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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

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wenn sie auch nicht wahr ist, wäre hier am Platz.

Das Zeichen zum Aufstehen wird von der Hausfrau gegeben. Man erhebt sich dann sofort und schiebt nun wieder den Stuhl seiner Dame, während sich diese erhebt, zurück, bietet ihr den Arm und führt sie in das andre Zimmer. Den Stuhl, so wie man ihn verlassen hat, stehen zu lassen, ist unpassend, er gehört sich stets unter den Tisch gerückt.

Wenn während des Essens "Trinksprüche", Toaste (sprich stets "Toost" und nie "To-ast", wie es unbegreiflicherweise selbst die gebildetsten Leute, die sonst alle Fremdwörter richtig aussprechen, thun) gehalten werden, so versteht es sich von selbst, daß man alles Sprechen und jedes sonstige Geräusch unterläßt. Selbst bei Reden von längerer und längster Dauer hat man aufmerksam dazusitzen, wenn man auch vielleicht seinen Gedanken einstweilen anderweitig Urlaub gibt; nur soll man dafür sorgen, daß die Gläser aller Umsitzenden zum Anstoßen am Schluß gefüllt sind. Eine besondere Regel, ob man zu der betreffenden Person, auf die man soeben zu trinken aufgefordert worden ist, hingeht, um mit ihr anzustoßen, oder nicht, kann nicht gegeben werden;

wenn sie auch nicht wahr ist, wäre hier am Platz.

Das Zeichen zum Aufstehen wird von der Hausfrau gegeben. Man erhebt sich dann sofort und schiebt nun wieder den Stuhl seiner Dame, während sich diese erhebt, zurück, bietet ihr den Arm und führt sie in das andre Zimmer. Den Stuhl, so wie man ihn verlassen hat, stehen zu lassen, ist unpassend, er gehört sich stets unter den Tisch gerückt.

Wenn während des Essens „Trinksprüche“, Toaste (sprich stets „Toost“ und nie „To-ast“, wie es unbegreiflicherweise selbst die gebildetsten Leute, die sonst alle Fremdwörter richtig aussprechen, thun) gehalten werden, so versteht es sich von selbst, daß man alles Sprechen und jedes sonstige Geräusch unterläßt. Selbst bei Reden von längerer und längster Dauer hat man aufmerksam dazusitzen, wenn man auch vielleicht seinen Gedanken einstweilen anderweitig Urlaub gibt; nur soll man dafür sorgen, daß die Gläser aller Umsitzenden zum Anstoßen am Schluß gefüllt sind. Eine besondere Regel, ob man zu der betreffenden Person, auf die man soeben zu trinken aufgefordert worden ist, hingeht, um mit ihr anzustoßen, oder nicht, kann nicht gegeben werden;

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[110/0120] wenn sie auch nicht wahr ist, wäre hier am Platz. Das Zeichen zum Aufstehen wird von der Hausfrau gegeben. Man erhebt sich dann sofort und schiebt nun wieder den Stuhl seiner Dame, während sich diese erhebt, zurück, bietet ihr den Arm und führt sie in das andre Zimmer. Den Stuhl, so wie man ihn verlassen hat, stehen zu lassen, ist unpassend, er gehört sich stets unter den Tisch gerückt. Wenn während des Essens „Trinksprüche“, Toaste (sprich stets „Toost“ und nie „To-ast“, wie es unbegreiflicherweise selbst die gebildetsten Leute, die sonst alle Fremdwörter richtig aussprechen, thun) gehalten werden, so versteht es sich von selbst, daß man alles Sprechen und jedes sonstige Geräusch unterläßt. Selbst bei Reden von längerer und längster Dauer hat man aufmerksam dazusitzen, wenn man auch vielleicht seinen Gedanken einstweilen anderweitig Urlaub gibt; nur soll man dafür sorgen, daß die Gläser aller Umsitzenden zum Anstoßen am Schluß gefüllt sind. Eine besondere Regel, ob man zu der betreffenden Person, auf die man soeben zu trinken aufgefordert worden ist, hingeht, um mit ihr anzustoßen, oder nicht, kann nicht gegeben werden;

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Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/120>, abgerufen am 24.11.2024.