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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

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Die proletarisiormig der geistigen Arbeit

Zweites Beispiel: Der akademisch gebildete Lehrer erhält in den
staatlichen und den meisten städtischen Instituten in Preußen ein Anfangsgehalt
von 2700 Mark, in Bayern ähnlich. Hierzu einen Wohnungsgeldzuschuß, der
sich zwischen 600 und 1500 Mark je nach der Ortsklasse bewegt. Die Teuerungs-
zulage stuft sich nach Dienstjahren und dem "Ehestandsverhältnis" ab. Die
Bezüge eines Gymnasiallehrers und der ihn: gleichgestellten Kategorien (in Preußen
Oberlehrer genannt) schwanken zwischen, etwa 5000 und 9000 Mark. Die
wissenschaftlichen Hilfslehrer erhalten nach dem überall geltenden Normalsatz
2100 bis 3000 Mark plus Teuerungszulagen, jedoch zumeist kein Wohnungs¬
geld. Sie steigen im ganzen durchschnittlich nicht über 4800 Mark. Lehramts-
kandidaten (in Preußen Studien-Referendare) brauchen vom Beginn ihrer Vor-
bereitungszeit bis zu ihrer festen Anstellung im Alter von etwa 31 Jahren durch¬
schnittlich 6 bis 7 Jahre, denen 6 Jahre Studium, 2 Jahre Vorbereitungsdienst,
4 Jahre Hilfsbeschäftigung fast stets vorangegangen sind.

Drittes Beispiel: Die Beamten der Justiz. Nach Abschluß der
Gymnasialstudien ein Studium von mindestens 3 Jahren, hernach 4 Jahre Rechts-
Praktikanten-(Referendars-)Tätigkeit bis zum Staatskonkurs. Mit 27, 28 Jahren
unbesoldeter Assessor. Mit 31 bis 33 Jahren bei guter Qualifikation -- der
Erlaß des bayerischen Justizministeriums! -- gegen 3300 bis 4800 Mark etais-
mäßig eingestellt. Teuerungszulagen durchschnittlich nicht höher als
die eines staatlichen Forstarbeiters. Der Wohnungsgeldzuschuß schwankend
Zwischen 630 und 1300 Mark. Ein jammervolles Bild.

Hierzu vergleiche man die Stellungnahme der einzelstaatlichen Landtage zu
der Vorlage der Regierungen über Gewährung von Teuerungszulagen für Staats¬
beamte. Die beati possicwntes der Abgeordneten auf der einen, die Negierung
ohne die nötige Deckung der Geldmittel auf der anderen Seite. Jene in der
Angst vor den Wählern und deren steuerlicher Mehrbelastung, diese in steter
V'-Uegenheit wegen des Soll und Habens der Finanzgebarung. An der Wand
des Sitzungssaales das Menetekel des Staatsbankrotis.

Als ob nicht die Treue, Stabilität und Zuverlässigkeit, die immer noch
Eidliche, gemessen an manch anderen Ständen hervorragende moralische Integrität
des Beamtentums es gewesen wäre, die Millionen und Abermillionen an Heeres-
deständen, an Staats- und Gemeindekassen dem Gemeinwesen gerettet hat, die
weitere Millionen in ausharrendem Verwaltungsdienst der Finanzgebarung
uiancher Arbeiter- und Soldatenrnte entzogen, in hingebender Arbeit am Kriegs-
^'sorgedienst, an der Lebensmittelverteilung die Produktivkraft der Volkswirtschaft
immer wieder auf die Beine gestellt halt Nun, da sie in Not sind, zögert die
Gemeinschaft, ihnen auch nur ein bescheidenes Teilchen diese? geretteten Millionen
zuzuwenden I

Kürzlich ging durch die bayerische Presse die Notiz, daß den Rechts -
Praktikanten auf deren Ansuchen hin eine monatliche Beihilfe in Höhe von
bis 200 Mark je nach Ortsklassen gewährt werden sollte. Kenner des
^udgotwesens wußten zu melden, diese Bewilligung werde in jedem Falle des
Ansuchens selbstverständlich erfolgen. Man habe lediglich vermeiden wollen, dem
Landtage eine Vorlage betreffend die festen Gehaltsbezüge der Rechtspraktikanten
vorzulegen. Die Eingabe der Nechtspraktikanien sei eine Formsache, tvie während-


Die proletarisiormig der geistigen Arbeit

Zweites Beispiel: Der akademisch gebildete Lehrer erhält in den
staatlichen und den meisten städtischen Instituten in Preußen ein Anfangsgehalt
von 2700 Mark, in Bayern ähnlich. Hierzu einen Wohnungsgeldzuschuß, der
sich zwischen 600 und 1500 Mark je nach der Ortsklasse bewegt. Die Teuerungs-
zulage stuft sich nach Dienstjahren und dem „Ehestandsverhältnis" ab. Die
Bezüge eines Gymnasiallehrers und der ihn: gleichgestellten Kategorien (in Preußen
Oberlehrer genannt) schwanken zwischen, etwa 5000 und 9000 Mark. Die
wissenschaftlichen Hilfslehrer erhalten nach dem überall geltenden Normalsatz
2100 bis 3000 Mark plus Teuerungszulagen, jedoch zumeist kein Wohnungs¬
geld. Sie steigen im ganzen durchschnittlich nicht über 4800 Mark. Lehramts-
kandidaten (in Preußen Studien-Referendare) brauchen vom Beginn ihrer Vor-
bereitungszeit bis zu ihrer festen Anstellung im Alter von etwa 31 Jahren durch¬
schnittlich 6 bis 7 Jahre, denen 6 Jahre Studium, 2 Jahre Vorbereitungsdienst,
4 Jahre Hilfsbeschäftigung fast stets vorangegangen sind.

Drittes Beispiel: Die Beamten der Justiz. Nach Abschluß der
Gymnasialstudien ein Studium von mindestens 3 Jahren, hernach 4 Jahre Rechts-
Praktikanten-(Referendars-)Tätigkeit bis zum Staatskonkurs. Mit 27, 28 Jahren
unbesoldeter Assessor. Mit 31 bis 33 Jahren bei guter Qualifikation — der
Erlaß des bayerischen Justizministeriums! — gegen 3300 bis 4800 Mark etais-
mäßig eingestellt. Teuerungszulagen durchschnittlich nicht höher als
die eines staatlichen Forstarbeiters. Der Wohnungsgeldzuschuß schwankend
Zwischen 630 und 1300 Mark. Ein jammervolles Bild.

Hierzu vergleiche man die Stellungnahme der einzelstaatlichen Landtage zu
der Vorlage der Regierungen über Gewährung von Teuerungszulagen für Staats¬
beamte. Die beati possicwntes der Abgeordneten auf der einen, die Negierung
ohne die nötige Deckung der Geldmittel auf der anderen Seite. Jene in der
Angst vor den Wählern und deren steuerlicher Mehrbelastung, diese in steter
V'-Uegenheit wegen des Soll und Habens der Finanzgebarung. An der Wand
des Sitzungssaales das Menetekel des Staatsbankrotis.

Als ob nicht die Treue, Stabilität und Zuverlässigkeit, die immer noch
Eidliche, gemessen an manch anderen Ständen hervorragende moralische Integrität
des Beamtentums es gewesen wäre, die Millionen und Abermillionen an Heeres-
deständen, an Staats- und Gemeindekassen dem Gemeinwesen gerettet hat, die
weitere Millionen in ausharrendem Verwaltungsdienst der Finanzgebarung
uiancher Arbeiter- und Soldatenrnte entzogen, in hingebender Arbeit am Kriegs-
^'sorgedienst, an der Lebensmittelverteilung die Produktivkraft der Volkswirtschaft
immer wieder auf die Beine gestellt halt Nun, da sie in Not sind, zögert die
Gemeinschaft, ihnen auch nur ein bescheidenes Teilchen diese? geretteten Millionen
zuzuwenden I

Kürzlich ging durch die bayerische Presse die Notiz, daß den Rechts -
Praktikanten auf deren Ansuchen hin eine monatliche Beihilfe in Höhe von
bis 200 Mark je nach Ortsklassen gewährt werden sollte. Kenner des
^udgotwesens wußten zu melden, diese Bewilligung werde in jedem Falle des
Ansuchens selbstverständlich erfolgen. Man habe lediglich vermeiden wollen, dem
Landtage eine Vorlage betreffend die festen Gehaltsbezüge der Rechtspraktikanten
vorzulegen. Die Eingabe der Nechtspraktikanien sei eine Formsache, tvie während-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/51>, abgerufen am 22.07.2024.