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Gutzkow, Karl: Die Zeitgenossen. 1. Bd. 2. Aufl. Pforzheim, 1842.

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zu seyn, wenn man nach dem Tarif leben muß, nach welchem dort der Staat öffentliche Dienstleistungen vergütet. Auch herrscht in Nordamerika die weise Einrichtung, daß verhältnißmäßig die Unterbehörden weit besser und die Obern weit schlechter bezahlt sind, als bei uns. Dieß ist durchaus im republikanischen Sinne gedacht und soll allem ehrgeizigen Streben nach Gewalt vorbeugen. Auch haben die untern Behörden bei einer guten Besoldung nicht nöthig, sich den oberen mit allzugroßer Hingebung anzuschließen. Deßgleichen kann der Beamte auch seine Unabhängigkeit gegen das Publikum behaupten, weil man selten Jemanden besticht, den man unbedürftig sieht.

Treten wir jetzt in einen andern Kreis des innern politischen Lebens ein, so fragen wir: was kann der Unterthan, der Bürger jetzt der Regierung entgegensetzen? Das Repräsentativsystem ist keine neuere Erfindung, sondern zieht sich in uralte Zeiten der germanischen Freiheit zurück, ja, es liegt auch den griechischen Staatsverfassungen und der römischen zum Grunde. Jn allen antiken Staaten finden wir, daß, wenn vielleicht auch alle Behörden gewählt wurden, doch die kürzere Zeitdauer gegen die längere als Garantie dienen mußte. Die Behörden, welche 10 Jahre in der Gewalt waren, bildeten einen festen Wall gegen diejenigen, in welche einjährige Bevollmächtigte der großen Volksversammlung immer Bresche zu legen suchten. Das Prinzip des Alten und Neuen, das Jnteresse der Dauer und

zu seyn, wenn man nach dem Tarif leben muß, nach welchem dort der Staat öffentliche Dienstleistungen vergütet. Auch herrscht in Nordamerika die weise Einrichtung, daß verhältnißmäßig die Unterbehörden weit besser und die Obern weit schlechter bezahlt sind, als bei uns. Dieß ist durchaus im republikanischen Sinne gedacht und soll allem ehrgeizigen Streben nach Gewalt vorbeugen. Auch haben die untern Behörden bei einer guten Besoldung nicht nöthig, sich den oberen mit allzugroßer Hingebung anzuschließen. Deßgleichen kann der Beamte auch seine Unabhängigkeit gegen das Publikum behaupten, weil man selten Jemanden besticht, den man unbedürftig sieht.

Treten wir jetzt in einen andern Kreis des innern politischen Lebens ein, so fragen wir: was kann der Unterthan, der Bürger jetzt der Regierung entgegensetzen? Das Repräsentativsystem ist keine neuere Erfindung, sondern zieht sich in uralte Zeiten der germanischen Freiheit zurück, ja, es liegt auch den griechischen Staatsverfassungen und der römischen zum Grunde. Jn allen antiken Staaten finden wir, daß, wenn vielleicht auch alle Behörden gewählt wurden, doch die kürzere Zeitdauer gegen die längere als Garantie dienen mußte. Die Behörden, welche 10 Jahre in der Gewalt waren, bildeten einen festen Wall gegen diejenigen, in welche einjährige Bevollmächtigte der großen Volksversammlung immer Bresche zu legen suchten. Das Prinzip des Alten und Neuen, das Jnteresse der Dauer und

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[296/0324] zu seyn, wenn man nach dem Tarif leben muß, nach welchem dort der Staat öffentliche Dienstleistungen vergütet. Auch herrscht in Nordamerika die weise Einrichtung, daß verhältnißmäßig die Unterbehörden weit besser und die Obern weit schlechter bezahlt sind, als bei uns. Dieß ist durchaus im republikanischen Sinne gedacht und soll allem ehrgeizigen Streben nach Gewalt vorbeugen. Auch haben die untern Behörden bei einer guten Besoldung nicht nöthig, sich den oberen mit allzugroßer Hingebung anzuschließen. Deßgleichen kann der Beamte auch seine Unabhängigkeit gegen das Publikum behaupten, weil man selten Jemanden besticht, den man unbedürftig sieht. Treten wir jetzt in einen andern Kreis des innern politischen Lebens ein, so fragen wir: was kann der Unterthan, der Bürger jetzt der Regierung entgegensetzen? Das Repräsentativsystem ist keine neuere Erfindung, sondern zieht sich in uralte Zeiten der germanischen Freiheit zurück, ja, es liegt auch den griechischen Staatsverfassungen und der römischen zum Grunde. Jn allen antiken Staaten finden wir, daß, wenn vielleicht auch alle Behörden gewählt wurden, doch die kürzere Zeitdauer gegen die längere als Garantie dienen mußte. Die Behörden, welche 10 Jahre in der Gewalt waren, bildeten einen festen Wall gegen diejenigen, in welche einjährige Bevollmächtigte der großen Volksversammlung immer Bresche zu legen suchten. Das Prinzip des Alten und Neuen, das Jnteresse der Dauer und

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Zitationshilfe: Gutzkow, Karl: Die Zeitgenossen. 1. Bd. 2. Aufl. Pforzheim, 1842, S. 296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutzkow_zeitgenossen01_1842/324>, abgerufen am 24.11.2024.