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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Drittes Vierteljahr.

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Das französisch-belgische Militärabkommen

und Belgien soll sich das Recht vorbehalten haben, zu bestimmen, wann das der
Fall ist, -- so werden die beiden Heere zusammengeworfen, das belgische bildet
automatisch den linken Flügel der Gesamtarmee. Diese steht unter dem Ober¬
befehl eines Franzosen, dem die belgischen Generale zu gehorchen haben. Diese
französisch-belgische Verteidigungslinie soll die jetzige längs des Rheines ersetzen,
sobald nach den Bestimmungen des Versailler Friedens die Besetzung des linken
Rheinufers ein Ende gefunden haben wird. Als vertragsmäßiger Niederschlag
von bestehenden Verhältnissen, mit deren Fortdauer für die Zukunft ohnehin gerechnet
werden mußte, braucht das Abkommen, soweit es wirklich nur defensive Ziele verfolgt,
das nach friedlicher Gerechtigkeit strebende Deutschland nicht gerade zu beunruhigen.
Indessen die unverhohlene Genugtuung, mit der es in der'französischen Tagespresse
begrüßt worden ist, und die allenthalben zum Ausdruck gebrachte Hoffnung, daß diesem
ersten Schritt bald weitere in der gleichen Richtung zu einer engeren Verkettung
der beiden Schwesternationen folgen möchten, verdienen doch auch bei uns die
sorgfältigste Beachtung. Insonderheit werden wir dem auch hier, wie so vielfältig
in der Welt des Versailler Friedens, sich kreuzenden Spiel der französischen und
britischen Politik alle Aufmerksamkeit zu schenken haben.

An sich wäre eine militärische Anlehnung Belgiens an den anderen Entente¬
sieger ebensowohl möglich gewesen, und das hätte der überlieferten Politik Gro߬
britanniens in der Tat ungleich besser entsprochen. Wer die europäische Geschichte
der letzten Jahrhunderte nur einigermaßen kennt, der weiß, daß die Fernhaltung
jeder anderen Großmacht von der Scheldemündung und der flandrischen Küste,
jener "Contrescarpe" Englands, zum mindesten seit den Tagen Ludwigs XIV. --
falls man nicht ins Mittelalter bis zum 13. Jahrhundert zurückgehen will --
einen Hauptprogrammpunkt der englischen Politik gebildet hat. Diesem Bestreben
entsprang das holländische Barriereshstem des 13. Jahrhunderts ebenso wie 1814
das Königreich der Vereinigten Niederlande mit dem Aachener Militärprotokoll
von 1818 zur Sicherung seiner vornehmlich mit englischem Gelde nach Wellingtons
Plan erbauten Festungskette. Aber auch die nach der Erhebung Belgiens 1831
von der Londoner Konferenz festgesetzte Neutralisation des neuen Staatsgebildes
war als "moralische Barriere" gegen französische Übergriffe gedacht und wurde
von den maßgebenden Großmächten unter Mitwirkung Englands mit einem gegen
Frankreich gerichteten geheimen Festungsvertrage für vereinbar gehalten. Gegen
die Zollunionswünsche Ludwig Philipps in den vierziger Jahren, gegen die ver¬
kappten oder unverhohlener Annexionsgelüste Napoleons III. hat England
abwehrend in der ersten Reihe gestanden. Dort vor allem flammte die öffentliche
Meinung auf, als Bismarck 1870 den auf Belgien gerichteten Kompensationsplan
nach Benedettis Niederschrift bekannt machte. Zeitweilig haben das Bewußtsein
militärischer Schwäche oder andere Rücksichten der hohen Politik England wohl
Zurückhaltung in der Auslegung seiner Garantieverpflichtung auferlegt. Bei der
Kriegsgefahr von 1887 wäre es bereit gewesen, einen Durchmarsch deutscher
Truppen durch Südbelgien zu dulden, freilich nur als vorübergehende Inanspruch¬
nahme eines Wegerechtes, eine dauernde Beeinträchtigung der belgischen Unabhängig¬
keit hätte auch damals das britische Eingreifen nach sich gezogen. Später betonte
man bei der wachsenden Spannung zu Deutschland das englische Interesse an
der Unverletzlichkeit Belgiens wieder schärfer und suchte der Möglichkeit einer


Das französisch-belgische Militärabkommen

und Belgien soll sich das Recht vorbehalten haben, zu bestimmen, wann das der
Fall ist, — so werden die beiden Heere zusammengeworfen, das belgische bildet
automatisch den linken Flügel der Gesamtarmee. Diese steht unter dem Ober¬
befehl eines Franzosen, dem die belgischen Generale zu gehorchen haben. Diese
französisch-belgische Verteidigungslinie soll die jetzige längs des Rheines ersetzen,
sobald nach den Bestimmungen des Versailler Friedens die Besetzung des linken
Rheinufers ein Ende gefunden haben wird. Als vertragsmäßiger Niederschlag
von bestehenden Verhältnissen, mit deren Fortdauer für die Zukunft ohnehin gerechnet
werden mußte, braucht das Abkommen, soweit es wirklich nur defensive Ziele verfolgt,
das nach friedlicher Gerechtigkeit strebende Deutschland nicht gerade zu beunruhigen.
Indessen die unverhohlene Genugtuung, mit der es in der'französischen Tagespresse
begrüßt worden ist, und die allenthalben zum Ausdruck gebrachte Hoffnung, daß diesem
ersten Schritt bald weitere in der gleichen Richtung zu einer engeren Verkettung
der beiden Schwesternationen folgen möchten, verdienen doch auch bei uns die
sorgfältigste Beachtung. Insonderheit werden wir dem auch hier, wie so vielfältig
in der Welt des Versailler Friedens, sich kreuzenden Spiel der französischen und
britischen Politik alle Aufmerksamkeit zu schenken haben.

An sich wäre eine militärische Anlehnung Belgiens an den anderen Entente¬
sieger ebensowohl möglich gewesen, und das hätte der überlieferten Politik Gro߬
britanniens in der Tat ungleich besser entsprochen. Wer die europäische Geschichte
der letzten Jahrhunderte nur einigermaßen kennt, der weiß, daß die Fernhaltung
jeder anderen Großmacht von der Scheldemündung und der flandrischen Küste,
jener „Contrescarpe" Englands, zum mindesten seit den Tagen Ludwigs XIV. —
falls man nicht ins Mittelalter bis zum 13. Jahrhundert zurückgehen will —
einen Hauptprogrammpunkt der englischen Politik gebildet hat. Diesem Bestreben
entsprang das holländische Barriereshstem des 13. Jahrhunderts ebenso wie 1814
das Königreich der Vereinigten Niederlande mit dem Aachener Militärprotokoll
von 1818 zur Sicherung seiner vornehmlich mit englischem Gelde nach Wellingtons
Plan erbauten Festungskette. Aber auch die nach der Erhebung Belgiens 1831
von der Londoner Konferenz festgesetzte Neutralisation des neuen Staatsgebildes
war als „moralische Barriere" gegen französische Übergriffe gedacht und wurde
von den maßgebenden Großmächten unter Mitwirkung Englands mit einem gegen
Frankreich gerichteten geheimen Festungsvertrage für vereinbar gehalten. Gegen
die Zollunionswünsche Ludwig Philipps in den vierziger Jahren, gegen die ver¬
kappten oder unverhohlener Annexionsgelüste Napoleons III. hat England
abwehrend in der ersten Reihe gestanden. Dort vor allem flammte die öffentliche
Meinung auf, als Bismarck 1870 den auf Belgien gerichteten Kompensationsplan
nach Benedettis Niederschrift bekannt machte. Zeitweilig haben das Bewußtsein
militärischer Schwäche oder andere Rücksichten der hohen Politik England wohl
Zurückhaltung in der Auslegung seiner Garantieverpflichtung auferlegt. Bei der
Kriegsgefahr von 1887 wäre es bereit gewesen, einen Durchmarsch deutscher
Truppen durch Südbelgien zu dulden, freilich nur als vorübergehende Inanspruch¬
nahme eines Wegerechtes, eine dauernde Beeinträchtigung der belgischen Unabhängig¬
keit hätte auch damals das britische Eingreifen nach sich gezogen. Später betonte
man bei der wachsenden Spannung zu Deutschland das englische Interesse an
der Unverletzlichkeit Belgiens wieder schärfer und suchte der Möglichkeit einer


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337640/353>, abgerufen am 01.07.2024.