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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

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kann, als sie ihm vorschreiben; unbewußt muß er nach ihnen handeln; sich erst in jedem einzelnen Fall zu fragen, wie er sich verhalten soll, dazu hat er keine Zeit, da seiner noch ganz andre Aufgaben warten, als bloß zu essen und zu trinken. Und das ist die Unterhaltung während der Mahlzeit mit seinen Nachbarn und der Gesellschaft im allgemeinen. Von dem Augenblick an, daß man der Dame, die man zu Tisch zu führen gebeten wurde, den Arm gereicht hat, ist man deren Ritter und hat vor allem für sie und ihre Unterhaltung zu sorgen.

Wird die Gesellschaft vom Hausherrn oder der Hausfrau aufgefordert, zu Tisch zu gehen, so verbeugt man sich vor seiner Dame, bietet ihr den Arm und führt sie in das Speisezimmer. Natürlich läßt man älteren und höherstehenden Personen dabei den Vortritt, doch darf man auch nicht zu bescheiden sein, gleichstehenden gegenüber; nicht etwa um seiner selbst willen, da kann man es gar nicht genug sein, sondern der Dame wegen, die man führt und der es vielleicht großen Kummer bereiten würde, wenn sie durch das Zögern ihres Herrn gezwungen wird, etwa eine jüngere Dame vorangehen zu lassen, der sie sich überlegen glaubt. Der Streit zwischen

kann, als sie ihm vorschreiben; unbewußt muß er nach ihnen handeln; sich erst in jedem einzelnen Fall zu fragen, wie er sich verhalten soll, dazu hat er keine Zeit, da seiner noch ganz andre Aufgaben warten, als bloß zu essen und zu trinken. Und das ist die Unterhaltung während der Mahlzeit mit seinen Nachbarn und der Gesellschaft im allgemeinen. Von dem Augenblick an, daß man der Dame, die man zu Tisch zu führen gebeten wurde, den Arm gereicht hat, ist man deren Ritter und hat vor allem für sie und ihre Unterhaltung zu sorgen.

Wird die Gesellschaft vom Hausherrn oder der Hausfrau aufgefordert, zu Tisch zu gehen, so verbeugt man sich vor seiner Dame, bietet ihr den Arm und führt sie in das Speisezimmer. Natürlich läßt man älteren und höherstehenden Personen dabei den Vortritt, doch darf man auch nicht zu bescheiden sein, gleichstehenden gegenüber; nicht etwa um seiner selbst willen, da kann man es gar nicht genug sein, sondern der Dame wegen, die man führt und der es vielleicht großen Kummer bereiten würde, wenn sie durch das Zögern ihres Herrn gezwungen wird, etwa eine jüngere Dame vorangehen zu lassen, der sie sich überlegen glaubt. Der Streit zwischen

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[104/0114] kann, als sie ihm vorschreiben; unbewußt muß er nach ihnen handeln; sich erst in jedem einzelnen Fall zu fragen, wie er sich verhalten soll, dazu hat er keine Zeit, da seiner noch ganz andre Aufgaben warten, als bloß zu essen und zu trinken. Und das ist die Unterhaltung während der Mahlzeit mit seinen Nachbarn und der Gesellschaft im allgemeinen. Von dem Augenblick an, daß man der Dame, die man zu Tisch zu führen gebeten wurde, den Arm gereicht hat, ist man deren Ritter und hat vor allem für sie und ihre Unterhaltung zu sorgen. Wird die Gesellschaft vom Hausherrn oder der Hausfrau aufgefordert, zu Tisch zu gehen, so verbeugt man sich vor seiner Dame, bietet ihr den Arm und führt sie in das Speisezimmer. Natürlich läßt man älteren und höherstehenden Personen dabei den Vortritt, doch darf man auch nicht zu bescheiden sein, gleichstehenden gegenüber; nicht etwa um seiner selbst willen, da kann man es gar nicht genug sein, sondern der Dame wegen, die man führt und der es vielleicht großen Kummer bereiten würde, wenn sie durch das Zögern ihres Herrn gezwungen wird, etwa eine jüngere Dame vorangehen zu lassen, der sie sich überlegen glaubt. Der Streit zwischen

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Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/114>, abgerufen am 18.05.2024.