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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

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Die Spekulation mit Immobilien

Ungefähr seit Anfang 1916 machte sich in den großen Zentren, besonders
in Moskau und in Kiew, eine Preissteigerung auf Immobilien, speziell bebaute
Grundstücke, bemerkbar. Diese Steigerung begann sich weiter zu entwickeln und
erreichte ihren Höhepunkt nach der Revolution und um die Zeit des Oktober¬
umsturzes vom Jahre 1917 in Moskau und um die Zeit des Sturzes des Hetmans
in Kiew, das heißt gegen Ende des Jahres 1913. Natürlich ist die Ursache dieser
Erscheinungen immer die gleiche: der entwertete Rubel. Da Anfang 1916 tausend
Ziegelsteine in Moskau zehnmal teurer zu stehen kamen als in Friedenszeiten,
ebenso Nägel, Zement und dergleichen, mußte der Preis der Häuser naturgemäß
auch stark in die Höhe gehen. Überdies gewährte das russische Zivilrecht volle
Freiheit zu Spekulationsmöglichkeiten in Immobilien. Der Kaufvertrag ^) trägt
nach russischem Recht im Gegensatz zum deutschen einen reinen Obligations¬
charakter und bedingt kein Sachenrecht zwischen den Kontrahenten; man kann
diesen Kaufvertrag mit Leichtigkeit im Prozeßwege auf eine andere Person über¬
tragen und sich die Differenz getrost einstecken. Der Verkaufsvertrag erfordert
nicht einmal seitens des Verkäufers ein Besitzrecht auf das Verkaufsobjekt; seine
Verantwortlichkeit erstreckt sich lediglich auf die im Verkaufsvertrag vorgesehene
Belastung, so daß es ihm freisteht, den Kontrakt zu brechen, falls ihm dies vor¬
teilhaft erscheint, oder aber sein Eigentum überhaupt nicht zu verkaufen oder es
an einen ihm genehmeren Käufer zu veräußern. Die Kaufvertrage pflegten von
Hand zu Hand zu gehen gleich einem beliebigen Eisenbahnfrachtbrief.

Schließlich gelangte das Objekt dennoch in feste Hände, und zwar aus
folgenden Gründen. Der Waren Spekulant kann seine Ware nicht lange zurück¬
halten. Er muß sie in dem Augenblick auf den Markt werfen, wo die steigende
Nachfrage nach der betreffenden Ware ihm den größten Gewinn verspricht. Außer¬
dem ist es für ihn vorteilhaft, sein Kapital möglichst oft in Umlauf zu setzen.
Auf diese Weise gelangt er immer wieder in den Besitz von barem Gelds und
zwar von stetig anwachsenden Summen: diesen Umstand fürchtet er aber am
meisten. Er ist Zeuge der immer zunehmenden Entwertung des Geldes und ist
bestrebt, nach Möglichkeit kein bares Geld zu behalten. Überdies steht ständig das
Gespenst der Devalvation vor ihm. Als günstigstes Objekt für die Investierung
i'-ut Kapitalien gelten eben Immobilien. Trotzdem aus Gründen, auf die ich
später zu sprechen komme, städtische Immobilien in letzter Zeit nicht nur keine
Revenuen abwarfen, sondern sogar Verluste brachten, stiegen die Preise für
städtische Immobilien fortgesetzt, da man sie als sichere Versorgung für die Zu¬
kunft betrachtete, gleichsam als eine Ware, die keine Konkurrenz zu fürchten
braucht, weil eine Bautätigkeit auf lange Zeit hinaus unmöglich gemacht ist
wegen mangelnden Materials und der steigenden Arbeiterlöhne; sie büßen also
mit der Zeit an ihrem Wert nichts ein, verderben nicht und so weiter.

Neben dem gewöhnlichen Spekulanten, welcher ein Haus zwecks Weiter¬
verkauf erwarb, erschien der Käufer auf der Bildfläche, welcher sein Geld in
Immobilien als sichere Anlage zu investieren wünschte. Sowohl für den einen



5) Nicht M pMwechsM mit S"r KcmfMe, welche in das Grundbuch (Kataster)
emWtr.cWen wird und den Kaufvertrag pcrfM macht.
Die Spekulation mit Immobilien

Ungefähr seit Anfang 1916 machte sich in den großen Zentren, besonders
in Moskau und in Kiew, eine Preissteigerung auf Immobilien, speziell bebaute
Grundstücke, bemerkbar. Diese Steigerung begann sich weiter zu entwickeln und
erreichte ihren Höhepunkt nach der Revolution und um die Zeit des Oktober¬
umsturzes vom Jahre 1917 in Moskau und um die Zeit des Sturzes des Hetmans
in Kiew, das heißt gegen Ende des Jahres 1913. Natürlich ist die Ursache dieser
Erscheinungen immer die gleiche: der entwertete Rubel. Da Anfang 1916 tausend
Ziegelsteine in Moskau zehnmal teurer zu stehen kamen als in Friedenszeiten,
ebenso Nägel, Zement und dergleichen, mußte der Preis der Häuser naturgemäß
auch stark in die Höhe gehen. Überdies gewährte das russische Zivilrecht volle
Freiheit zu Spekulationsmöglichkeiten in Immobilien. Der Kaufvertrag ^) trägt
nach russischem Recht im Gegensatz zum deutschen einen reinen Obligations¬
charakter und bedingt kein Sachenrecht zwischen den Kontrahenten; man kann
diesen Kaufvertrag mit Leichtigkeit im Prozeßwege auf eine andere Person über¬
tragen und sich die Differenz getrost einstecken. Der Verkaufsvertrag erfordert
nicht einmal seitens des Verkäufers ein Besitzrecht auf das Verkaufsobjekt; seine
Verantwortlichkeit erstreckt sich lediglich auf die im Verkaufsvertrag vorgesehene
Belastung, so daß es ihm freisteht, den Kontrakt zu brechen, falls ihm dies vor¬
teilhaft erscheint, oder aber sein Eigentum überhaupt nicht zu verkaufen oder es
an einen ihm genehmeren Käufer zu veräußern. Die Kaufvertrage pflegten von
Hand zu Hand zu gehen gleich einem beliebigen Eisenbahnfrachtbrief.

Schließlich gelangte das Objekt dennoch in feste Hände, und zwar aus
folgenden Gründen. Der Waren Spekulant kann seine Ware nicht lange zurück¬
halten. Er muß sie in dem Augenblick auf den Markt werfen, wo die steigende
Nachfrage nach der betreffenden Ware ihm den größten Gewinn verspricht. Außer¬
dem ist es für ihn vorteilhaft, sein Kapital möglichst oft in Umlauf zu setzen.
Auf diese Weise gelangt er immer wieder in den Besitz von barem Gelds und
zwar von stetig anwachsenden Summen: diesen Umstand fürchtet er aber am
meisten. Er ist Zeuge der immer zunehmenden Entwertung des Geldes und ist
bestrebt, nach Möglichkeit kein bares Geld zu behalten. Überdies steht ständig das
Gespenst der Devalvation vor ihm. Als günstigstes Objekt für die Investierung
i'-ut Kapitalien gelten eben Immobilien. Trotzdem aus Gründen, auf die ich
später zu sprechen komme, städtische Immobilien in letzter Zeit nicht nur keine
Revenuen abwarfen, sondern sogar Verluste brachten, stiegen die Preise für
städtische Immobilien fortgesetzt, da man sie als sichere Versorgung für die Zu¬
kunft betrachtete, gleichsam als eine Ware, die keine Konkurrenz zu fürchten
braucht, weil eine Bautätigkeit auf lange Zeit hinaus unmöglich gemacht ist
wegen mangelnden Materials und der steigenden Arbeiterlöhne; sie büßen also
mit der Zeit an ihrem Wert nichts ein, verderben nicht und so weiter.

Neben dem gewöhnlichen Spekulanten, welcher ein Haus zwecks Weiter¬
verkauf erwarb, erschien der Käufer auf der Bildfläche, welcher sein Geld in
Immobilien als sichere Anlage zu investieren wünschte. Sowohl für den einen



5) Nicht M pMwechsM mit S»r KcmfMe, welche in das Grundbuch (Kataster)
emWtr.cWen wird und den Kaufvertrag pcrfM macht.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/228>, abgerufen am 22.07.2024.