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Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711.

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sondern von den Unglücks-Fällen der Frommen; und so wir auch das harte Wort Fallen / von den täglichen Fällen / lapsibus peccaminosis piorum, verstehen / so ist zu wissen: daß sie wohl merito des Todes werth sind; aber um des Verdienstes Christi willen / das sie sich im Glauben zueignen / erfolgt er nicht in der That.

Antwort auf die sechzehnde Betrachtung.

Wie nun diese vorhergehende Betrachtung ohne Grund ist; also fallen auch die in dieser Betrachtung heraus gezogene Conclusiones von sich selber dahin; und sagen wir / daß unsere guten Wercke NB. wegen des unvollkommenen wirckenden Menschens und seiner anklebenden Sünde unvollkommen sind / und also in dem gestrengen Gerichte Gottes Zorn verdienen. Mit einem Worte / der Gerechte sündiget in jedem guten Wercke: und unterlässet entweder etwas in dem Guten / oder begehet etwas Böses dabey: deßwegen ist doch das gute Werck / in GOtt gethan / in seiner Natur gut / ob gleich zufälliger Weise nicht vollkommen gut / und kan demnach in dem strengen Gerichte GOttes nicht vor gut

sondern von den Unglücks-Fällen der Frommen; und so wir auch das harte Wort Fallen / von den täglichen Fällen / lapsibus peccaminosis piorum, verstehen / so ist zu wissen: daß sie wohl merito des Todes werth sind; aber um des Verdienstes Christi willen / das sie sich im Glauben zueignen / erfolgt er nicht in der That.

Antwort auf die sechzehnde Betrachtung.

Wie nun diese vorhergehende Betrachtung ohne Grund ist; also fallen auch die in dieser Betrachtung heraus gezogene Conclusiones von sich selber dahin; und sagen wir / daß unsere guten Wercke NB. wegen des unvollkommenen wirckenden Menschens und seiner anklebenden Sünde unvollkommen sind / und also in dem gestrengen Gerichte Gottes Zorn verdienen. Mit einem Worte / der Gerechte sündiget in jedem guten Wercke: und unterlässet entweder etwas in dem Guten / oder begehet etwas Böses dabey: deßwegen ist doch das gute Werck / in GOtt gethan / in seiner Natur gut / ob gleich zufälliger Weise nicht vollkommen gut / und kan demnach in dem strengen Gerichte GOttes nicht vor gut

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[38/0038] sondern von den Unglücks-Fällen der Frommen; und so wir auch das harte Wort Fallen / von den täglichen Fällen / lapsibus peccaminosis piorum, verstehen / so ist zu wissen: daß sie wohl merito des Todes werth sind; aber um des Verdienstes Christi willen / das sie sich im Glauben zueignen / erfolgt er nicht in der That. Antwort auf die sechzehnde Betrachtung. Wie nun diese vorhergehende Betrachtung ohne Grund ist; also fallen auch die in dieser Betrachtung heraus gezogene Conclusiones von sich selber dahin; und sagen wir / daß unsere guten Wercke NB. wegen des unvollkommenen wirckenden Menschens und seiner anklebenden Sünde unvollkommen sind / und also in dem gestrengen Gerichte Gottes Zorn verdienen. Mit einem Worte / der Gerechte sündiget in jedem guten Wercke: und unterlässet entweder etwas in dem Guten / oder begehet etwas Böses dabey: deßwegen ist doch das gute Werck / in GOtt gethan / in seiner Natur gut / ob gleich zufälliger Weise nicht vollkommen gut / und kan demnach in dem strengen Gerichte GOttes nicht vor gut

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Zitationshilfe: Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_sendschreiben_1711/38>, abgerufen am 25.04.2024.