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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr.

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Grundfragen der deutschen Wirtschaftsgeschichte

Siegen, russischer Mir, südslavische Zadruga), Schließlich, glaubte man genau
dieselbe Feldgemeinschaft auch in Arabien, Peru, Mexiko, Indien und China
wiederzufinden und zog daraus den Schluß, daß bei allen Völkern eine Art von
allgemeingültigen Gesetz in der Bewegung der Grundeigentumsformen vorwalte
und daß überall die Entwicklung von ursprünglichem Gemeineigentum ausgegangen
sei. Diese längere Zeit herrschende Lehre ist aber durch die neueste Forschung in
ihren Grundlagen erschüttert worden. Heute steht fest, daß Einrichtungen wie die
Gehöferschaften, Haubberggenossenschaften, Mir, Zadruga und die neuzeitliche indische
Feldgemeinschaft keine Überbleibsel ursprünglichen Gemeineigentums, sondern ver¬
hältnismäßig sehr späte Neubildungen sind, die, unter ganz anderen Vorbedingungen
entstanden, bloß oberflächliche äußere Ähnlichkeiten mit der altgermanischen Feld¬
gemeinschaft aufweisen. Es bleiben nur noch sehr wenige Fälle von Gemeineigentum
übrig, von denen man annehmen darf, daß sie einen ursprünglichen Zustand fortsetzen.
So bildet die Lehre von: Ureigentum eine besonders eindringliche Warnung vor den
Gefahren des wirtschaftsgeschichtlichen Dilettantismus, der auf Grund einiger
eilig zusammengeraffter, ungenügend untersuchter Vergleichsgegenstände schnell-
fertig eine übereinstimmende stufcnmäßige Entwicklung bei allen Völkern konstruieren
will. Die Vielgestaltigkeit des geschichtlichen Lebens läßt sich nicht auf wenige
einfache Formeln bringen.

Im Anschluß hieran zeichnet die folgende Abhandlung "Die Haupt¬
tatsachen der älteren deutschen A g r a r g e s es i es t e" (S. 27--77)
in kräftigen Strichen ein anschauliches Bild der Entwicklung der deutschen Land¬
wirtschaft von der Urzeit bis zum Schlüsse des Mittelalters, Zu den Haupt¬
ergebnissen der neueren Forschungen gehört die Erkenntnis, daß die Germanen zu der
Zeit, aus der wir die ersten schriftlichen Quellen über ihr Leben haben, nicht mehr
Nomaden, sondern seßhaft sind. Im Mittelpunkt der Wirtschaft steht die Viehzucht,
Der Ackerbau tritt hinter ihr an Bedeutung zurück; dem entspricht das Betriebs¬
system der Feldgraswirtschaft (abwechselnde Benutzung derselben Fläche als Acker¬
land und Grasland). Pflug und Egge sind den Germanen schon vor der Berührung
mit den Römern bekannt. Ebenso sind -die feldmäßig im großen angebauten
Pflanzen, insbesondere unsere sämtlichen Halmfrüchte, schon altgermanisch. Dagegen
verdanken die Germanen den Römern den feineren Gartenbau. Die ständischen und
die Bcsitzverhältnisse der alten Deutschen weisen annähernde Gleichheit auf. Die
Masse des Volkes besteht aus freien Bauern. Erst nach der Völkerwanderung stellen
sich stärkere wirtschaftliche und gesellschaftliche Gegensätze ein im Zusammenhang
mit der Entstehung eines Großgrundbesitzes. Das frühe Mittelalter vom späteren
Frankenreich bis zum Aufkommen der Städte ist die Zeit der großen G r u n d h e r r -
Schafte n. Diese großen'Besitzungen sind keine mit Sklavenscharen bewirtschafteten
Latifundien gewesen. Sie haben anch nichts gemein mit den heutigen ostdeutschen
Gutsherrschaften; letztere haben sich erst seit Beginn der Neuzeit entwickelt. Im
Gegensatz hierzu ist die mittelalterliche Grundherrschaft regelmäßig kein abgerundeter
Landbezirk, sondern Streubesitz, der sich aus vielen über zahlreiche Gemarkungen
zerstreuten Grundstücken zusammensetzt, und kein wirtschaftlicher Großbetrieb, sondern
ein Verband von wirtschaftlichen Kleinbetrieben. Während die ganze Tätigkeit
des nordostdeutschen Gutsherrn auf Landwirtschaft gerichtet ist, treibt der mittel¬
alterliche Grundherr nicht oder kaum Landwirtschaft. Er ist in der Hauptsache


Grundfragen der deutschen Wirtschaftsgeschichte

Siegen, russischer Mir, südslavische Zadruga), Schließlich, glaubte man genau
dieselbe Feldgemeinschaft auch in Arabien, Peru, Mexiko, Indien und China
wiederzufinden und zog daraus den Schluß, daß bei allen Völkern eine Art von
allgemeingültigen Gesetz in der Bewegung der Grundeigentumsformen vorwalte
und daß überall die Entwicklung von ursprünglichem Gemeineigentum ausgegangen
sei. Diese längere Zeit herrschende Lehre ist aber durch die neueste Forschung in
ihren Grundlagen erschüttert worden. Heute steht fest, daß Einrichtungen wie die
Gehöferschaften, Haubberggenossenschaften, Mir, Zadruga und die neuzeitliche indische
Feldgemeinschaft keine Überbleibsel ursprünglichen Gemeineigentums, sondern ver¬
hältnismäßig sehr späte Neubildungen sind, die, unter ganz anderen Vorbedingungen
entstanden, bloß oberflächliche äußere Ähnlichkeiten mit der altgermanischen Feld¬
gemeinschaft aufweisen. Es bleiben nur noch sehr wenige Fälle von Gemeineigentum
übrig, von denen man annehmen darf, daß sie einen ursprünglichen Zustand fortsetzen.
So bildet die Lehre von: Ureigentum eine besonders eindringliche Warnung vor den
Gefahren des wirtschaftsgeschichtlichen Dilettantismus, der auf Grund einiger
eilig zusammengeraffter, ungenügend untersuchter Vergleichsgegenstände schnell-
fertig eine übereinstimmende stufcnmäßige Entwicklung bei allen Völkern konstruieren
will. Die Vielgestaltigkeit des geschichtlichen Lebens läßt sich nicht auf wenige
einfache Formeln bringen.

Im Anschluß hieran zeichnet die folgende Abhandlung „Die Haupt¬
tatsachen der älteren deutschen A g r a r g e s es i es t e" (S. 27—77)
in kräftigen Strichen ein anschauliches Bild der Entwicklung der deutschen Land¬
wirtschaft von der Urzeit bis zum Schlüsse des Mittelalters, Zu den Haupt¬
ergebnissen der neueren Forschungen gehört die Erkenntnis, daß die Germanen zu der
Zeit, aus der wir die ersten schriftlichen Quellen über ihr Leben haben, nicht mehr
Nomaden, sondern seßhaft sind. Im Mittelpunkt der Wirtschaft steht die Viehzucht,
Der Ackerbau tritt hinter ihr an Bedeutung zurück; dem entspricht das Betriebs¬
system der Feldgraswirtschaft (abwechselnde Benutzung derselben Fläche als Acker¬
land und Grasland). Pflug und Egge sind den Germanen schon vor der Berührung
mit den Römern bekannt. Ebenso sind -die feldmäßig im großen angebauten
Pflanzen, insbesondere unsere sämtlichen Halmfrüchte, schon altgermanisch. Dagegen
verdanken die Germanen den Römern den feineren Gartenbau. Die ständischen und
die Bcsitzverhältnisse der alten Deutschen weisen annähernde Gleichheit auf. Die
Masse des Volkes besteht aus freien Bauern. Erst nach der Völkerwanderung stellen
sich stärkere wirtschaftliche und gesellschaftliche Gegensätze ein im Zusammenhang
mit der Entstehung eines Großgrundbesitzes. Das frühe Mittelalter vom späteren
Frankenreich bis zum Aufkommen der Städte ist die Zeit der großen G r u n d h e r r -
Schafte n. Diese großen'Besitzungen sind keine mit Sklavenscharen bewirtschafteten
Latifundien gewesen. Sie haben anch nichts gemein mit den heutigen ostdeutschen
Gutsherrschaften; letztere haben sich erst seit Beginn der Neuzeit entwickelt. Im
Gegensatz hierzu ist die mittelalterliche Grundherrschaft regelmäßig kein abgerundeter
Landbezirk, sondern Streubesitz, der sich aus vielen über zahlreiche Gemarkungen
zerstreuten Grundstücken zusammensetzt, und kein wirtschaftlicher Großbetrieb, sondern
ein Verband von wirtschaftlichen Kleinbetrieben. Während die ganze Tätigkeit
des nordostdeutschen Gutsherrn auf Landwirtschaft gerichtet ist, treibt der mittel¬
alterliche Grundherr nicht oder kaum Landwirtschaft. Er ist in der Hauptsache


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_338800/202>, abgerufen am 03.07.2024.