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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

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von andern, dritten Personen, die wissen, daß man sich sonst mit jenem Herrn doch gegrüßt hat, nicht falsch ausgelegt wird. Überhaupt: Zu viel grüßen und auch zuerst grüßen, wenn man auch berechtigt ist, den Gruß des andern zu erwarten, das schadet nie. Bei Dämmerung und am Abend grüßt man überhaupt nicht, es sei denn, man träfe sich gerade unter einer Laterne oder in solcher Nähe einer elektrischen Lampe, daß man den andern unter allen Umständen sehen muß. Es ist nicht Sitte, daß man "über die Straße" grüßt, das heißt daß man Personen grüßt, die auf der andern Seite der Straße gehen, wenn diese nur halbwegs breit ist; natürlich darf man sie dann auch nicht besonders ansehen. Überhaupt: Sobald man bemerkt, daß man von einem andern gesehen wird, muß man ihn auch grüßen, sei die Entfernung selbst noch so groß. Aufdrängen darf man aber seinen Gruß niemand, geht man auch noch so nahe an ihm vorbei, wenn man nicht bemerkt wird. Es kann vorkommen, daß Damen z. B. nicht bemerkt und daher auch nicht gegrüßt zu werden wünschen; etwa, wenn sie Einkäufe gemacht haben und vielleicht mit Paketen beladen sind, die sie selbst

von andern, dritten Personen, die wissen, daß man sich sonst mit jenem Herrn doch gegrüßt hat, nicht falsch ausgelegt wird. Überhaupt: Zu viel grüßen und auch zuerst grüßen, wenn man auch berechtigt ist, den Gruß des andern zu erwarten, das schadet nie. Bei Dämmerung und am Abend grüßt man überhaupt nicht, es sei denn, man träfe sich gerade unter einer Laterne oder in solcher Nähe einer elektrischen Lampe, daß man den andern unter allen Umständen sehen muß. Es ist nicht Sitte, daß man „über die Straße“ grüßt, das heißt daß man Personen grüßt, die auf der andern Seite der Straße gehen, wenn diese nur halbwegs breit ist; natürlich darf man sie dann auch nicht besonders ansehen. Überhaupt: Sobald man bemerkt, daß man von einem andern gesehen wird, muß man ihn auch grüßen, sei die Entfernung selbst noch so groß. Aufdrängen darf man aber seinen Gruß niemand, geht man auch noch so nahe an ihm vorbei, wenn man nicht bemerkt wird. Es kann vorkommen, daß Damen z. B. nicht bemerkt und daher auch nicht gegrüßt zu werden wünschen; etwa, wenn sie Einkäufe gemacht haben und vielleicht mit Paketen beladen sind, die sie selbst

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[163/0173] von andern, dritten Personen, die wissen, daß man sich sonst mit jenem Herrn doch gegrüßt hat, nicht falsch ausgelegt wird. Überhaupt: Zu viel grüßen und auch zuerst grüßen, wenn man auch berechtigt ist, den Gruß des andern zu erwarten, das schadet nie. Bei Dämmerung und am Abend grüßt man überhaupt nicht, es sei denn, man träfe sich gerade unter einer Laterne oder in solcher Nähe einer elektrischen Lampe, daß man den andern unter allen Umständen sehen muß. Es ist nicht Sitte, daß man „über die Straße“ grüßt, das heißt daß man Personen grüßt, die auf der andern Seite der Straße gehen, wenn diese nur halbwegs breit ist; natürlich darf man sie dann auch nicht besonders ansehen. Überhaupt: Sobald man bemerkt, daß man von einem andern gesehen wird, muß man ihn auch grüßen, sei die Entfernung selbst noch so groß. Aufdrängen darf man aber seinen Gruß niemand, geht man auch noch so nahe an ihm vorbei, wenn man nicht bemerkt wird. Es kann vorkommen, daß Damen z. B. nicht bemerkt und daher auch nicht gegrüßt zu werden wünschen; etwa, wenn sie Einkäufe gemacht haben und vielleicht mit Paketen beladen sind, die sie selbst

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Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 163. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/173>, abgerufen am 21.11.2024.