[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten vernemens genießen. Doch sind diejenigenCommissionen und Angelegenheiten ausgenom- men, die die Kayserinn besonders auftragen, und wobey sie zugleich gehörige Vorschrift er- theilen wird, wer und was einer bey denselben für Gehalt, nach Befinden der Wichtigkeit des Auftrags, zu genießen haben soll. XXVII. In obbesagtem angefertigtem haben
Leben Catharinaͤ der zweyten vernemens genießen. Doch ſind diejenigenCommiſſionen und Angelegenheiten ausgenom- men, die die Kayſerinn beſonders auftragen, und wobey ſie zugleich gehoͤrige Vorſchrift er- theilen wird, wer und was einer bey denſelben fuͤr Gehalt, nach Befinden der Wichtigkeit des Auftrags, zu genießen haben ſoll. XXVII. In obbeſagtem angefertigtem haben
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Leben Catharinaͤ der zweyten
vernemens genießen. Doch ſind diejenigen
Commiſſionen und Angelegenheiten ausgenom-
men, die die Kayſerinn beſonders auftragen,
und wobey ſie zugleich gehoͤrige Vorſchrift er-
theilen wird, wer und was einer bey denſelben
fuͤr Gehalt, nach Befinden der Wichtigkeit des
Auftrags, zu genießen haben ſoll.
XXVII. In obbeſagtem angefertigtem
Etat iſt zwar an jedem Orte die Anzahl der
Perſonen und die Groͤße ihres Jahrsgehaltes
angeſetzt. Allein da oͤfters ein Canzleybedien-
ter vor dem andern mehr Fleis und Geſchick-
lichkeit in ſeinen unter Haͤnden habenden Ver-
richtungen bezeiget: ſo ſollen, nach Vorſchrift
der Ukaſe vom Jahr 1725, die Praͤſidenten und
andere Oberbefehlshaber in den Canzleyen die
Macht haben, nicht nur den geringern Canz-
leybedienten ihr Gehalt verhaͤltnißmaͤßig gegen
ihre Arbeit und Geſchicklichkeit reichen zu laſ-
ſen, ſondern auch ihre Anzahl nach der Men-
ge der vorfallenden Affairen zu vermehren oder
auch zu vermindern; nur darf ſolche Einrich-
tung niemals die nach dem Etat angeſetzte
Geldſumme uͤberſteigen. Unter geringern
Canzleybedienten aber verſteht man bloß dieje-
nigen, die nicht Officiersrang haben: die ihn
haben
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