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Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796.

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und er ist gefangen. Er muss daher immer sehr
aufmerksam seyn und immer ein Paar Mann von
seinen Wächtern als Leibwache haben.

So viel von dem Gange des Spiels im Allge-
meinen. Mich hier in eine weitere Entwicke-
lung einzulassen, würde nicht ganz schicklich
seyn. Streitige Fälle kommen nicht häufig vor.
Einige Gesetze will ich hier noch angeben.

Die Gränzen des Spielraums dürfen von Nie-
mand überschritten werden.

Kein Dieb darf das Zeichen der Wächter an
den Arm machen, oder sein zusammengedrehe-
tes Tuch zur Nachahmung desselben auch nur
über den Arm hängen.

Kein Wächter darf seine Parole aussprechen,
als bis er wirklich einen Dieb sieht, der ihn an-
fallen, oder den er ergreifen will.

Die Diebe können sich zwar vereinigen, um
von allen Seiten her einen Trupp Wächter zu
überfallen; merken es aber die Wächter früh ge-
nug und rufen ihre Parole, so haben jene weiter
kein Recht einzudringen, sondern sind in Gefahr
gefangen und schärfer als gewöhnlich bestraft zu
werden. Auf diess Gesetz muss vorzüglich ge-
halten werden, wenn nicht sogleich das ganze
Spiel ausarten soll.

Diess Spiel hat für die Jugend ganz ungewöhn-
lich viel Interesse, wenn es von beyden Seiten

und er iſt gefangen. Er muſs daher immer ſehr
aufmerkſam ſeyn und immer ein Paar Mann von
ſeinen Wächtern als Leibwache haben.

So viel von dem Gange des Spiels im Allge-
meinen. Mich hier in eine weitere Entwicke-
lung einzulaſſen, würde nicht ganz ſchicklich
ſeyn. Streitige Fälle kommen nicht häufig vor.
Einige Geſetze will ich hier noch angeben.

Die Gränzen des Spielraums dürfen von Nie-
mand überſchritten werden.

Kein Dieb darf das Zeichen der Wächter an
den Arm machen, oder ſein zuſammengedrehe-
tes Tuch zur Nachahmung deſſelben auch nur
über den Arm hängen.

Kein Wächter darf ſeine Parole ausſprechen,
als bis er wirklich einen Dieb ſieht, der ihn an-
fallen, oder den er ergreifen will.

Die Diebe können ſich zwar vereinigen, um
von allen Seiten her einen Trupp Wächter zu
überfallen; merken es aber die Wächter früh ge-
nug und rufen ihre Parole, ſo haben jene weiter
kein Recht einzudringen, ſondern ſind in Gefahr
gefangen und ſchärfer als gewöhnlich beſtraft zu
werden. Auf dieſs Geſetz muſs vorzüglich ge-
halten werden, wenn nicht ſogleich das ganze
Spiel ausarten ſoll.

Dieſs Spiel hat für die Jugend ganz ungewöhn-
lich viel Intereſſe, wenn es von beyden Seiten

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[251/0283] und er iſt gefangen. Er muſs daher immer ſehr aufmerkſam ſeyn und immer ein Paar Mann von ſeinen Wächtern als Leibwache haben. So viel von dem Gange des Spiels im Allge- meinen. Mich hier in eine weitere Entwicke- lung einzulaſſen, würde nicht ganz ſchicklich ſeyn. Streitige Fälle kommen nicht häufig vor. Einige Geſetze will ich hier noch angeben. Die Gränzen des Spielraums dürfen von Nie- mand überſchritten werden. Kein Dieb darf das Zeichen der Wächter an den Arm machen, oder ſein zuſammengedrehe- tes Tuch zur Nachahmung deſſelben auch nur über den Arm hängen. Kein Wächter darf ſeine Parole ausſprechen, als bis er wirklich einen Dieb ſieht, der ihn an- fallen, oder den er ergreifen will. Die Diebe können ſich zwar vereinigen, um von allen Seiten her einen Trupp Wächter zu überfallen; merken es aber die Wächter früh ge- nug und rufen ihre Parole, ſo haben jene weiter kein Recht einzudringen, ſondern ſind in Gefahr gefangen und ſchärfer als gewöhnlich beſtraft zu werden. Auf dieſs Geſetz muſs vorzüglich ge- halten werden, wenn nicht ſogleich das ganze Spiel ausarten ſoll. Dieſs Spiel hat für die Jugend ganz ungewöhn- lich viel Intereſſe, wenn es von beyden Seiten

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Zitationshilfe: Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796, S. 251. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutsmuths_spiele_1796/283>, abgerufen am 26.11.2024.