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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

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verbunden sein würde, daß vielleicht noch einmal besonders deshalb Kaffee gekocht werden müßte oder dergleichen. Genügt dann ein einfaches Ablehnen nicht, so muß man zu einer Ausrede seine Zuflucht nehmen, daß man bereits Kaffee getrunken habe, daß man überhaupt keinen am Nachmittag tränke u. s. w. Bemerkt man bei einer Gesellschaft, daß von einer Speise, vom Wein nicht genügend vorhanden ist, so muß man sich selbstverständlich von vornherein mit dem Zulangen danach einrichten, wird einem aber trotzdem noch einmal angeboten, so muß man lieber mit einer glaubwürdigen Ausrede danken, ehe man Veranlassung ist, daß vielleicht die "andre" Flasche Wein angebrochen oder irgend ein Gericht, das nur für die allerdringlichste Reserve zurückgestellt und eigentlich für den nächsten Mittagstisch bestimmt ist, herbeigebracht wird. Besonders Personen gegenüber, die nicht in der Lage sind, große Kosten für Gesellschaften aufzuwenden, ist solche Rücksicht angebracht, nur muß man da gerade mit der größten Vorsicht und dem feinsten Takt vorgehen, damit aus der bestgemeinten Absicht nicht die größte Beleidigung werde. Ist man in einer kleinen Gesellschaft der einzige, welcher raucht, wie das wohl kommen mag, so wird man

verbunden sein würde, daß vielleicht noch einmal besonders deshalb Kaffee gekocht werden müßte oder dergleichen. Genügt dann ein einfaches Ablehnen nicht, so muß man zu einer Ausrede seine Zuflucht nehmen, daß man bereits Kaffee getrunken habe, daß man überhaupt keinen am Nachmittag tränke u. s. w. Bemerkt man bei einer Gesellschaft, daß von einer Speise, vom Wein nicht genügend vorhanden ist, so muß man sich selbstverständlich von vornherein mit dem Zulangen danach einrichten, wird einem aber trotzdem noch einmal angeboten, so muß man lieber mit einer glaubwürdigen Ausrede danken, ehe man Veranlassung ist, daß vielleicht die „andre“ Flasche Wein angebrochen oder irgend ein Gericht, das nur für die allerdringlichste Reserve zurückgestellt und eigentlich für den nächsten Mittagstisch bestimmt ist, herbeigebracht wird. Besonders Personen gegenüber, die nicht in der Lage sind, große Kosten für Gesellschaften aufzuwenden, ist solche Rücksicht angebracht, nur muß man da gerade mit der größten Vorsicht und dem feinsten Takt vorgehen, damit aus der bestgemeinten Absicht nicht die größte Beleidigung werde. Ist man in einer kleinen Gesellschaft der einzige, welcher raucht, wie das wohl kommen mag, so wird man

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[226/0236] verbunden sein würde, daß vielleicht noch einmal besonders deshalb Kaffee gekocht werden müßte oder dergleichen. Genügt dann ein einfaches Ablehnen nicht, so muß man zu einer Ausrede seine Zuflucht nehmen, daß man bereits Kaffee getrunken habe, daß man überhaupt keinen am Nachmittag tränke u. s. w. Bemerkt man bei einer Gesellschaft, daß von einer Speise, vom Wein nicht genügend vorhanden ist, so muß man sich selbstverständlich von vornherein mit dem Zulangen danach einrichten, wird einem aber trotzdem noch einmal angeboten, so muß man lieber mit einer glaubwürdigen Ausrede danken, ehe man Veranlassung ist, daß vielleicht die „andre“ Flasche Wein angebrochen oder irgend ein Gericht, das nur für die allerdringlichste Reserve zurückgestellt und eigentlich für den nächsten Mittagstisch bestimmt ist, herbeigebracht wird. Besonders Personen gegenüber, die nicht in der Lage sind, große Kosten für Gesellschaften aufzuwenden, ist solche Rücksicht angebracht, nur muß man da gerade mit der größten Vorsicht und dem feinsten Takt vorgehen, damit aus der bestgemeinten Absicht nicht die größte Beleidigung werde. Ist man in einer kleinen Gesellschaft der einzige, welcher raucht, wie das wohl kommen mag, so wird man

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Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 226. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/236>, abgerufen am 05.12.2024.