[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. §. 31. Sodann wird weiter, wie nach der Wahl Diesem solchergestalt erwählten Stadtäl- "Zu Folge Ihro Kaiserl. Maj. Manifestes Den folgenden Tag, nachdem diese Voll- §. 32.
Kayſerinn von Rußland. §. 31. Sodann wird weiter, wie nach der Wahl Dieſem ſolchergeſtalt erwaͤhlten Stadtaͤl- „Zu Folge Ihro Kaiſerl. Maj. Manifeſtes Den folgenden Tag, nachdem dieſe Voll- §. 32.
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Kayſerinn von Rußland.
§. 31.
Sodann wird weiter, wie nach der Wahl
des Marſchalls §. 17. a. b. verfahren. Man
giebt dabey dem Stadtaͤlteſten, wenn er ſonſt
keinen Ehrentitel hat, das Praͤdicat: Ehren-
veſter (ſtepennyj), in dieſer Stadt, ſowohl
muͤndlich als in Schriften.
Dieſem ſolchergeſtalt erwaͤhlten Stadtaͤl-
teſten ertheilen die uͤbrigen eine von ihnen ei-
genhaͤndig unterſchriebene und in obenſtehen-
der Form (§. 18.) abgefaßte Vollmacht:
„Zu Folge Ihro Kaiſerl. Maj. Manifeſtes
„‒ ‒ ‒ haben wir Einwohner der Stadt N. N. ‒ ‒
„zum Aelteſten dieſer Stadt aus unſern Mitbruͤ-
„dern den N. N. gewaͤhlt ‒ ‒ Geben demnach dieſem
„unſerm erwaͤhlten Stadtaͤlteſten auf 2 Jahre ꝛc.„
Siehe oben am angefuͤhrten Orte.
Den folgenden Tag, nachdem dieſe Voll-
macht unterſchrieben worden, behaͤndiget ſie
ber Befehlshaber dem Stadtaͤlteſten nebſt dem
Verzeichniſſe aller Hauswirthe: und giebt ſich
von dem Augenblicke an nicht mehr mit der
Wahl des Deputirten ab, ſondern uͤber-
laͤßt die Beſorgung alles deſſen dem Stadt-
aͤlteſten.
§. 32.
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