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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

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liegende Folgerung, daß nämlich bei dieser Sachlage in dem Geschäftsgebaren
der Großunternehmungen ein Fehler stecken muß, daß der noch aus der Zeit
der Konzessionswirtschaft stammende übertrieben große Verwaltungsapparat der
Großunternehmen und ihre teueren hochwertigen Hilfskräfte noch nicht für das
jetzige Entwicklungsstadium des Landes passen, und die Lösung gerade vielleicht
in einer Kombination zwischen Großhändlertum und Kleinhändlertum zu suchen
sein dürste, bei welcher man, will man in einseitigem, bisher dem Kongo fremdem
Protektionismus die ausländischen Gewerbetreibenden ausschalten, allmählich
Landeseingeborene hineinziehen müßte, wie es bereits in so starkem Maße an der
Guinea-Küste geschehen ist, zieht Delcommune nicht. Er verlangt von seinem
Gouvernement Sondervorschriften gegenüber dem Kleinhändler, die diesen nur
in den größeren Orten zulassen und ihm den direkten Auflauf von Landes¬
produkten unmöglich machen.

Natürlich ist auch die dem Engländer Sir William Lever gegebene große
Olfruchtkonzession dem Belgier Delcommune ein Dorn im Auge; nicht mit Un¬
recht. Die überlegene .Konkurrenz der Firma, die sich vor dein Kriege schon aus
dem Gebiet der Schiffahrt fühlbar machte, zeigt sich jetzt auch auf dem Gebiete des
Palmöl- und Palmkerngeschäftes. Dank des ihr für ihre Konzessionsgebiete ein¬
geräumten Monopols kann sie sich die Konkurrenz der Kleinhändler in ihren
Niederlassungsbezirken fernhalten, während die durch kein Monopol geschützten
belgischen Unternehmungen an jener zugrunde gehen. Auch das war ja von vorn¬
herein vorauszusehen.

Vom Standpunkte allgemeiner Kolonialpolitik und im Hinblick auf die
Kritik an der deutschen Kolonialverwaltung sind jedoch wichtiger und interessanter
die Ausführungen Delcommunes zur Frage der Eingeborenenpolitik im eigent¬
lichen Sinne. Delcommune beschäftigt sich hierbei vorwiegend mit dem Problem
der Eingeborenenbesteuerung. Er bezeichnet es als völlig verfehlt und äußerst
kurzsichtig, wenn die heutige Steuerpolitik des Gouvernements nur darauf aus¬
geht, den letzten erarbeiteten Pfennig wieder aus dem Eingeborenen herauszu¬
pressen, lediglich um im gegenwärtigen Augenblick das Gleichgewicht des Budgets
zu erreichen; genau so wie zu Zeiten des Unabhängigen Kongostaates sei auch
heute die Steuerbeitreibung der einzige Zweck der belgischen Verwaltungstätig¬
keit, ohne daß den Eingeborenen irgend ein Gegenwert dafür geboten würde.

"Die Eingeborenenpolitik des belgischen Gouvernements . . . hat bis jetzt
als einzigen Zweck nur die progressive, in das Belieben der örtlichen Behörden
gestellte Vermehrung der Eingeborcnensteuer gehabt."

Da die Leistungen der Verwaltungsbeamten, wie Delcommune augen¬
scheinlich nicht wußte, offiziell noch dem Betrage der Steuer, den sie aus ihrem
Verwaltungsbezirk herausholten, bewertet wurden, so ergibt sich von selbst, daß
die Steuersätze so hoch geschraubt wurden, als es nur irgend die Arbeitswillig¬
keit der Eingeborenen zuließ. Mit Recht sagt daher Delcommune von dieser
Art der Steuerbeitreibung (S. 619):

"Dies ist nicht mehr eine Kopfsteuer in festen Grenzen, wie sie jede Steuer
sein muß, das ist eine Arbeitsabgabe, weil je mehr der Eingeborene arbeitet, um
so mehr die Abgabe steigt. Nichts ist geschehen und nichts geschieht zugunsten des


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liegende Folgerung, daß nämlich bei dieser Sachlage in dem Geschäftsgebaren
der Großunternehmungen ein Fehler stecken muß, daß der noch aus der Zeit
der Konzessionswirtschaft stammende übertrieben große Verwaltungsapparat der
Großunternehmen und ihre teueren hochwertigen Hilfskräfte noch nicht für das
jetzige Entwicklungsstadium des Landes passen, und die Lösung gerade vielleicht
in einer Kombination zwischen Großhändlertum und Kleinhändlertum zu suchen
sein dürste, bei welcher man, will man in einseitigem, bisher dem Kongo fremdem
Protektionismus die ausländischen Gewerbetreibenden ausschalten, allmählich
Landeseingeborene hineinziehen müßte, wie es bereits in so starkem Maße an der
Guinea-Küste geschehen ist, zieht Delcommune nicht. Er verlangt von seinem
Gouvernement Sondervorschriften gegenüber dem Kleinhändler, die diesen nur
in den größeren Orten zulassen und ihm den direkten Auflauf von Landes¬
produkten unmöglich machen.

Natürlich ist auch die dem Engländer Sir William Lever gegebene große
Olfruchtkonzession dem Belgier Delcommune ein Dorn im Auge; nicht mit Un¬
recht. Die überlegene .Konkurrenz der Firma, die sich vor dein Kriege schon aus
dem Gebiet der Schiffahrt fühlbar machte, zeigt sich jetzt auch auf dem Gebiete des
Palmöl- und Palmkerngeschäftes. Dank des ihr für ihre Konzessionsgebiete ein¬
geräumten Monopols kann sie sich die Konkurrenz der Kleinhändler in ihren
Niederlassungsbezirken fernhalten, während die durch kein Monopol geschützten
belgischen Unternehmungen an jener zugrunde gehen. Auch das war ja von vorn¬
herein vorauszusehen.

Vom Standpunkte allgemeiner Kolonialpolitik und im Hinblick auf die
Kritik an der deutschen Kolonialverwaltung sind jedoch wichtiger und interessanter
die Ausführungen Delcommunes zur Frage der Eingeborenenpolitik im eigent¬
lichen Sinne. Delcommune beschäftigt sich hierbei vorwiegend mit dem Problem
der Eingeborenenbesteuerung. Er bezeichnet es als völlig verfehlt und äußerst
kurzsichtig, wenn die heutige Steuerpolitik des Gouvernements nur darauf aus¬
geht, den letzten erarbeiteten Pfennig wieder aus dem Eingeborenen herauszu¬
pressen, lediglich um im gegenwärtigen Augenblick das Gleichgewicht des Budgets
zu erreichen; genau so wie zu Zeiten des Unabhängigen Kongostaates sei auch
heute die Steuerbeitreibung der einzige Zweck der belgischen Verwaltungstätig¬
keit, ohne daß den Eingeborenen irgend ein Gegenwert dafür geboten würde.

„Die Eingeborenenpolitik des belgischen Gouvernements . . . hat bis jetzt
als einzigen Zweck nur die progressive, in das Belieben der örtlichen Behörden
gestellte Vermehrung der Eingeborcnensteuer gehabt."

Da die Leistungen der Verwaltungsbeamten, wie Delcommune augen¬
scheinlich nicht wußte, offiziell noch dem Betrage der Steuer, den sie aus ihrem
Verwaltungsbezirk herausholten, bewertet wurden, so ergibt sich von selbst, daß
die Steuersätze so hoch geschraubt wurden, als es nur irgend die Arbeitswillig¬
keit der Eingeborenen zuließ. Mit Recht sagt daher Delcommune von dieser
Art der Steuerbeitreibung (S. 619):

„Dies ist nicht mehr eine Kopfsteuer in festen Grenzen, wie sie jede Steuer
sein muß, das ist eine Arbeitsabgabe, weil je mehr der Eingeborene arbeitet, um
so mehr die Abgabe steigt. Nichts ist geschehen und nichts geschieht zugunsten des


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[0224] I^'/vvemr tZu Lor^o belZs menses liegende Folgerung, daß nämlich bei dieser Sachlage in dem Geschäftsgebaren der Großunternehmungen ein Fehler stecken muß, daß der noch aus der Zeit der Konzessionswirtschaft stammende übertrieben große Verwaltungsapparat der Großunternehmen und ihre teueren hochwertigen Hilfskräfte noch nicht für das jetzige Entwicklungsstadium des Landes passen, und die Lösung gerade vielleicht in einer Kombination zwischen Großhändlertum und Kleinhändlertum zu suchen sein dürste, bei welcher man, will man in einseitigem, bisher dem Kongo fremdem Protektionismus die ausländischen Gewerbetreibenden ausschalten, allmählich Landeseingeborene hineinziehen müßte, wie es bereits in so starkem Maße an der Guinea-Küste geschehen ist, zieht Delcommune nicht. Er verlangt von seinem Gouvernement Sondervorschriften gegenüber dem Kleinhändler, die diesen nur in den größeren Orten zulassen und ihm den direkten Auflauf von Landes¬ produkten unmöglich machen. Natürlich ist auch die dem Engländer Sir William Lever gegebene große Olfruchtkonzession dem Belgier Delcommune ein Dorn im Auge; nicht mit Un¬ recht. Die überlegene .Konkurrenz der Firma, die sich vor dein Kriege schon aus dem Gebiet der Schiffahrt fühlbar machte, zeigt sich jetzt auch auf dem Gebiete des Palmöl- und Palmkerngeschäftes. Dank des ihr für ihre Konzessionsgebiete ein¬ geräumten Monopols kann sie sich die Konkurrenz der Kleinhändler in ihren Niederlassungsbezirken fernhalten, während die durch kein Monopol geschützten belgischen Unternehmungen an jener zugrunde gehen. Auch das war ja von vorn¬ herein vorauszusehen. Vom Standpunkte allgemeiner Kolonialpolitik und im Hinblick auf die Kritik an der deutschen Kolonialverwaltung sind jedoch wichtiger und interessanter die Ausführungen Delcommunes zur Frage der Eingeborenenpolitik im eigent¬ lichen Sinne. Delcommune beschäftigt sich hierbei vorwiegend mit dem Problem der Eingeborenenbesteuerung. Er bezeichnet es als völlig verfehlt und äußerst kurzsichtig, wenn die heutige Steuerpolitik des Gouvernements nur darauf aus¬ geht, den letzten erarbeiteten Pfennig wieder aus dem Eingeborenen herauszu¬ pressen, lediglich um im gegenwärtigen Augenblick das Gleichgewicht des Budgets zu erreichen; genau so wie zu Zeiten des Unabhängigen Kongostaates sei auch heute die Steuerbeitreibung der einzige Zweck der belgischen Verwaltungstätig¬ keit, ohne daß den Eingeborenen irgend ein Gegenwert dafür geboten würde. „Die Eingeborenenpolitik des belgischen Gouvernements . . . hat bis jetzt als einzigen Zweck nur die progressive, in das Belieben der örtlichen Behörden gestellte Vermehrung der Eingeborcnensteuer gehabt." Da die Leistungen der Verwaltungsbeamten, wie Delcommune augen¬ scheinlich nicht wußte, offiziell noch dem Betrage der Steuer, den sie aus ihrem Verwaltungsbezirk herausholten, bewertet wurden, so ergibt sich von selbst, daß die Steuersätze so hoch geschraubt wurden, als es nur irgend die Arbeitswillig¬ keit der Eingeborenen zuließ. Mit Recht sagt daher Delcommune von dieser Art der Steuerbeitreibung (S. 619): „Dies ist nicht mehr eine Kopfsteuer in festen Grenzen, wie sie jede Steuer sein muß, das ist eine Arbeitsabgabe, weil je mehr der Eingeborene arbeitet, um so mehr die Abgabe steigt. Nichts ist geschehen und nichts geschieht zugunsten des

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/224>, abgerufen am 22.07.2024.