Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 2. Altenburg, 1792.und dem ursprünglichen Erwerbe. der übrigen Nazionen dergleichen nothwendig er-fodert. c] a] So hält Spanien sich für berechtigt, alle andere Nazio- nen von Besitzungen in der Südsee auszuschliessen, und sogar die diesseits der Meerenge gelegene Küste von den portugiesischen Grenzen in Brasilien bis an die Spitze von Südamerika allein zu besitzen, ob es gleich fast gar keine Colonien daselbst hat. Mosers Beiträge etc. 5. Th. S. 515. Auch die vereinigten Niederlande thaten Vor- stellungen gegen Anlegung einer grosbritannischen Colonie in Ostindien auf einer den holländischen Besitzungen nahe gelegenen Insel. Ebendas. S. 556. b] Mosers Grundsätze des europ. V. R. in Fr. Zeit. 4. B. 2. K. §. 13. u. f. c] Spanischer Seits behauptet man, daß König Jakob. I. von England für sich und seine Nachfolger, zu Gunsten Spaniens, in einem Vertrage des Rechts sich begeben habe, Etablissements in irgend einem Theile von Süd- amerika anzulegen. Mosers Beitr. a. a. O. S. 521. §. 11. Auskunftsmittel in dergleichen Strei- tigkeiten. Wenn bey dergleichen Streitigkeiten über das Ei- *] Um das Gezänke mit Spanien wegen der Insel Tor- tola glimpflich abzuthun, suchte Grosbritannien 1774 die Sache dahin einzuleiten, daß diese Insel ein neutra- ler Ort bleibe, wo die Schiffe der beiden Nazionen ihre Günth. Völk. 2. B. B
und dem urſpruͤnglichen Erwerbe. der uͤbrigen Nazionen dergleichen nothwendig er-fodert. c] a] So haͤlt Spanien ſich fuͤr berechtigt, alle andere Nazio- nen von Beſitzungen in der Suͤdſee auszuſchlieſſen, und ſogar die dieſſeits der Meerenge gelegene Kuͤſte von den portugieſiſchen Grenzen in Braſilien bis an die Spitze von Suͤdamerika allein zu beſitzen, ob es gleich faſt gar keine Colonien daſelbſt hat. Moſers Beitraͤge ꝛc. 5. Th. S. 515. Auch die vereinigten Niederlande thaten Vor- ſtellungen gegen Anlegung einer grosbritanniſchen Colonie in Oſtindien auf einer den hollaͤndiſchen Beſitzungen nahe gelegenen Inſel. Ebendaſ. S. 556. b] Moſers Grundſaͤtze des europ. V. R. in Fr. Zeit. 4. B. 2. K. §. 13. u. f. c] Spaniſcher Seits behauptet man, daß Koͤnig Jakob. I. von England fuͤr ſich und ſeine Nachfolger, zu Gunſten Spaniens, in einem Vertrage des Rechts ſich begeben habe, Etabliſſements in irgend einem Theile von Suͤd- amerika anzulegen. Moſers Beitr. a. a. O. S. 521. §. 11. Auskunftsmittel in dergleichen Strei- tigkeiten. Wenn bey dergleichen Streitigkeiten uͤber das Ei- *] Um das Gezaͤnke mit Spanien wegen der Inſel Tor- tola glimpflich abzuthun, ſuchte Grosbritannien 1774 die Sache dahin einzuleiten, daß dieſe Inſel ein neutra- ler Ort bleibe, wo die Schiffe der beiden Nazionen ihre Guͤnth. Voͤlk. 2. B. B
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und dem urſpruͤnglichen Erwerbe.
der uͤbrigen Nazionen dergleichen nothwendig er-
fodert. c]
a] So haͤlt Spanien ſich fuͤr berechtigt, alle andere Nazio-
nen von Beſitzungen in der Suͤdſee auszuſchlieſſen, und
ſogar die dieſſeits der Meerenge gelegene Kuͤſte von den
portugieſiſchen Grenzen in Braſilien bis an die Spitze
von Suͤdamerika allein zu beſitzen, ob es gleich faſt gar
keine Colonien daſelbſt hat. Moſers Beitraͤge ꝛc. 5. Th.
S. 515. Auch die vereinigten Niederlande thaten Vor-
ſtellungen gegen Anlegung einer grosbritanniſchen Colonie
in Oſtindien auf einer den hollaͤndiſchen Beſitzungen nahe
gelegenen Inſel. Ebendaſ. S. 556.
b] Moſers Grundſaͤtze des europ. V. R. in Fr. Zeit.
4. B. 2. K. §. 13. u. f.
c] Spaniſcher Seits behauptet man, daß Koͤnig Jakob. I.
von England fuͤr ſich und ſeine Nachfolger, zu Gunſten
Spaniens, in einem Vertrage des Rechts ſich begeben
habe, Etabliſſements in irgend einem Theile von Suͤd-
amerika anzulegen. Moſers Beitr. a. a. O. S. 521.
§. 11.
Auskunftsmittel in dergleichen Strei-
tigkeiten.
Wenn bey dergleichen Streitigkeiten uͤber das Ei-
genthum und den Beſitz zwiſchen mehreren Nazionen
kein Theil dem andern ſolche uͤberlaſſen will, ſo bleibt
nichts uͤbrig, als daß ſie das Land entweder in Ge-
meinſchaft beſitzen, oder es fuͤr neutral erklaͤren, we-
nigſtens ſo lange, bis das Eigenthumsrecht des einen
unterſucht und entſchieden worden.
*] Um das Gezaͤnke mit Spanien wegen der Inſel Tor-
tola glimpflich abzuthun, ſuchte Grosbritannien 1774
die Sache dahin einzuleiten, daß dieſe Inſel ein neutra-
ler Ort bleibe, wo die Schiffe der beiden Nazionen ihre
Erfri-
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