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Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796.

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wöhnlich und unnatürlich, so findet mehren-
theils kein Nachdenken mehr statt, und man
muss sich sclavisch an die Musik binden um das
Begehrte herauszubringen oder es bloss zufäl-
lig errathen. b.) Es wird dadurch auf eine un-
nütze Art erschwert. Beabsichtiget man diess
aber wirklich, so lässt es sich theils durch eine
ausgedehntere Aufgabe und ganz besonders da-
durch hineinbringen, dass man jene entfernteren
Beziehungen mit ins Spiel ziehet. Die obige
Aufgabe wird schon schwerer werden, wenn ich
verlange, dass aus dem Schranke Zucker geholt,
dann ein Messer gesucht und das Zerschlagen
des Zuckers vermittelst jenes Schlüssels verrich-
tet werden soll. Ich brauche übrigens wohl
kaum zu erinnern, dass man den ungeübten
Spieler mit zu verwickelten Aufgaben verscho-
nen und mit ihm nur Schrittweise zu den Schwe-
rern fortgehn müsse.

2. Die Hauptregel für den Spielenden lässt
sich aus dem vorigen leicht ableiten, sie ist:
durchdenke so vollständig und so geschwind
als möglich die mannichfaltigen Beziehungen
des Gegenstandes, mit welchem man dich ver-
mittelst der Musik in Verbindung setzen will.
Durch das obige ist diese Forderung hinlänglich
erklärt. Um aber den Gegenstand sobald als
möglich aufzufinden, darf der Spielende beym

wöhnlich und unnatürlich, ſo findet mehren-
theils kein Nachdenken mehr ſtatt, und man
muſs ſich ſclaviſch an die Muſik binden um das
Begehrte herauszubringen oder es bloſs zufäl-
lig errathen. b.) Es wird dadurch auf eine un-
nütze Art erſchwert. Beabſichtiget man dieſs
aber wirklich, ſo läſst es ſich theils durch eine
ausgedehntere Aufgabe und ganz beſonders da-
durch hineinbringen, daſs man jene entfernteren
Beziehungen mit ins Spiel ziehet. Die obige
Aufgabe wird ſchon ſchwerer werden, wenn ich
verlange, daſs aus dem Schranke Zucker geholt,
dann ein Meſſer geſucht und das Zerſchlagen
des Zuckers vermittelſt jenes Schlüſſels verrich-
tet werden ſoll. Ich brauche übrigens wohl
kaum zu erinnern, daſs man den ungeübten
Spieler mit zu verwickelten Aufgaben verſcho-
nen und mit ihm nur Schrittweiſe zu den Schwe-
rern fortgehn müſſe.

2. Die Hauptregel für den Spielenden läſst
ſich aus dem vorigen leicht ableiten, ſie iſt:
durchdenke ſo vollſtändig und ſo geſchwind
als möglich die mannichfaltigen Beziehungen
des Gegenſtandes, mit welchem man dich ver-
mittelſt der Muſik in Verbindung ſetzen will.
Durch das obige iſt dieſe Forderung hinlänglich
erklärt. Um aber den Gegenſtand ſobald als
möglich aufzufinden, darf der Spielende beym

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[406/0438] wöhnlich und unnatürlich, ſo findet mehren- theils kein Nachdenken mehr ſtatt, und man muſs ſich ſclaviſch an die Muſik binden um das Begehrte herauszubringen oder es bloſs zufäl- lig errathen. b.) Es wird dadurch auf eine un- nütze Art erſchwert. Beabſichtiget man dieſs aber wirklich, ſo läſst es ſich theils durch eine ausgedehntere Aufgabe und ganz beſonders da- durch hineinbringen, daſs man jene entfernteren Beziehungen mit ins Spiel ziehet. Die obige Aufgabe wird ſchon ſchwerer werden, wenn ich verlange, daſs aus dem Schranke Zucker geholt, dann ein Meſſer geſucht und das Zerſchlagen des Zuckers vermittelſt jenes Schlüſſels verrich- tet werden ſoll. Ich brauche übrigens wohl kaum zu erinnern, daſs man den ungeübten Spieler mit zu verwickelten Aufgaben verſcho- nen und mit ihm nur Schrittweiſe zu den Schwe- rern fortgehn müſſe. 2. Die Hauptregel für den Spielenden läſst ſich aus dem vorigen leicht ableiten, ſie iſt: durchdenke ſo vollſtändig und ſo geſchwind als möglich die mannichfaltigen Beziehungen des Gegenſtandes, mit welchem man dich ver- mittelſt der Muſik in Verbindung ſetzen will. Durch das obige iſt dieſe Forderung hinlänglich erklärt. Um aber den Gegenſtand ſobald als möglich aufzufinden, darf der Spielende beym

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Zitationshilfe: Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796, S. 406. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutsmuths_spiele_1796/438>, abgerufen am 22.11.2024.