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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.

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Leben Catharinä der zweyten
sollen alle zum Nutzen der andern dahin han-
delnden Kaufleute confisciret werden. Ein
gleiches soll auch in Orenburg geschehen, nur
daß statt des Consuls die Taxation vor dem
Gouverneur gemacht werde. Dergleichen Vor-
stellungen sind schon geschehen; allein man hat
sie nicht ins Werk gesetzt, unter dem Vorwan-
de, als litte darunter die Handelsfreyheit. Ein
wunderlicher Einfall gerade zu der Zeit, da
man recht mit Vorsatz aus allen Sachen Mo-
nopolie machen, und den Handel nur an ge-
wisse hiezu gewählte Leute austheilen wollen.
Freylich muß der Handel frey seyn: allein diese
Einrichtung wird man wohl für keinen Zwang
halten können. Man lasse einen und andern
liederlichen Menschen seine Wechsel zur Ver-
fallzeit auch nicht bezahlen, so wird doch hie-
durch hundert ehrlichen Kaufleuten ihre Nah-
rung nicht entzogen. Eigensinnigen Köpfen
wird zwar diese Einrichtung anfangs als ein
Zwang vorkommen; allein die Zeit wird ihnen
gar bald den wesentlichen Nutzen davon auf-
decken: die Kaufleute werden unvermerkt mit
einander überein stimmen, und das gemeine
Beste einsehen lernen, nicht aber ihren schnöden
Eigennutz allein vorwalten lassen. Zum Be-
weise dient, daß obgleich in Schweden nur
wenige von den hiesigen Kaufleuten Handlung

treiben,

Leben Catharinaͤ der zweyten
ſollen alle zum Nutzen der andern dahin han-
delnden Kaufleute confiſciret werden. Ein
gleiches ſoll auch in Orenburg geſchehen, nur
daß ſtatt des Conſuls die Taxation vor dem
Gouverneur gemacht werde. Dergleichen Vor-
ſtellungen ſind ſchon geſchehen; allein man hat
ſie nicht ins Werk geſetzt, unter dem Vorwan-
de, als litte darunter die Handelsfreyheit. Ein
wunderlicher Einfall gerade zu der Zeit, da
man recht mit Vorſatz aus allen Sachen Mo-
nopolie machen, und den Handel nur an ge-
wiſſe hiezu gewaͤhlte Leute austheilen wollen.
Freylich muß der Handel frey ſeyn: allein dieſe
Einrichtung wird man wohl fuͤr keinen Zwang
halten koͤnnen. Man laſſe einen und andern
liederlichen Menſchen ſeine Wechſel zur Ver-
fallzeit auch nicht bezahlen, ſo wird doch hie-
durch hundert ehrlichen Kaufleuten ihre Nah-
rung nicht entzogen. Eigenſinnigen Koͤpfen
wird zwar dieſe Einrichtung anfangs als ein
Zwang vorkommen; allein die Zeit wird ihnen
gar bald den weſentlichen Nutzen davon auf-
decken: die Kaufleute werden unvermerkt mit
einander uͤberein ſtimmen, und das gemeine
Beſte einſehen lernen, nicht aber ihren ſchnoͤden
Eigennutz allein vorwalten laſſen. Zum Be-
weiſe dient, daß obgleich in Schweden nur
wenige von den hieſigen Kaufleuten Handlung

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[130/0154] Leben Catharinaͤ der zweyten ſollen alle zum Nutzen der andern dahin han- delnden Kaufleute confiſciret werden. Ein gleiches ſoll auch in Orenburg geſchehen, nur daß ſtatt des Conſuls die Taxation vor dem Gouverneur gemacht werde. Dergleichen Vor- ſtellungen ſind ſchon geſchehen; allein man hat ſie nicht ins Werk geſetzt, unter dem Vorwan- de, als litte darunter die Handelsfreyheit. Ein wunderlicher Einfall gerade zu der Zeit, da man recht mit Vorſatz aus allen Sachen Mo- nopolie machen, und den Handel nur an ge- wiſſe hiezu gewaͤhlte Leute austheilen wollen. Freylich muß der Handel frey ſeyn: allein dieſe Einrichtung wird man wohl fuͤr keinen Zwang halten koͤnnen. Man laſſe einen und andern liederlichen Menſchen ſeine Wechſel zur Ver- fallzeit auch nicht bezahlen, ſo wird doch hie- durch hundert ehrlichen Kaufleuten ihre Nah- rung nicht entzogen. Eigenſinnigen Koͤpfen wird zwar dieſe Einrichtung anfangs als ein Zwang vorkommen; allein die Zeit wird ihnen gar bald den weſentlichen Nutzen davon auf- decken: die Kaufleute werden unvermerkt mit einander uͤberein ſtimmen, und das gemeine Beſte einſehen lernen, nicht aber ihren ſchnoͤden Eigennutz allein vorwalten laſſen. Zum Be- weiſe dient, daß obgleich in Schweden nur wenige von den hieſigen Kaufleuten Handlung treiben,

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Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 130. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/154>, abgerufen am 02.05.2024.