[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. sen geschehen, Bier und Halbbier zu brauen.Hierüber sollen alle, denen es obliegt, scharfe Aufsicht halten. §. 83. IV. Für Passagiers aus fremden Rei- den * Gleichsam namentliche Ukasen, von Ima rußisch der
Name; d. i. solche, die von der Kayserinn unmittel- bar ertheilet und eigenhändig unterschrieben werden. Wir haben es weiter unten bisweilen durch speciellen Befehl übersetzt. Kayſerinn von Rußland. ſen geſchehen, Bier und Halbbier zu brauen.Hieruͤber ſollen alle, denen es obliegt, ſcharfe Aufſicht halten. §. 83. IV. Fuͤr Paſſagiers aus fremden Rei- den * Gleichſam namentliche Ukaſen, von Imâ rußiſch der
Name; d. i. ſolche, die von der Kayſerinn unmittel- bar ertheilet und eigenhaͤndig unterſchrieben werden. Wir haben es weiter unten bisweilen durch ſpeciellen Befehl uͤberſetzt. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0117" n="93"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Kayſerinn von Rußland.</hi></fw><lb/> ſen geſchehen, Bier und Halbbier zu brauen.<lb/> Hieruͤber ſollen alle, denen es obliegt, ſcharfe<lb/> Aufſicht halten.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 83.</head><lb/> <p><hi rendition="#aq">IV.</hi> Fuͤr Paſſagiers aus fremden Rei-<lb/> chen, und fuͤr Leute von allerley Stande, ſo<lb/> wohl Auslaͤnder als Ruſſen, nur gemeine Leute<lb/> und Soldaten ausgenommen, ſollen gewiſſe<lb/> Herbergen von nun an in St. Petersburg,<lb/> Cronſtadt, Moſcau, und in andern Staͤdten,<lb/> wo es anſtaͤndig ſeyn wird, errichtet werden.<lb/> Zu Ergaͤnzung der Revenuͤen ſoll ſolches voͤllig<lb/> auf den Fuß geſchehen, wie es ſchon ehemals<lb/> durch Senatsverordnungen befohlen war,<lb/> (denn ſchon 1750 wurden dieſe Haͤuſer in St.<lb/> Petersburg und Moſcau mit einer Auflage be-<lb/> ſchweret, die aber 1755 wieder aufgehoben<lb/> ward): ſie ſollen naͤmlich, nur diejenigen aus-<lb/> genommen, die durch Im<hi rendition="#aq">â</hi>nnoj-Uka-<lb/> ſen <note place="foot" n="*">Gleichſam <hi rendition="#fr">namentliche</hi> Ukaſen, von <hi rendition="#aq">Imâ</hi> rußiſch der<lb/> Name; d. i. ſolche, die von der Kayſerinn unmittel-<lb/> bar ertheilet und eigenhaͤndig unterſchrieben werden.<lb/> Wir haben es weiter unten bisweilen durch <hi rendition="#fr">ſpeciellen<lb/> Befehl</hi> uͤberſetzt.</note> ſpecielle Privilegien erhalten haben, nach<lb/> vorhergaͤngiger Publication in Petersburg beym<lb/> Cammercomtoir, in andern Staͤdten aber bey<lb/> <fw place="bottom" type="catch">den</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [93/0117]
Kayſerinn von Rußland.
ſen geſchehen, Bier und Halbbier zu brauen.
Hieruͤber ſollen alle, denen es obliegt, ſcharfe
Aufſicht halten.
§. 83.
IV. Fuͤr Paſſagiers aus fremden Rei-
chen, und fuͤr Leute von allerley Stande, ſo
wohl Auslaͤnder als Ruſſen, nur gemeine Leute
und Soldaten ausgenommen, ſollen gewiſſe
Herbergen von nun an in St. Petersburg,
Cronſtadt, Moſcau, und in andern Staͤdten,
wo es anſtaͤndig ſeyn wird, errichtet werden.
Zu Ergaͤnzung der Revenuͤen ſoll ſolches voͤllig
auf den Fuß geſchehen, wie es ſchon ehemals
durch Senatsverordnungen befohlen war,
(denn ſchon 1750 wurden dieſe Haͤuſer in St.
Petersburg und Moſcau mit einer Auflage be-
ſchweret, die aber 1755 wieder aufgehoben
ward): ſie ſollen naͤmlich, nur diejenigen aus-
genommen, die durch Imânnoj-Uka-
ſen * ſpecielle Privilegien erhalten haben, nach
vorhergaͤngiger Publication in Petersburg beym
Cammercomtoir, in andern Staͤdten aber bey
den
* Gleichſam namentliche Ukaſen, von Imâ rußiſch der
Name; d. i. ſolche, die von der Kayſerinn unmittel-
bar ertheilet und eigenhaͤndig unterſchrieben werden.
Wir haben es weiter unten bisweilen durch ſpeciellen
Befehl uͤberſetzt.
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