischer Pastor, mit einem jährlichen Gehalte von 180 Rubeln, und den bei jedem derselben ein Kirchen- diener mit einem Gehalte von 60 Rubeln, wie auch aus Vorsicht, da diese Gegen- den neu sind und lange Zeit hindurch un- bebaut gelegen, zur Abwendung unvermu- teter ansteckender und anderer Krankhei- ten, 1 Doctor mit einem Gehalte von
600
und Koloniſten-Weſen.
V. Den 8ten Decemb. 1763.
Jhre Kaiſerl. Majt. haben durch Hoͤchſt- eigenhaͤndige Confirmation des von dem General-Adjutanten und Praͤſidenten der Tutel-Kanzlei, Grafen Grigorej Grigor- jewicz Orlov, uͤbergebenen Doklad’s, wo- von eine Abſchrift an den Senat eingeſandt worden, zu befehlen geruhet,
daß bei den Koloniſten verſchiedener Na- tionen, die ſich auf den unbeſetzten Plaͤtzen im Aſtrechaniſchen Gouvernement haͤuslich niedergelaſſen haben, vor erſte nach eines jeden ſeiner Secte 1 Pater, 1 Lutheriſcher Paſtor, und 1 Kalviniſcher Paſtor, mit einem jaͤhrlichen Gehalte von 180 Rubeln, und den bei jedem derſelben ein Kirchen- diener mit einem Gehalte von 60 Rubeln, wie auch aus Vorſicht, da dieſe Gegen- den neu ſind und lange Zeit hindurch un- bebaut gelegen, zur Abwendung unvermu- teter anſteckender und anderer Krankhei- ten, 1 Doctor mit einem Gehalte von
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und Koloniſten-Weſen.
V.
Den 8ten Decemb. 1763.
Jhre Kaiſerl. Majt. haben durch Hoͤchſt-
eigenhaͤndige Confirmation des von dem
General-Adjutanten und Praͤſidenten der
Tutel-Kanzlei, Grafen Grigorej Grigor-
jewicz Orlov, uͤbergebenen Doklad’s, wo-
von eine Abſchrift an den Senat eingeſandt
worden, zu befehlen geruhet,
daß bei den Koloniſten verſchiedener Na-
tionen, die ſich auf den unbeſetzten Plaͤtzen
im Aſtrechaniſchen Gouvernement haͤuslich
niedergelaſſen haben, vor erſte nach eines
jeden ſeiner Secte 1 Pater, 1 Lutheriſcher
Paſtor, und 1 Kalviniſcher Paſtor, mit
einem jaͤhrlichen Gehalte von 180 Rubeln,
und den bei jedem derſelben ein Kirchen-
diener mit einem Gehalte von 60 Rubeln,
wie auch aus Vorſicht, da dieſe Gegen-
den neu ſind und lange Zeit hindurch un-
bebaut gelegen, zur Abwendung unvermu-
teter anſteckender und anderer Krankhei-
ten, 1 Doctor mit einem Gehalte von
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/159>, abgerufen am 24.11.2024.
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