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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

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Maurice Barros und die Kriegsgefangenen

(Häute Saume), Montreau-les-Mines, Le Havre, La Pallice usw. herangezogen.
Als Löhnung erhielten wir nur zwanzig Centimes im Innern, vierzig Centimes
im besetzt gewesenen Gebiet. Bis heute warten wir vergeblich auf die Zahlung
unseres Lohnes für die in Souilly, in Cantor und anderorts im Kampfgebiet
geleistete Arbeit.

Unnötig zu sagen, daß Artikel 7 ebensowenig befolgt wurde. Man müßte
dasselbe bei jedem Artikel des Haager Abkommens und der Berner Verein¬
barung wiederholen. Sie wurden überall und systematisch verletzt.

Aber das schlimmste waren die Mißhandlungen, die wir erlitten haben
und von denen man bei Ihnen fast nichts zu wissen scheint. Deshalb gebe ich
Ihnen einige Beispiele, deren ich eine gewaltige Ziffer anführen könnte. Ich
führe nur an: den Fall des Leutnants Herzog von Vendüme vom 24. Dragoner-
Regiment, der die Gefangenen der Lager Sivry und Vadelaincourt in geradezu
furchtbarer Weise mißhandelt, gepeinigt und gepeischt hat; dann des Unter¬
leutnants Harod, Jnspektions-Offizier des 7. Korpsbezirks, der gewohnheits¬
mäßig die deutschen Soldaten mit der Reitpeitsche schlug und ihnen Fußtritte
versetzte, und seines würdigen Jüngers, des Sergeanten Bricude, vom Lager
Chatillon-le-Duc, der sich auf die grausamsten Roheiten verlegte; des Adjutanten
de la Coste vom Arbeitskommando Bergerac (Dordogne), der zu wiederholten
Malen seine Leute mit dem Revolver bedrohte und nach dem Muster seines
Vorgesetzten Leutnant Amonet verprügelte; des Hauptmanns Le Nähte, des
Kommandanten von Caen.H der die Gefangenen beschimpfte und schlug, des
Leutnants Filipps vom Lager Carpiagne, der durch seine rohen Mißhand¬
lungen Gefangene schwer verletzte, Verwundete schlug, deutsche Soldaten mit
Füßen und Peitsche bearbeitete; des Sergeanten Louis Touvenö vom Lager
Rion. den die Gefangenen beschuldigen, einen ihrer Kameraden getötet und sich
dessen öffentlich gerühmt zu haben; des Leutnants Foudreville von den 7. Jägern
zu Pferde, der (in Rouen-Se. Aubin) in vielen festgestellten Fällen sich sogar
an Kranken und Verwundeten durch Fußtritte. Peitschenhiebe, Stockschläge
vergriff; und zahlreiche andere, deren noch nicht vollständiges Verzeichnis Sie
in dem Buche "Deutsche Kriegsgefangene in Feindesland. Amtliches Material.
Frankreich" (Vereinigung wissenschaftlicher Verleger Walter de Gruyter K Co.,
Berlin und Leipzig) finden. Dies Buch fußt aus amtlichen Angaben, eidlichen
Erklärungen, gewissenhafter Nachprüfung. Es enthält Hunderte von Fällen,
in denen wir die Opfer unerhörter Übergriffe. Marter und Gemeinheiten waren.
Es liegen sogar Gefangenenmorde vor. Jawohl, Herr Abgeordneter, Gefangenen-
morde. Davon finden sie weitere, nicht minder genau erwiesene Beispiele, in
dem Heft "Die deutsche Kriegführung und das Völkerrecht" (Ernst Siegfried
Mittler K Sohn, Berlin 1919), das im Auftrage des Kriegsministeriums und
der Deutschen Obersten Heeresleitung herausgegeben worden ist. Diese Organe
versichern, daß die deutsche Regierung über Hunderte vertrauenswürdiger Zeugen¬
aussagen, Zeugenaussagen Hunderter deutscher Soldaten, französischer Soldaten,
französischer Zivilisten verfügt, die bündig den Nachweis liefern, daß die Zahl
der nach ihrer Gefangennahme getöteten deutschen Kriegsgefangenen
2000 -- zweitausend! -- weitMersteigt. Es mag genügen, drei Fälle anzuführen:
den Massenmord von Juvincourt. wo am 14. September 1914 ein Dragoner-


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Maurice Barros und die Kriegsgefangenen

(Häute Saume), Montreau-les-Mines, Le Havre, La Pallice usw. herangezogen.
Als Löhnung erhielten wir nur zwanzig Centimes im Innern, vierzig Centimes
im besetzt gewesenen Gebiet. Bis heute warten wir vergeblich auf die Zahlung
unseres Lohnes für die in Souilly, in Cantor und anderorts im Kampfgebiet
geleistete Arbeit.

Unnötig zu sagen, daß Artikel 7 ebensowenig befolgt wurde. Man müßte
dasselbe bei jedem Artikel des Haager Abkommens und der Berner Verein¬
barung wiederholen. Sie wurden überall und systematisch verletzt.

Aber das schlimmste waren die Mißhandlungen, die wir erlitten haben
und von denen man bei Ihnen fast nichts zu wissen scheint. Deshalb gebe ich
Ihnen einige Beispiele, deren ich eine gewaltige Ziffer anführen könnte. Ich
führe nur an: den Fall des Leutnants Herzog von Vendüme vom 24. Dragoner-
Regiment, der die Gefangenen der Lager Sivry und Vadelaincourt in geradezu
furchtbarer Weise mißhandelt, gepeinigt und gepeischt hat; dann des Unter¬
leutnants Harod, Jnspektions-Offizier des 7. Korpsbezirks, der gewohnheits¬
mäßig die deutschen Soldaten mit der Reitpeitsche schlug und ihnen Fußtritte
versetzte, und seines würdigen Jüngers, des Sergeanten Bricude, vom Lager
Chatillon-le-Duc, der sich auf die grausamsten Roheiten verlegte; des Adjutanten
de la Coste vom Arbeitskommando Bergerac (Dordogne), der zu wiederholten
Malen seine Leute mit dem Revolver bedrohte und nach dem Muster seines
Vorgesetzten Leutnant Amonet verprügelte; des Hauptmanns Le Nähte, des
Kommandanten von Caen.H der die Gefangenen beschimpfte und schlug, des
Leutnants Filipps vom Lager Carpiagne, der durch seine rohen Mißhand¬
lungen Gefangene schwer verletzte, Verwundete schlug, deutsche Soldaten mit
Füßen und Peitsche bearbeitete; des Sergeanten Louis Touvenö vom Lager
Rion. den die Gefangenen beschuldigen, einen ihrer Kameraden getötet und sich
dessen öffentlich gerühmt zu haben; des Leutnants Foudreville von den 7. Jägern
zu Pferde, der (in Rouen-Se. Aubin) in vielen festgestellten Fällen sich sogar
an Kranken und Verwundeten durch Fußtritte. Peitschenhiebe, Stockschläge
vergriff; und zahlreiche andere, deren noch nicht vollständiges Verzeichnis Sie
in dem Buche „Deutsche Kriegsgefangene in Feindesland. Amtliches Material.
Frankreich" (Vereinigung wissenschaftlicher Verleger Walter de Gruyter K Co.,
Berlin und Leipzig) finden. Dies Buch fußt aus amtlichen Angaben, eidlichen
Erklärungen, gewissenhafter Nachprüfung. Es enthält Hunderte von Fällen,
in denen wir die Opfer unerhörter Übergriffe. Marter und Gemeinheiten waren.
Es liegen sogar Gefangenenmorde vor. Jawohl, Herr Abgeordneter, Gefangenen-
morde. Davon finden sie weitere, nicht minder genau erwiesene Beispiele, in
dem Heft „Die deutsche Kriegführung und das Völkerrecht" (Ernst Siegfried
Mittler K Sohn, Berlin 1919), das im Auftrage des Kriegsministeriums und
der Deutschen Obersten Heeresleitung herausgegeben worden ist. Diese Organe
versichern, daß die deutsche Regierung über Hunderte vertrauenswürdiger Zeugen¬
aussagen, Zeugenaussagen Hunderter deutscher Soldaten, französischer Soldaten,
französischer Zivilisten verfügt, die bündig den Nachweis liefern, daß die Zahl
der nach ihrer Gefangennahme getöteten deutschen Kriegsgefangenen
2000 — zweitausend! — weitMersteigt. Es mag genügen, drei Fälle anzuführen:
den Massenmord von Juvincourt. wo am 14. September 1914 ein Dragoner-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/199>, abgerufen am 24.08.2024.