Gutzkow, Karl: Öffentliche Charaktere. Bd. 1. Hamburg, 1835.Ancillon. einen consulativen Antheil an der Gesetzgebung gestat¬ten, ohne Initiative. Natürlich ist dis nur eine persönliche Ansicht, wel¬ Zur Erhärtung seiner Stimme kam allerdings das Dennoch mußte man das Ganze der Constitution Ancillon. einen conſulativen Antheil an der Geſetzgebung geſtat¬ten, ohne Initiative. Natuͤrlich iſt dis nur eine perſoͤnliche Anſicht, wel¬ Zur Erhaͤrtung ſeiner Stimme kam allerdings das Dennoch mußte man das Ganze der Conſtitution <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0282" n="264"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Ancillon</hi>.<lb/></fw> einen conſulativen Antheil an der Geſetzgebung geſtat¬<lb/> ten, ohne Initiative.</p><lb/> <p>Natuͤrlich iſt dis nur eine perſoͤnliche Anſicht, wel¬<lb/> che das Geſetz uͤber die allgemeinen Reichsſtaͤnde, ſtatt<lb/> zu vollziehen, umgeht, die Anſicht eines Gelehrten, wel¬<lb/> cher ſeine eigne Theorie des Staatsrechts hat, die An¬<lb/> ſicht eines Beamten, welcher Gelegenheit hat, in den<lb/> ſchoͤnen Mechanismus der Regierung einzuſehen und<lb/> keine Lebensaͤußerung fuͤr zuverlaͤſſig haͤlt, als die mit<lb/> Controle und im adminiſtrativen Sinne.</p><lb/> <p>Zur Erhaͤrtung ſeiner Stimme kam allerdings das<lb/> Zweikammerſyſtem, das in Deutſchlands kleinen Staa¬<lb/> ten improviſirt wurde, und in Preußen keinen Beifall<lb/> fand, weil man es fuͤr ſonderbar hielt auf kleinem<lb/> Terrain von einem erhaltenden und einem bewegenden<lb/> Prinzipe zu ſprechen; ferner die Unmoͤglichkeit, dem<lb/> preußiſchen Staate eine Vergangenheit, welche er nicht<lb/> beſitzt, eine Ariſtokratie, welche mit ihrem Grundbeſitz<lb/> eine impoſante Stellung einnaͤhme, einen gewiſſen go¬<lb/> thiſchen Modegeruch zu geben, welchen die Aufklaͤrung<lb/> Friedrichs des Großen ſchon vertrieben hatte.</p><lb/> <p>Dennoch mußte man das Ganze der Conſtitution<lb/> einſtweilen fallen laſſen, weil es einmal verbreitet wor¬<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [264/0282]
Ancillon.
einen conſulativen Antheil an der Geſetzgebung geſtat¬
ten, ohne Initiative.
Natuͤrlich iſt dis nur eine perſoͤnliche Anſicht, wel¬
che das Geſetz uͤber die allgemeinen Reichsſtaͤnde, ſtatt
zu vollziehen, umgeht, die Anſicht eines Gelehrten, wel¬
cher ſeine eigne Theorie des Staatsrechts hat, die An¬
ſicht eines Beamten, welcher Gelegenheit hat, in den
ſchoͤnen Mechanismus der Regierung einzuſehen und
keine Lebensaͤußerung fuͤr zuverlaͤſſig haͤlt, als die mit
Controle und im adminiſtrativen Sinne.
Zur Erhaͤrtung ſeiner Stimme kam allerdings das
Zweikammerſyſtem, das in Deutſchlands kleinen Staa¬
ten improviſirt wurde, und in Preußen keinen Beifall
fand, weil man es fuͤr ſonderbar hielt auf kleinem
Terrain von einem erhaltenden und einem bewegenden
Prinzipe zu ſprechen; ferner die Unmoͤglichkeit, dem
preußiſchen Staate eine Vergangenheit, welche er nicht
beſitzt, eine Ariſtokratie, welche mit ihrem Grundbeſitz
eine impoſante Stellung einnaͤhme, einen gewiſſen go¬
thiſchen Modegeruch zu geben, welchen die Aufklaͤrung
Friedrichs des Großen ſchon vertrieben hatte.
Dennoch mußte man das Ganze der Conſtitution
einſtweilen fallen laſſen, weil es einmal verbreitet wor¬
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeAb Oktober 1834 ließ Karl Gutzkow seine als Serie… [mehr] Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |