mit gröstem Eifer, um eine verrätherische Spur zu finden. Man muss gestehn, dass hierzu Beobachtungsgeist gehört, so wie beym vori- gen Spiele.
Nach bedächtigem Erwägen lässt er endlich den Büttel anklopfen. Holla! ruft dieser: indem er mit dem Plumpsacke vor dem Platze der verdächti- gen Person auf den Tisch klopft; hier solls nicht gar richtig seyn. Was giebts? erwidert der Auf- geforderte. Der Büttel giebt ihm nun zu ver- stehn, wie ihm sein Begleiter des Diebstahls ver- dächtig hielte u. s. w. Es kommt zum kurzen lustigen Wortwechsel, bis er die Karte aufleget und dadurch den Beweis der Schuld oder Un- schuld giebt. Hat er die Sieben und ist also der Dieb, so muss er sich ergeben und wird zum Amt- mann geführt, der ihm nach Urtheil und Spruch einige Schläge mit dem Plumpsacke von dem Büt- tel in die Hand geben lässt; ist er aber unschul- dig als Bauer, König oder Edelmann, so ent- steht ein fingirtes lustiges Gezänke, die unschul- dige Person eilt mit Beyden zum Amtmanne, zeigt diesem ihre Karte z. Ex. die Zehn vor, sagt, dass sie um 10 Uhr zu Hause gewesen wäre und also nicht gestohlen haben könne, und der An- kläger erhält auf Befehl des Amtmanns zehn Streiche in die Hand. Ist gar der König des Diebstahls angeklagt, so wird die Strafe noch
mit gröſtem Eifer, um eine verrätheriſche Spur zu finden. Man muſs geſtehn, daſs hierzu Beobachtungsgeiſt gehört, ſo wie beym vori- gen Spiele.
Nach bedächtigem Erwägen läſst er endlich den Büttel anklopfen. Holla! ruft dieſer: indem er mit dem Plumpſacke vor dem Platze der verdächti- gen Perſon auf den Tiſch klopft; hier ſolls nicht gar richtig ſeyn. Was giebts? erwidert der Auf- geforderte. Der Büttel giebt ihm nun zu ver- ſtehn, wie ihm ſein Begleiter des Diebſtahls ver- dächtig hielte u. ſ. w. Es kommt zum kurzen luſtigen Wortwechſel, bis er die Karte aufleget und dadurch den Beweis der Schuld oder Un- ſchuld giebt. Hat er die Sieben und iſt alſo der Dieb, ſo muſs er ſich ergeben und wird zum Amt- mann geführt, der ihm nach Urtheil und Spruch einige Schläge mit dem Plumpſacke von dem Büt- tel in die Hand geben läſst; iſt er aber unſchul- dig als Bauer, König oder Edelmann, ſo ent- ſteht ein fingirtes luſtiges Gezänke, die unſchul- dige Perſon eilt mit Beyden zum Amtmanne, zeigt dieſem ihre Karte z. Ex. die Zehn vor, ſagt, daſs ſie um 10 Uhr zu Hauſe geweſen wäre und alſo nicht geſtohlen haben könne, und der An- kläger erhält auf Befehl des Amtmanns zehn Streiche in die Hand. Iſt gar der König des Diebſtahls angeklagt, ſo wird die Strafe noch
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mit gröſtem Eifer, um eine verrätheriſche Spur
zu finden. Man muſs geſtehn, daſs hierzu
Beobachtungsgeiſt gehört, ſo wie beym vori-
gen Spiele.
Nach bedächtigem Erwägen läſst er endlich den
Büttel anklopfen. Holla! ruft dieſer: indem er mit
dem Plumpſacke vor dem Platze der verdächti-
gen Perſon auf den Tiſch klopft; hier ſolls nicht
gar richtig ſeyn. Was giebts? erwidert der Auf-
geforderte. Der Büttel giebt ihm nun zu ver-
ſtehn, wie ihm ſein Begleiter des Diebſtahls ver-
dächtig hielte u. ſ. w. Es kommt zum kurzen
luſtigen Wortwechſel, bis er die Karte aufleget
und dadurch den Beweis der Schuld oder Un-
ſchuld giebt. Hat er die Sieben und iſt alſo der
Dieb, ſo muſs er ſich ergeben und wird zum Amt-
mann geführt, der ihm nach Urtheil und Spruch
einige Schläge mit dem Plumpſacke von dem Büt-
tel in die Hand geben läſst; iſt er aber unſchul-
dig als Bauer, König oder Edelmann, ſo ent-
ſteht ein fingirtes luſtiges Gezänke, die unſchul-
dige Perſon eilt mit Beyden zum Amtmanne,
zeigt dieſem ihre Karte z. Ex. die Zehn vor, ſagt,
daſs ſie um 10 Uhr zu Hauſe geweſen wäre und
alſo nicht geſtohlen haben könne, und der An-
kläger erhält auf Befehl des Amtmanns zehn
Streiche in die Hand. Iſt gar der König des
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Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796, S. 292. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutsmuths_spiele_1796/324>, abgerufen am 24.11.2024.
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