[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.III. Tutel-Kanzlei vors erste Ein oder auch merere Zimmer, jenachdem der Leute viel sind, anweisen, wor- inn er so lange wohnen bleibt, bis man ihm den eigentlichen Ort seiner künftigen Nieder- lassung besonders, jedoch ohne allen Zwang, ausgemacht und bestimmet hat. Zu den Seßionen dieser Kanzlei und zur Einquarti- rung der Fremden wird vors erste nun das von den Tscherkassoven erkaufte Senats-Ge- bäude an der Mojka bestimmt; und daß sich hier die Kanzlei versammle, soll in den hiesigen auswärtigen Zeitungen publiciret werden. Mit der Zeit aber wird man da- für sorgen, sowol für die Kanzlei als zu den Einquartirungen ein eigenes Haus zu kau- fen, oder von neuem zu erbauen; wobei die Einrichtung so zu machen ist, daß diese Frem- de immer in der Nähe der Kanzlei zu woh- nen kommen, und also desto geschwinder ex- pediret werden können. III. Diese Kanzlei hat nur für solche men
III. Tutel-Kanzlei vors erſte Ein oder auch merere Zimmer, jenachdem der Leute viel ſind, anweiſen, wor- inn er ſo lange wohnen bleibt, bis man ihm den eigentlichen Ort ſeiner kuͤnftigen Nieder- laſſung beſonders, jedoch ohne allen Zwang, ausgemacht und beſtimmet hat. Zu den Seßionen dieſer Kanzlei und zur Einquarti- rung der Fremden wird vors erſte nun das von den Tſcherkaſſoven erkaufte Senats-Ge- baͤude an der Mojka beſtimmt; und daß ſich hier die Kanzlei verſammle, ſoll in den hieſigen auswaͤrtigen Zeitungen publiciret werden. Mit der Zeit aber wird man da- fuͤr ſorgen, ſowol fuͤr die Kanzlei als zu den Einquartirungen ein eigenes Haus zu kau- fen, oder von neuem zu erbauen; wobei die Einrichtung ſo zu machen iſt, daß dieſe Frem- de immer in der Naͤhe der Kanzlei zu woh- nen kommen, und alſo deſto geſchwinder ex- pediret werden koͤnnen. III. Dieſe Kanzlei hat nur fuͤr ſolche men
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0152" n="132"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">III.</hi> Tutel-Kanzlei</hi></fw><lb/> vors erſte Ein oder auch merere Zimmer, je<lb/> nachdem der Leute viel ſind, anweiſen, wor-<lb/> inn er ſo lange wohnen bleibt, bis man ihm<lb/> den eigentlichen Ort ſeiner kuͤnftigen Nieder-<lb/> laſſung beſonders, jedoch ohne allen Zwang,<lb/> ausgemacht und beſtimmet hat. Zu den<lb/> Seßionen dieſer Kanzlei und zur Einquarti-<lb/> rung der Fremden wird vors erſte nun das<lb/> von den Tſcherkaſſoven erkaufte Senats-Ge-<lb/> baͤude an der Mojka beſtimmt; und daß<lb/> ſich hier die Kanzlei verſammle, ſoll in den<lb/> hieſigen auswaͤrtigen Zeitungen publiciret<lb/> werden. Mit der Zeit aber wird man da-<lb/> fuͤr ſorgen, ſowol fuͤr die Kanzlei als zu den<lb/> Einquartirungen ein eigenes Haus zu kau-<lb/> fen, oder von neuem zu erbauen; wobei die<lb/> Einrichtung ſo zu machen iſt, daß dieſe Frem-<lb/> de immer in der Naͤhe der Kanzlei zu woh-<lb/> nen kommen, und alſo deſto geſchwinder ex-<lb/> pediret werden koͤnnen.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head> <hi rendition="#aq">III.</hi> </head> <p>Dieſe Kanzlei hat nur fuͤr ſolche<lb/> Auslaͤnder zu ſorgen, und Verfuͤgungen zu<lb/> machen, die auf Unſre Manifeſte zur haͤus-<lb/> lichen Niederlaſſung nach Rußland gekom-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">men</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [132/0152]
III. Tutel-Kanzlei
vors erſte Ein oder auch merere Zimmer, je
nachdem der Leute viel ſind, anweiſen, wor-
inn er ſo lange wohnen bleibt, bis man ihm
den eigentlichen Ort ſeiner kuͤnftigen Nieder-
laſſung beſonders, jedoch ohne allen Zwang,
ausgemacht und beſtimmet hat. Zu den
Seßionen dieſer Kanzlei und zur Einquarti-
rung der Fremden wird vors erſte nun das
von den Tſcherkaſſoven erkaufte Senats-Ge-
baͤude an der Mojka beſtimmt; und daß
ſich hier die Kanzlei verſammle, ſoll in den
hieſigen auswaͤrtigen Zeitungen publiciret
werden. Mit der Zeit aber wird man da-
fuͤr ſorgen, ſowol fuͤr die Kanzlei als zu den
Einquartirungen ein eigenes Haus zu kau-
fen, oder von neuem zu erbauen; wobei die
Einrichtung ſo zu machen iſt, daß dieſe Frem-
de immer in der Naͤhe der Kanzlei zu woh-
nen kommen, und alſo deſto geſchwinder ex-
pediret werden koͤnnen.
III. Dieſe Kanzlei hat nur fuͤr ſolche
Auslaͤnder zu ſorgen, und Verfuͤgungen zu
machen, die auf Unſre Manifeſte zur haͤus-
lichen Niederlaſſung nach Rußland gekom-
men
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |