[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten führt werden kann, was hier ein- und auszu-führen erlaubt ist. VI. Die Erhaltung der Wälder ist VII. Es sind noch andere Waren, als §. 6. VIII. Dagegen giebt es eine Menge macht
Leben Catharinaͤ der zweyten fuͤhrt werden kann, was hier ein- und auszu-fuͤhren erlaubt iſt. VI. Die Erhaltung der Waͤlder iſt VII. Es ſind noch andere Waren, als §. 6. VIII. Dagegen giebt es eine Menge macht
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Leben Catharinaͤ der zweyten
fuͤhrt werden kann, was hier ein- und auszu-
fuͤhren erlaubt iſt.
VI. Die Erhaltung der Waͤlder iſt
eins der allernoͤthigſten und wichtigſten Stuͤcke
in der Reichsoͤconomie. Was davon zum
Schiffbau und uͤbrigen Gebrauch der Admira-
litaͤt gehoͤrt, daruͤber hat ſchon die uͤber das
Seeweſen niedergeſetzte Commiſſion Befehl er-
halten. So bald dieſer in Erfuͤllung gebracht
iſt, ſoll der Senat auch wegen des uͤbrigen
Ordres erhalten.
VII. Es ſind noch andere Waren, als
Rhabarber, Leinwand und dergleichen, die
nach einſeitiger Beurtheilung oder aus einem
unrichtig von den Vortheilen der Crone gefaß-
ten Vorurtheile, als waͤre ſolches von dem all-
gemeinen Nutzen des Landes verſchieden, ver-
boten, und ſeit vielen Jahren der Handlung
gaͤnzlich entzogen worden. Alle dieſe Verbote
ſollen aufgehoben, und zur beſſeren Aufmunte-
rung die Zollabgaben von ſelbigen merklich ver-
mindert werden.
§. 6.
VIII. Dagegen giebt es eine Menge
anderer Waren, die durch eben ſolche Erklaͤ-
rungen der vorigen Befehle ganz zollfrey ge-
macht
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