Parthey am Ende des ganzen Spiels gewonnen habe, muss jede die wirklichen Fortschläge des Balls laut zählen, und sie am Ende des dermali- gen Ganges, d. i. wenn der Schlag verlohren ist, auf eine Tafel notiren. Kleine Schläge, die nicht über Mannshöhe gehen, werden nicht mit- gerechnet.
Am Ende des Spiels, wenn beyde Seiten gleichviel Gänge gespielt haben, rechnet man die Schläge zusammen und erkennt derjenigen Parthey den Sieg zu, welche die meisten Schlä- ge gethan hat.
6. Der Schlag wird verlohren
a) Wenn irgend ein Dienender den geschla- genen Ball aus der Luft fängt. Hat er den Bo- den schon berührt, so ists ungültig; aber er kann von Personen und andern Gegenständen abge- prallt, noch gültig gefangen werden.
b) Wenn irgend ein Schläger in dem Platze zwischen A. B. C. D. mit dem Balle geworfen wird, es sey unter welchen Umständen es wolle, doch kann der Aufwerfer nie gültig werfen, wenn er selbst innerhalb jenes Platzes ist. Er muss schlechterdings vor der Linie A B stehn; denn wenn ihm diess erlaubt wäre, so könnte er hin- ter jeden Schläger, der schlechter liefe als er, hersetzen, ihn einholen und treffen, wenn der-
E 3
Parthey am Ende des ganzen Spiels gewonnen habe, muſs jede die wirklichen Fortſchläge des Balls laut zählen, und ſie am Ende des dermali- gen Ganges, d. i. wenn der Schlag verlohren iſt, auf eine Tafel notiren. Kleine Schläge, die nicht über Mannshöhe gehen, werden nicht mit- gerechnet.
Am Ende des Spiels, wenn beyde Seiten gleichviel Gänge geſpielt haben, rechnet man die Schläge zuſammen und erkennt derjenigen Parthey den Sieg zu, welche die meiſten Schlä- ge gethan hat.
6. Der Schlag wird verlohren
a) Wenn irgend ein Dienender den geſchla- genen Ball aus der Luft fängt. Hat er den Bo- den ſchon berührt, ſo iſts ungültig; aber er kann von Perſonen und andern Gegenſtänden abge- prallt, noch gültig gefangen werden.
b) Wenn irgend ein Schläger in dem Platze zwiſchen A. B. C. D. mit dem Balle geworfen wird, es ſey unter welchen Umſtänden es wolle, doch kann der Aufwerfer nie gültig werfen, wenn er ſelbſt innerhalb jenes Platzes iſt. Er muſs ſchlechterdings vor der Linie A B ſtehn; denn wenn ihm dieſs erlaubt wäre, ſo könnte er hin- ter jeden Schläger, der ſchlechter liefe als er, herſetzen, ihn einholen und treffen, wenn der-
E 3
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0101"n="69"/>
Parthey am Ende des ganzen Spiels gewonnen<lb/>
habe, muſs jede die wirklichen Fortſchläge des<lb/>
Balls laut zählen, und ſie am Ende des dermali-<lb/>
gen Ganges, d. i. wenn der Schlag verlohren iſt,<lb/>
auf eine Tafel notiren. Kleine Schläge, die<lb/>
nicht über Mannshöhe gehen, werden nicht mit-<lb/>
gerechnet.</p><lb/><p>Am Ende des Spiels, wenn beyde Seiten<lb/>
gleichviel Gänge geſpielt haben, rechnet man<lb/>
die Schläge zuſammen und erkennt derjenigen<lb/>
Parthey den Sieg zu, welche die meiſten Schlä-<lb/>
ge gethan hat.</p><lb/><p>6. Der Schlag wird <hirendition="#i">verlohren</hi></p><lb/><p><hirendition="#i">a</hi>) Wenn irgend ein Dienender den geſchla-<lb/>
genen Ball aus der Luft fängt. Hat er den Bo-<lb/>
den ſchon berührt, ſo iſts ungültig; aber er kann<lb/>
von Perſonen und andern Gegenſtänden abge-<lb/>
prallt, noch gültig gefangen werden.</p><lb/><p><hirendition="#i">b</hi>) Wenn irgend ein Schläger in dem Platze<lb/>
zwiſchen A. B. C. D. mit dem Balle geworfen<lb/>
wird, es ſey unter welchen Umſtänden es wolle,<lb/>
doch kann der Aufwerfer nie gültig werfen, wenn<lb/>
er ſelbſt innerhalb jenes Platzes iſt. Er muſs<lb/>ſchlechterdings vor der Linie A B ſtehn; denn<lb/>
wenn ihm dieſs erlaubt wäre, ſo könnte er hin-<lb/>
ter jeden Schläger, der ſchlechter liefe als er,<lb/>
herſetzen, ihn einholen und treffen, wenn der-<lb/><fwplace="bottom"type="sig">E 3</fw><lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[69/0101]
Parthey am Ende des ganzen Spiels gewonnen
habe, muſs jede die wirklichen Fortſchläge des
Balls laut zählen, und ſie am Ende des dermali-
gen Ganges, d. i. wenn der Schlag verlohren iſt,
auf eine Tafel notiren. Kleine Schläge, die
nicht über Mannshöhe gehen, werden nicht mit-
gerechnet.
Am Ende des Spiels, wenn beyde Seiten
gleichviel Gänge geſpielt haben, rechnet man
die Schläge zuſammen und erkennt derjenigen
Parthey den Sieg zu, welche die meiſten Schlä-
ge gethan hat.
6. Der Schlag wird verlohren
a) Wenn irgend ein Dienender den geſchla-
genen Ball aus der Luft fängt. Hat er den Bo-
den ſchon berührt, ſo iſts ungültig; aber er kann
von Perſonen und andern Gegenſtänden abge-
prallt, noch gültig gefangen werden.
b) Wenn irgend ein Schläger in dem Platze
zwiſchen A. B. C. D. mit dem Balle geworfen
wird, es ſey unter welchen Umſtänden es wolle,
doch kann der Aufwerfer nie gültig werfen, wenn
er ſelbſt innerhalb jenes Platzes iſt. Er muſs
ſchlechterdings vor der Linie A B ſtehn; denn
wenn ihm dieſs erlaubt wäre, ſo könnte er hin-
ter jeden Schläger, der ſchlechter liefe als er,
herſetzen, ihn einholen und treffen, wenn der-
E 3
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutsmuths_spiele_1796/101>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.