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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Erstes Vierteljahr.

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Die "konservative" Staatsidee

souveränen Träger der Staatsgewalt erheben will. Diese am reinsten im revo¬
lutionären Frankreich verkörperte Staatsform brachte zu Ausgang des achtzehnten
Jahrhunderts bei den Engländern unter Burkes Führung im Gegenstoß das
organische Staatsideal zur theoretischen Klarheit. Die Bezeichnung des organischen
Staatsideals als konservativ ist heute nicht mehr Passend^ wenigstens für die
umgestürzten Staaten der Deutschen und der Russen würde dies Ideal eher
Restauration genannt werden müssen. Den Kern der Sache aber trifft weit besser
die Bezeichnung: organische Staatsidee. Die vor hundert Jahren so starken Ein¬
schläge der Legitimität, des Absolutismus und der Geschichtsromantik berühren die
Bedeutung des organischen Staatsideals weniger als die zeitlosen Ideen der
Autorität des überindividuellen Organismus, der Funktion bzw. Pflicht der
arbeitsteiligen Glieder und endlich der abgestuften, ineinandergreifenden Gliederung
der Organe. Alle drei Ideen sind keine Schlagwörter für den Stimmzettelfang
des "souveränen Wählers", der als vielfach gebundenes, das Ganze nicht über¬
blickendes Massenteilchen seinem individuellen Macht- und Glücksstreben beim
Wählen ein schwaches Ventil öffnen kann, um im Sinne der Ungebundenheit, d. h.
des Liberalismus, oder im Sinne der ausgleichenden Gerechtigkeit, d. h. des
Sozialismus oder Kommunismus, zu demonstrieren. Das zur UnVerantwortlichkeit
strebende Individuum wird lieber ein Minimum staatlichen Eingriffs, als ein
Maximum organischer Verknüpfung wählen, es sei denn, daß wirtschaftliche, stän¬
dische, kirchliche Gesichtspunkte, oder aber die als eigene Sache empfundene Not
der Nation die Wählermasse zum organischen Fühlen hindrängt. Jene der
Unterordnung heischenden Ideen als solche können die numerische Mehrheit im
atomisiert souveränen Volk nur in gewissen, seltenen Augenblicken erlangen, dann
nämlich, wenn der überindividuelle, seinen Leib sich bauende "Volksgeist" in Form
des Glaubens an einen gewaltigen Führer, in der Enttäuschung über die mensch¬
liche Leere der errungenen "Rechte", im Druck der Fremdherrschaft oder unter
dem Impuls religiöser Massenbewegungen die Individuen schöpferisch neu sammelt.
Im allgemeinen aber wird die Wahlurnenreligion, nach welcher die Mehrheit der
atomisierten Volksgenossen die Autorität hat und die Negierung bestimmen kann,
für die organische Staatsidee meist ein noch mächtigeres Hindernis bilden, als
einst die Bajonette des absoluten Staates für die alten liberalen Ideen.
Zur organischen Staatsidee gehört eben eine Volksvertretung nach dem Grundsatz,
daß nicht die eng^jor pars, sondern die mgjor et saiiior pa,rs entscheidet. Dieses
Mehrheitsprinzip des Mittelalters und des Ständestaates beruht auf dem Glauben,
daß die Mehrheit der Erfahrenen die geeignetste äußere Sicherung für die
jeweilige Durchsetzung des Vernünftigen im Staate bilde. In der heutigen Lage
Deutschlands würde die Vorbedingung einer länger dauernden Verwirklichung der
organischen Staatsidee sein, daß der "Volksgeist", des mechanisierten Wahlsystems
müde und seiner Qbelstände bewußt, zu einer qualifizierten Volksvertretung
zurückkehre, deren gesunde Ansätze in der Selbstverwaltung und der berufsständi¬
schen Gliederung liegen. Indes kann ein solcher Durchbruch eines gesünderen
Bolksgliederungsgedcmkens nur erwartet werden, wenn gleichzeitig auch die beiden
anderen Hauptattribute der organischen Staatsidee, die Autorität und die Pflicht,
bzw. die Anerkennung des überindividuellen Organismus und der Funktion der
Glieder, ins allgemeine, ernster und hingebender gestimmte Bewußtsein treten.


Die „konservative" Staatsidee

souveränen Träger der Staatsgewalt erheben will. Diese am reinsten im revo¬
lutionären Frankreich verkörperte Staatsform brachte zu Ausgang des achtzehnten
Jahrhunderts bei den Engländern unter Burkes Führung im Gegenstoß das
organische Staatsideal zur theoretischen Klarheit. Die Bezeichnung des organischen
Staatsideals als konservativ ist heute nicht mehr Passend^ wenigstens für die
umgestürzten Staaten der Deutschen und der Russen würde dies Ideal eher
Restauration genannt werden müssen. Den Kern der Sache aber trifft weit besser
die Bezeichnung: organische Staatsidee. Die vor hundert Jahren so starken Ein¬
schläge der Legitimität, des Absolutismus und der Geschichtsromantik berühren die
Bedeutung des organischen Staatsideals weniger als die zeitlosen Ideen der
Autorität des überindividuellen Organismus, der Funktion bzw. Pflicht der
arbeitsteiligen Glieder und endlich der abgestuften, ineinandergreifenden Gliederung
der Organe. Alle drei Ideen sind keine Schlagwörter für den Stimmzettelfang
des „souveränen Wählers", der als vielfach gebundenes, das Ganze nicht über¬
blickendes Massenteilchen seinem individuellen Macht- und Glücksstreben beim
Wählen ein schwaches Ventil öffnen kann, um im Sinne der Ungebundenheit, d. h.
des Liberalismus, oder im Sinne der ausgleichenden Gerechtigkeit, d. h. des
Sozialismus oder Kommunismus, zu demonstrieren. Das zur UnVerantwortlichkeit
strebende Individuum wird lieber ein Minimum staatlichen Eingriffs, als ein
Maximum organischer Verknüpfung wählen, es sei denn, daß wirtschaftliche, stän¬
dische, kirchliche Gesichtspunkte, oder aber die als eigene Sache empfundene Not
der Nation die Wählermasse zum organischen Fühlen hindrängt. Jene der
Unterordnung heischenden Ideen als solche können die numerische Mehrheit im
atomisiert souveränen Volk nur in gewissen, seltenen Augenblicken erlangen, dann
nämlich, wenn der überindividuelle, seinen Leib sich bauende „Volksgeist" in Form
des Glaubens an einen gewaltigen Führer, in der Enttäuschung über die mensch¬
liche Leere der errungenen „Rechte", im Druck der Fremdherrschaft oder unter
dem Impuls religiöser Massenbewegungen die Individuen schöpferisch neu sammelt.
Im allgemeinen aber wird die Wahlurnenreligion, nach welcher die Mehrheit der
atomisierten Volksgenossen die Autorität hat und die Negierung bestimmen kann,
für die organische Staatsidee meist ein noch mächtigeres Hindernis bilden, als
einst die Bajonette des absoluten Staates für die alten liberalen Ideen.
Zur organischen Staatsidee gehört eben eine Volksvertretung nach dem Grundsatz,
daß nicht die eng^jor pars, sondern die mgjor et saiiior pa,rs entscheidet. Dieses
Mehrheitsprinzip des Mittelalters und des Ständestaates beruht auf dem Glauben,
daß die Mehrheit der Erfahrenen die geeignetste äußere Sicherung für die
jeweilige Durchsetzung des Vernünftigen im Staate bilde. In der heutigen Lage
Deutschlands würde die Vorbedingung einer länger dauernden Verwirklichung der
organischen Staatsidee sein, daß der „Volksgeist", des mechanisierten Wahlsystems
müde und seiner Qbelstände bewußt, zu einer qualifizierten Volksvertretung
zurückkehre, deren gesunde Ansätze in der Selbstverwaltung und der berufsständi¬
schen Gliederung liegen. Indes kann ein solcher Durchbruch eines gesünderen
Bolksgliederungsgedcmkens nur erwartet werden, wenn gleichzeitig auch die beiden
anderen Hauptattribute der organischen Staatsidee, die Autorität und die Pflicht,
bzw. die Anerkennung des überindividuellen Organismus und der Funktion der
Glieder, ins allgemeine, ernster und hingebender gestimmte Bewußtsein treten.


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[0099] Die „konservative" Staatsidee souveränen Träger der Staatsgewalt erheben will. Diese am reinsten im revo¬ lutionären Frankreich verkörperte Staatsform brachte zu Ausgang des achtzehnten Jahrhunderts bei den Engländern unter Burkes Führung im Gegenstoß das organische Staatsideal zur theoretischen Klarheit. Die Bezeichnung des organischen Staatsideals als konservativ ist heute nicht mehr Passend^ wenigstens für die umgestürzten Staaten der Deutschen und der Russen würde dies Ideal eher Restauration genannt werden müssen. Den Kern der Sache aber trifft weit besser die Bezeichnung: organische Staatsidee. Die vor hundert Jahren so starken Ein¬ schläge der Legitimität, des Absolutismus und der Geschichtsromantik berühren die Bedeutung des organischen Staatsideals weniger als die zeitlosen Ideen der Autorität des überindividuellen Organismus, der Funktion bzw. Pflicht der arbeitsteiligen Glieder und endlich der abgestuften, ineinandergreifenden Gliederung der Organe. Alle drei Ideen sind keine Schlagwörter für den Stimmzettelfang des „souveränen Wählers", der als vielfach gebundenes, das Ganze nicht über¬ blickendes Massenteilchen seinem individuellen Macht- und Glücksstreben beim Wählen ein schwaches Ventil öffnen kann, um im Sinne der Ungebundenheit, d. h. des Liberalismus, oder im Sinne der ausgleichenden Gerechtigkeit, d. h. des Sozialismus oder Kommunismus, zu demonstrieren. Das zur UnVerantwortlichkeit strebende Individuum wird lieber ein Minimum staatlichen Eingriffs, als ein Maximum organischer Verknüpfung wählen, es sei denn, daß wirtschaftliche, stän¬ dische, kirchliche Gesichtspunkte, oder aber die als eigene Sache empfundene Not der Nation die Wählermasse zum organischen Fühlen hindrängt. Jene der Unterordnung heischenden Ideen als solche können die numerische Mehrheit im atomisiert souveränen Volk nur in gewissen, seltenen Augenblicken erlangen, dann nämlich, wenn der überindividuelle, seinen Leib sich bauende „Volksgeist" in Form des Glaubens an einen gewaltigen Führer, in der Enttäuschung über die mensch¬ liche Leere der errungenen „Rechte", im Druck der Fremdherrschaft oder unter dem Impuls religiöser Massenbewegungen die Individuen schöpferisch neu sammelt. Im allgemeinen aber wird die Wahlurnenreligion, nach welcher die Mehrheit der atomisierten Volksgenossen die Autorität hat und die Negierung bestimmen kann, für die organische Staatsidee meist ein noch mächtigeres Hindernis bilden, als einst die Bajonette des absoluten Staates für die alten liberalen Ideen. Zur organischen Staatsidee gehört eben eine Volksvertretung nach dem Grundsatz, daß nicht die eng^jor pars, sondern die mgjor et saiiior pa,rs entscheidet. Dieses Mehrheitsprinzip des Mittelalters und des Ständestaates beruht auf dem Glauben, daß die Mehrheit der Erfahrenen die geeignetste äußere Sicherung für die jeweilige Durchsetzung des Vernünftigen im Staate bilde. In der heutigen Lage Deutschlands würde die Vorbedingung einer länger dauernden Verwirklichung der organischen Staatsidee sein, daß der „Volksgeist", des mechanisierten Wahlsystems müde und seiner Qbelstände bewußt, zu einer qualifizierten Volksvertretung zurückkehre, deren gesunde Ansätze in der Selbstverwaltung und der berufsständi¬ schen Gliederung liegen. Indes kann ein solcher Durchbruch eines gesünderen Bolksgliederungsgedcmkens nur erwartet werden, wenn gleichzeitig auch die beiden anderen Hauptattribute der organischen Staatsidee, die Autorität und die Pflicht, bzw. die Anerkennung des überindividuellen Organismus und der Funktion der Glieder, ins allgemeine, ernster und hingebender gestimmte Bewußtsein treten.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_338432/99>, abgerufen am 04.07.2024.