legenheit, seine Beine im Laufen zu üben. End- lich geschieht ein Wurf. Wir müssen hier zwey Fälle annehmen. Wird A verfehlt, so muss der B, welcher warf, auch zu ihm in den Kreis, das Spiel geht fort, wie vorhin und man hat nun 2 Personen, die sich, um den Wurfe auszuweichen, im Kreise herumtummeln. Wird aber A ge- troffen, so bemächtiget er sich so schnell als möglich des Balls; alle Übrigen aber entfernen sich eben so schnell von ihren Stellen und laufen vom Kreise weg. So bald aber A den Ball mit der Hand berührt, so hat er das Recht zu rufen halt! dann müssen alle stehen, wo sie sind und A geht, wenn er etwa den abgeprellten Ball erst ausser dem Kreise holen musste, wieder in den Kreis, und von hier aus, denn von keiner Stel- le ausser dem Kreise darf er es, wirft er mit dem Balle nach irgend einem Entflohenen, den er am leichtesten zu treffen gedenkt. Trifft er Einen, so muss dieser zu ihm in den Kreis, und alle Übrigen gehen an ihre Stellen. Trifft er Keinen, so ist seine Mühe vergebens, alle neh- men ihre Plätze wieder ein und A muss wieder, wie oben, sich im Kreise herumtummeln.
3. Auf diese Art kommen sehr bald mehre- re in den Kreis, und müssen dann nach sich werfen lassen. Immer hat dann nur der Getrof- fene das Recht vor den übrigen, mit dem Balle
legenheit, ſeine Beine im Laufen zu üben. End- lich geſchieht ein Wurf. Wir müſſen hier zwey Fälle annehmen. Wird A verfehlt, ſo muſs der B, welcher warf, auch zu ihm in den Kreis, das Spiel geht fort, wie vorhin und man hat nun 2 Perſonen, die ſich, um den Wurfe auszuweichen, im Kreiſe herumtummeln. Wird aber A ge- troffen, ſo bemächtiget er ſich ſo ſchnell als möglich des Balls; alle Übrigen aber entfernen ſich eben ſo ſchnell von ihren Stellen und laufen vom Kreiſe weg. So bald aber A den Ball mit der Hand berührt, ſo hat er das Recht zu rufen halt! dann müſſen alle ſtehen, wo ſie ſind und A geht, wenn er etwa den abgeprellten Ball erſt auſſer dem Kreiſe holen muſste, wieder in den Kreis, und von hier aus, denn von keiner Stel- le auſſer dem Kreiſe darf er es, wirft er mit dem Balle nach irgend einem Entflohenen, den er am leichteſten zu treffen gedenkt. Trifft er Einen, ſo muſs dieſer zu ihm in den Kreis, und alle Übrigen gehen an ihre Stellen. Trifft er Keinen, ſo iſt ſeine Mühe vergebens, alle neh- men ihre Plätze wieder ein und A muſs wieder, wie oben, ſich im Kreiſe herumtummeln.
3. Auf dieſe Art kommen ſehr bald mehre- re in den Kreis, und müſſen dann nach ſich werfen laſſen. Immer hat dann nur der Getrof- fene das Recht vor den übrigen, mit dem Balle
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0138"n="106"/>
legenheit, ſeine Beine im Laufen zu üben. End-<lb/>
lich geſchieht ein Wurf. Wir müſſen hier zwey<lb/>
Fälle annehmen. Wird A <hirendition="#i">verfehlt</hi>, ſo muſs der<lb/>
B, welcher warf, auch zu ihm in den Kreis, das<lb/>
Spiel geht fort, wie vorhin und man hat nun 2<lb/>
Perſonen, die ſich, um den Wurfe auszuweichen,<lb/>
im Kreiſe herumtummeln. Wird aber A ge-<lb/>
troffen, ſo bemächtiget er ſich ſo ſchnell als<lb/>
möglich des Balls; alle Übrigen aber entfernen<lb/>ſich eben ſo ſchnell von ihren Stellen und laufen<lb/>
vom Kreiſe weg. So bald aber A den Ball mit<lb/>
der Hand berührt, ſo hat er das Recht zu rufen<lb/><hirendition="#i">halt</hi>! dann müſſen alle ſtehen, wo ſie ſind und<lb/>
A geht, wenn er etwa den abgeprellten Ball erſt<lb/>
auſſer dem Kreiſe holen muſste, wieder in den<lb/>
Kreis, und von hier aus, denn von keiner Stel-<lb/>
le auſſer dem Kreiſe darf er es, wirft er mit<lb/>
dem Balle nach irgend einem Entflohenen, den<lb/>
er am leichteſten zu treffen gedenkt. Trifft er<lb/>
Einen, ſo muſs dieſer zu ihm in den Kreis, und<lb/>
alle Übrigen gehen an ihre Stellen. Trifft er<lb/>
Keinen, ſo iſt ſeine Mühe vergebens, alle neh-<lb/>
men ihre Plätze wieder ein und A muſs wieder,<lb/>
wie oben, ſich im Kreiſe herumtummeln.</p><lb/><p>3. Auf dieſe Art kommen ſehr bald mehre-<lb/>
re in den Kreis, und müſſen dann nach ſich<lb/>
werfen laſſen. Immer hat dann nur der <hirendition="#i">Getrof-<lb/>
fene</hi> das Recht vor den übrigen, mit dem Balle<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[106/0138]
legenheit, ſeine Beine im Laufen zu üben. End-
lich geſchieht ein Wurf. Wir müſſen hier zwey
Fälle annehmen. Wird A verfehlt, ſo muſs der
B, welcher warf, auch zu ihm in den Kreis, das
Spiel geht fort, wie vorhin und man hat nun 2
Perſonen, die ſich, um den Wurfe auszuweichen,
im Kreiſe herumtummeln. Wird aber A ge-
troffen, ſo bemächtiget er ſich ſo ſchnell als
möglich des Balls; alle Übrigen aber entfernen
ſich eben ſo ſchnell von ihren Stellen und laufen
vom Kreiſe weg. So bald aber A den Ball mit
der Hand berührt, ſo hat er das Recht zu rufen
halt! dann müſſen alle ſtehen, wo ſie ſind und
A geht, wenn er etwa den abgeprellten Ball erſt
auſſer dem Kreiſe holen muſste, wieder in den
Kreis, und von hier aus, denn von keiner Stel-
le auſſer dem Kreiſe darf er es, wirft er mit
dem Balle nach irgend einem Entflohenen, den
er am leichteſten zu treffen gedenkt. Trifft er
Einen, ſo muſs dieſer zu ihm in den Kreis, und
alle Übrigen gehen an ihre Stellen. Trifft er
Keinen, ſo iſt ſeine Mühe vergebens, alle neh-
men ihre Plätze wieder ein und A muſs wieder,
wie oben, ſich im Kreiſe herumtummeln.
3. Auf dieſe Art kommen ſehr bald mehre-
re in den Kreis, und müſſen dann nach ſich
werfen laſſen. Immer hat dann nur der Getrof-
fene das Recht vor den übrigen, mit dem Balle
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796, S. 106. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutsmuths_spiele_1796/138>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.