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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

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guten Willens dem einen Teil doch nicht möglich, sich mit dem andern zu befreunden, so erfordert es der gute Ton, daß wenigstens die gegenseitige Achtung und Höflichkeit gewahrt bleibe und nicht etwa die schlecht verborgene Eifersucht einerseits, die Empfindlichkeit anderseits in offene, beabsichtigte Feindschaft ausarte. Ein solches Verhältnis ist einfach unanständig.

Der gute Ton erfordert, daß ein junger Mann, welcher sich um die Liebe eines jungen Mädchens bewirbt, möglichst bald auch Gelegenheit nimmt, deren Eltern vorgestellt zu werden. Ein Liebesverhältnis, und sei es auch noch so unschuldig, gleichsam hinter dem Rücken der Angehörigen anzuknüpfen, ist sehr unpassend, daneben ist es aber auch unpraktisch und unnötig, denn der rechtlich denkende Mann sollte nie versuchen, in irgend welcher Weise bei einer jungen Dame tieferes Interesse für sich zu erwecken, wenn er nicht die feste Absicht hat, sich um ihre Hand zu bewerben, und bald genug auch in der Lage ist, sie heimzuführen. Dann steht aber auch nichts im Weg, daß man die Eltern derselben davon in Kenntnis setze. Es braucht ja nicht gleich zu einem Antrag, zu Zusage oder Ablehnung zu kommen; aus welchem Zweck der

guten Willens dem einen Teil doch nicht möglich, sich mit dem andern zu befreunden, so erfordert es der gute Ton, daß wenigstens die gegenseitige Achtung und Höflichkeit gewahrt bleibe und nicht etwa die schlecht verborgene Eifersucht einerseits, die Empfindlichkeit anderseits in offene, beabsichtigte Feindschaft ausarte. Ein solches Verhältnis ist einfach unanständig.

Der gute Ton erfordert, daß ein junger Mann, welcher sich um die Liebe eines jungen Mädchens bewirbt, möglichst bald auch Gelegenheit nimmt, deren Eltern vorgestellt zu werden. Ein Liebesverhältnis, und sei es auch noch so unschuldig, gleichsam hinter dem Rücken der Angehörigen anzuknüpfen, ist sehr unpassend, daneben ist es aber auch unpraktisch und unnötig, denn der rechtlich denkende Mann sollte nie versuchen, in irgend welcher Weise bei einer jungen Dame tieferes Interesse für sich zu erwecken, wenn er nicht die feste Absicht hat, sich um ihre Hand zu bewerben, und bald genug auch in der Lage ist, sie heimzuführen. Dann steht aber auch nichts im Weg, daß man die Eltern derselben davon in Kenntnis setze. Es braucht ja nicht gleich zu einem Antrag, zu Zusage oder Ablehnung zu kommen; aus welchem Zweck der

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[133/0143] guten Willens dem einen Teil doch nicht möglich, sich mit dem andern zu befreunden, so erfordert es der gute Ton, daß wenigstens die gegenseitige Achtung und Höflichkeit gewahrt bleibe und nicht etwa die schlecht verborgene Eifersucht einerseits, die Empfindlichkeit anderseits in offene, beabsichtigte Feindschaft ausarte. Ein solches Verhältnis ist einfach unanständig. Der gute Ton erfordert, daß ein junger Mann, welcher sich um die Liebe eines jungen Mädchens bewirbt, möglichst bald auch Gelegenheit nimmt, deren Eltern vorgestellt zu werden. Ein Liebesverhältnis, und sei es auch noch so unschuldig, gleichsam hinter dem Rücken der Angehörigen anzuknüpfen, ist sehr unpassend, daneben ist es aber auch unpraktisch und unnötig, denn der rechtlich denkende Mann sollte nie versuchen, in irgend welcher Weise bei einer jungen Dame tieferes Interesse für sich zu erwecken, wenn er nicht die feste Absicht hat, sich um ihre Hand zu bewerben, und bald genug auch in der Lage ist, sie heimzuführen. Dann steht aber auch nichts im Weg, daß man die Eltern derselben davon in Kenntnis setze. Es braucht ja nicht gleich zu einem Antrag, zu Zusage oder Ablehnung zu kommen; aus welchem Zweck der

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Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/143>, abgerufen am 21.11.2024.