regulären Pyramide halbiren und in zwei congruente rechtwinkelige Dreiecke zerlegen.
Die Formengruppe der Homostauren zerfällt in so viele Formen- Arten, als die Zahl der Pyramiden-Seiten (und also die homotypische Grundzahl) betragen kann. Diese Zahl ist zwar a priori unbegränzt, in der That aber findet sich nur eine sehr geringe Menge von Grund- zahlen in der Natur verwirklicht vor. Bei der übergrossen Mehrzahl aller Homostauren, sowohl im Thier- als im Pflanzenreich, sind nur drei, vier, fünf oder ein niederes Multiplum, meist nur das Doppelte dieser Grundzahlen, namentlich sechs und acht, seltener zehn Anti- meren vorhanden. Weit seltener, und nur ausnahmsweise, ist eine andere Grundzahl nachweisbar, z. B. sieben bei einigen Phanerogamen (Trientalis, Septas), elf bei einigen Seesternen. In diesen Fällen ist aber meistens entweder die Grundzahl innerhalb der Species schwan- kend, wie bei einigen Seesternen, oder es lässt sich, wie bei einigen Phanerogamen, aus der Entwickelungsgeschichte oder der Verwandt- schaft mit nächststehenden Blüthen von anderer Grundzahl (meistens fünf) der Nachweis führen, dass die Siebenzahl oder die andere Zahl, welche nicht auf drei, vier oder fünf durch Division zurückführbar ist, nicht die primitive Grundzahl, sondern erst secundär durch Varia- tion und Anpassung aus den letztgenannten entstanden ist. Wo scheinbar höhere Grundzahlen vorkommen, lassen sie sich entweder aus dem letztgenannten Verhältnisse, oder aus einer Multiplication von drei, vier oder fünf ableiten. Wir dürfen es daher als ein wichtiges Gesetz der allgemeinen Promorphologie aussprechen, dass die homo- ty pische Grundzahl oder die Antimeren-Zahl der Homo- stauren (die Seitenzahl der regulären Pyramide) stets drei, vier oder fünf, oder ein Multiplum (meist nur das Duplum) von diesen drei Grundzahlen beträgt, und dass, wo andere Prim- zahlen als Grundzahlen vorkommen, wie die Sieben bei Septas, Trientalis etc. der Nachweis entweder der Inconstanz dieser Grund- zahl, oder aber ihrer secundären Entstehung durch Abortus aus einer jener drei Grundzahlen fast immer geführt werden kann.
Bei sehr vielen Homostauren, wo die Antimeren-Zahl ein Mul- tiplum von drei, vier oder fünf zu sein scheint, lässt sich aus der Entwickelungsgeschichte oder aus der Zahl einzelner (namentlich innerer) Organe der Nachweis führen, dass doch die ursprüngliche Grundzahl, die einfache, drei, vier oder fünf ist, und dass erst später eine Multiplication derselhen (meistens nur eine Duplication) eingetreten ist. Dies ist z. B. der Fall bei sehr vielen Phanerogamen- Blüthen, wo häufig in einer und derselben Blüthe ein Blätterkreis die einfache Grundzahl zeigt, während andere Blätterkreise derselben ein verschiedenes Multiplum dieser Zahl repräsentiren. So sind z. B.
System der organischen Grundformen.
regulären Pyramide halbiren und in zwei congruente rechtwinkelige Dreiecke zerlegen.
Die Formengruppe der Homostauren zerfällt in so viele Formen- Arten, als die Zahl der Pyramiden-Seiten (und also die homotypische Grundzahl) betragen kann. Diese Zahl ist zwar a priori unbegränzt, in der That aber findet sich nur eine sehr geringe Menge von Grund- zahlen in der Natur verwirklicht vor. Bei der übergrossen Mehrzahl aller Homostauren, sowohl im Thier- als im Pflanzenreich, sind nur drei, vier, fünf oder ein niederes Multiplum, meist nur das Doppelte dieser Grundzahlen, namentlich sechs und acht, seltener zehn Anti- meren vorhanden. Weit seltener, und nur ausnahmsweise, ist eine andere Grundzahl nachweisbar, z. B. sieben bei einigen Phanerogamen (Trientalis, Septas), elf bei einigen Seesternen. In diesen Fällen ist aber meistens entweder die Grundzahl innerhalb der Species schwan- kend, wie bei einigen Seesternen, oder es lässt sich, wie bei einigen Phanerogamen, aus der Entwickelungsgeschichte oder der Verwandt- schaft mit nächststehenden Blüthen von anderer Grundzahl (meistens fünf) der Nachweis führen, dass die Siebenzahl oder die andere Zahl, welche nicht auf drei, vier oder fünf durch Division zurückführbar ist, nicht die primitive Grundzahl, sondern erst secundär durch Varia- tion und Anpassung aus den letztgenannten entstanden ist. Wo scheinbar höhere Grundzahlen vorkommen, lassen sie sich entweder aus dem letztgenannten Verhältnisse, oder aus einer Multiplication von drei, vier oder fünf ableiten. Wir dürfen es daher als ein wichtiges Gesetz der allgemeinen Promorphologie aussprechen, dass die homo- ty pische Grundzahl oder die Antimeren-Zahl der Homo- stauren (die Seitenzahl der regulären Pyramide) stets drei, vier oder fünf, oder ein Multiplum (meist nur das Duplum) von diesen drei Grundzahlen beträgt, und dass, wo andere Prim- zahlen als Grundzahlen vorkommen, wie die Sieben bei Septas, Trientalis etc. der Nachweis entweder der Inconstanz dieser Grund- zahl, oder aber ihrer secundären Entstehung durch Abortus aus einer jener drei Grundzahlen fast immer geführt werden kann.
Bei sehr vielen Homostauren, wo die Antimeren-Zahl ein Mul- tiplum von drei, vier oder fünf zu sein scheint, lässt sich aus der Entwickelungsgeschichte oder aus der Zahl einzelner (namentlich innerer) Organe der Nachweis führen, dass doch die ursprüngliche Grundzahl, die einfache, drei, vier oder fünf ist, und dass erst später eine Multiplication derselhen (meistens nur eine Duplication) eingetreten ist. Dies ist z. B. der Fall bei sehr vielen Phanerogamen- Blüthen, wo häufig in einer und derselben Blüthe ein Blätterkreis die einfache Grundzahl zeigt, während andere Blätterkreise derselben ein verschiedenes Multiplum dieser Zahl repräsentiren. So sind z. B.
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[462/0501]
System der organischen Grundformen.
regulären Pyramide halbiren und in zwei congruente rechtwinkelige
Dreiecke zerlegen.
Die Formengruppe der Homostauren zerfällt in so viele Formen-
Arten, als die Zahl der Pyramiden-Seiten (und also die homotypische
Grundzahl) betragen kann. Diese Zahl ist zwar a priori unbegränzt,
in der That aber findet sich nur eine sehr geringe Menge von Grund-
zahlen in der Natur verwirklicht vor. Bei der übergrossen Mehrzahl
aller Homostauren, sowohl im Thier- als im Pflanzenreich, sind nur
drei, vier, fünf oder ein niederes Multiplum, meist nur das Doppelte
dieser Grundzahlen, namentlich sechs und acht, seltener zehn Anti-
meren vorhanden. Weit seltener, und nur ausnahmsweise, ist eine
andere Grundzahl nachweisbar, z. B. sieben bei einigen Phanerogamen
(Trientalis, Septas), elf bei einigen Seesternen. In diesen Fällen ist
aber meistens entweder die Grundzahl innerhalb der Species schwan-
kend, wie bei einigen Seesternen, oder es lässt sich, wie bei einigen
Phanerogamen, aus der Entwickelungsgeschichte oder der Verwandt-
schaft mit nächststehenden Blüthen von anderer Grundzahl (meistens
fünf) der Nachweis führen, dass die Siebenzahl oder die andere Zahl,
welche nicht auf drei, vier oder fünf durch Division zurückführbar
ist, nicht die primitive Grundzahl, sondern erst secundär durch Varia-
tion und Anpassung aus den letztgenannten entstanden ist. Wo
scheinbar höhere Grundzahlen vorkommen, lassen sie sich entweder
aus dem letztgenannten Verhältnisse, oder aus einer Multiplication von
drei, vier oder fünf ableiten. Wir dürfen es daher als ein wichtiges
Gesetz der allgemeinen Promorphologie aussprechen, dass die homo-
ty pische Grundzahl oder die Antimeren-Zahl der Homo-
stauren (die Seitenzahl der regulären Pyramide) stets drei, vier
oder fünf, oder ein Multiplum (meist nur das Duplum) von
diesen drei Grundzahlen beträgt, und dass, wo andere Prim-
zahlen als Grundzahlen vorkommen, wie die Sieben bei Septas,
Trientalis etc. der Nachweis entweder der Inconstanz dieser Grund-
zahl, oder aber ihrer secundären Entstehung durch Abortus aus einer
jener drei Grundzahlen fast immer geführt werden kann.
Bei sehr vielen Homostauren, wo die Antimeren-Zahl ein Mul-
tiplum von drei, vier oder fünf zu sein scheint, lässt sich aus der
Entwickelungsgeschichte oder aus der Zahl einzelner (namentlich
innerer) Organe der Nachweis führen, dass doch die ursprüngliche
Grundzahl, die einfache, drei, vier oder fünf ist, und dass erst
später eine Multiplication derselhen (meistens nur eine Duplication)
eingetreten ist. Dies ist z. B. der Fall bei sehr vielen Phanerogamen-
Blüthen, wo häufig in einer und derselben Blüthe ein Blätterkreis
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ein verschiedenes Multiplum dieser Zahl repräsentiren. So sind z. B.
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Haeckel, Erich: Generelle Morphologie der Organismen. Bd. 1. Berlin, 1866, S. 462. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haeckel_morphologie01_1866/501>, abgerufen am 23.11.2024.
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