[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. übertragen, an wen sie es für gut befinden.Jedoch bleibt ein solcher alsdenn selbst von der Zahl der Deputirten ausgeschlossen. §. 8. Die Deputirten von denen unter dem rus- Wer die Deputirten wählen solle, und §. 9. "Es haben sich übrigens alle und jede äu- "Unsrer Q 3
Kayſerinn von Rußland. uͤbertragen, an wen ſie es fuͤr gut befinden.Jedoch bleibt ein ſolcher alsdenn ſelbſt von der Zahl der Deputirten ausgeſchloſſen. §. 8. Die Deputirten von denen unter dem ruſ- Wer die Deputirten waͤhlen ſolle, und §. 9. „Es haben ſich uͤbrigens alle und jede aͤu- „Unſrer Q 3
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Kayſerinn von Rußland.
uͤbertragen, an wen ſie es fuͤr gut befinden.
Jedoch bleibt ein ſolcher alsdenn ſelbſt von der
Zahl der Deputirten ausgeſchloſſen.
§. 8.
Die Deputirten von denen unter dem ruſ-
ſiſchen Zepter ſtehenden Voͤlkern, die der rußi-
ſchen Sprache nicht kuͤndig ſind, muͤſſen ihre
Dolmetſche mit ſich bringen. Und damit ihre
Angelegenheiten einen deſto beſſern Fortgang
haben, wird dieſen zur Commiſſion abgeſchick-
ten Deputirten mit Genehmhaltung der Com-
miſſion erlaubt, ſich nach ihrer Ankunft in die
Hauptſtadt einen Vorſprecher zu waͤhlen, wen
ſie wollen, und wes Standes und Wuͤrden er
auch ſey, wenn er nur nicht ſchon von einem
andern Orte bevollmaͤchtiget iſt. Ein ſolcher
Vorſprecher iſt alsdenn verbunden, ihr Sach-
walter bey der Commiſſion zu ſeyn.
Wer die Deputirten waͤhlen ſolle, und
wie ſolches geſchehen muͤſſe, lehren die drey
folgenden Abſchnitte.
§. 9.
„Es haben ſich uͤbrigens alle und jede aͤu-
„ßerſt zu huͤten, daß niemand hinterliſtiger
„Weiſe, oder ſonſt auf einige Art, gekraͤnkt
„oder gedraͤngt werden moͤge. Desgleichen
„wird hiemit aller frevelhafte Eigennutz und
„Geſchenknehmungen aufs ſchaͤrfſte und bey
„Unſrer
Q 3
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