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Gutzkow, Karl: Die Zeitgenossen. 2. Bd. 2. Aufl. Pforzheim, 1842.

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begangene Mord, ließe man ihn frei, nicht der Schlußstein seiner Verbrechen seyn würde; man mußte wissen, daß jener Räuber, welcher die Landenge von Korinth unsicher machte, diese Sklaven, welche in Jtalien raubten und mordeten, schlechthin gefährlich waren und durch Milde in ihrem ruchlosen Lebenswandel nicht würden aufgehalten worden seyn. Man strafte sie am Leben, weil man kein anderes Mittel hatte, ihrer los zu seyn. Allein die neue Zeit, welche doch die zweideutige Beglückung der Gefängnisse erfunden, ein Jnstitut, welches das Alterthum in unserem kriminalistischen Sinn nicht kannte; das Zeitalter der Burgverließe, Einmauerungen und eisernen Masken hätte doch am ersten bereit seyn sollen, beim Morde zu unterscheiden zwischen einem Morde, einem einfachen Faktum, welches vielleicht ohne ähnlichen Vorgang war und ohne Nachfolge geblieben wäre im Leben des Verbrechers, und einer durch und durch schlechten und gewaltthätigen Gesinnung. Diese Lezte hat das Alterthum immer mit dem Tod bestraft, weil Räuber und Mörder ein Ungeziefer sind, von welchem man sich auf die leichteste und schnellste Weise befreien darf. Allein bei jenen aus Leidenschaft, Verkettung der Umstände und persönlichen Motiven entstandenen Morden kam es immer in Verlegenheit und überließ die Rache am liebsten Jenem, der sie verlangte. Ja, wenn einmal gesagt werden soll, ein Mord verlange als Strafe gleichfalls einen Schlußakt,

begangene Mord, ließe man ihn frei, nicht der Schlußstein seiner Verbrechen seyn würde; man mußte wissen, daß jener Räuber, welcher die Landenge von Korinth unsicher machte, diese Sklaven, welche in Jtalien raubten und mordeten, schlechthin gefährlich waren und durch Milde in ihrem ruchlosen Lebenswandel nicht würden aufgehalten worden seyn. Man strafte sie am Leben, weil man kein anderes Mittel hatte, ihrer los zu seyn. Allein die neue Zeit, welche doch die zweideutige Beglückung der Gefängnisse erfunden, ein Jnstitut, welches das Alterthum in unserem kriminalistischen Sinn nicht kannte; das Zeitalter der Burgverließe, Einmauerungen und eisernen Masken hätte doch am ersten bereit seyn sollen, beim Morde zu unterscheiden zwischen einem Morde, einem einfachen Faktum, welches vielleicht ohne ähnlichen Vorgang war und ohne Nachfolge geblieben wäre im Leben des Verbrechers, und einer durch und durch schlechten und gewaltthätigen Gesinnung. Diese Lezte hat das Alterthum immer mit dem Tod bestraft, weil Räuber und Mörder ein Ungeziefer sind, von welchem man sich auf die leichteste und schnellste Weise befreien darf. Allein bei jenen aus Leidenschaft, Verkettung der Umstände und persönlichen Motiven entstandenen Morden kam es immer in Verlegenheit und überließ die Rache am liebsten Jenem, der sie verlangte. Ja, wenn einmal gesagt werden soll, ein Mord verlange als Strafe gleichfalls einen Schlußakt,

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[104/0106] begangene Mord, ließe man ihn frei, nicht der Schlußstein seiner Verbrechen seyn würde; man mußte wissen, daß jener Räuber, welcher die Landenge von Korinth unsicher machte, diese Sklaven, welche in Jtalien raubten und mordeten, schlechthin gefährlich waren und durch Milde in ihrem ruchlosen Lebenswandel nicht würden aufgehalten worden seyn. Man strafte sie am Leben, weil man kein anderes Mittel hatte, ihrer los zu seyn. Allein die neue Zeit, welche doch die zweideutige Beglückung der Gefängnisse erfunden, ein Jnstitut, welches das Alterthum in unserem kriminalistischen Sinn nicht kannte; das Zeitalter der Burgverließe, Einmauerungen und eisernen Masken hätte doch am ersten bereit seyn sollen, beim Morde zu unterscheiden zwischen einem Morde, einem einfachen Faktum, welches vielleicht ohne ähnlichen Vorgang war und ohne Nachfolge geblieben wäre im Leben des Verbrechers, und einer durch und durch schlechten und gewaltthätigen Gesinnung. Diese Lezte hat das Alterthum immer mit dem Tod bestraft, weil Räuber und Mörder ein Ungeziefer sind, von welchem man sich auf die leichteste und schnellste Weise befreien darf. Allein bei jenen aus Leidenschaft, Verkettung der Umstände und persönlichen Motiven entstandenen Morden kam es immer in Verlegenheit und überließ die Rache am liebsten Jenem, der sie verlangte. Ja, wenn einmal gesagt werden soll, ein Mord verlange als Strafe gleichfalls einen Schlußakt,

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Zitationshilfe: Gutzkow, Karl: Die Zeitgenossen. 2. Bd. 2. Aufl. Pforzheim, 1842, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutzkow_zeitgenossen02_1842/106>, abgerufen am 24.11.2024.