Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.Das Wahlrecht der Auslandsdeutschen Menschen benötigen. Diese Elemente- müssen aber bei Deutschland festgehalten Das materielle politische Element, welches das Auslandsdeutschtum in die Und hier liegt auch der Grund, weshalb es wünschenswert erscheint, daß an¬ Nachwort. Dieser Aufsatz war bereits abgeschlossen, als etwas unerwartetes Das Wahlrecht der Auslandsdeutschen Menschen benötigen. Diese Elemente- müssen aber bei Deutschland festgehalten Das materielle politische Element, welches das Auslandsdeutschtum in die Und hier liegt auch der Grund, weshalb es wünschenswert erscheint, daß an¬ Nachwort. Dieser Aufsatz war bereits abgeschlossen, als etwas unerwartetes <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0104" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/337341"/> <fw type="header" place="top"> Das Wahlrecht der Auslandsdeutschen</fw><lb/> <p xml:id="ID_389" prev="#ID_388"> Menschen benötigen. Diese Elemente- müssen aber bei Deutschland festgehalten<lb/> werden. Sie dürfen dem Vaterlande nicht, wie es in der Zeit vor dem Kriege<lb/> infolge von Teilnahmlosigkeit von drinnen und von draußen so oft geschah,<lb/> wieder verloren gehen. Ein Mittel, die Anknüpfung des Auslandsdeutschen ans<lb/> Vaterland zu verinnigen, ist es aber, wenn man ihm die Ausübung seiner staats¬<lb/> bürgerlichen Rechte auch vom Ausland her ermöglicht. Die Vertreter des Aus¬<lb/> landsdeutschtums werden angehört werden, denn sie werden etwas zu sagen haben.<lb/> Ihre Äußerungen werden eine gewichtige Ergänzung der diplomatischen Berichte<lb/> bilden, die leider häufig nur Zeitungsauszüge sind. Als gäbe die Zeitung die<lb/> wirkliche Stimmung eines Volkes wiedert Je größeren Einfluß der Reichstag<lb/> auf dem Gebiete der Außenpolitik haben wird, um so unentbehrlicher werden ihm<lb/> die auslandsdeutschen Mitglieder sein. Vielleicht bildet sich hier die Schule<lb/> deutscher Auslandsstaatsmänncr, die wir bisher schmerzlich entbehrt haben.</p><lb/> <p xml:id="ID_390"> Das materielle politische Element, welches das Auslandsdeutschtum in die<lb/> Führung unserer auswärtigen Angelegenheiten mitbringen wird, kann nur<lb/> günstig auf den Weltfrieden wirken. Man bedenke, was die Auslandsdeutschen<lb/> un Weltkriege an mühsam aufgebauten Vermögenswerten verloren haben, unter<lb/> welchen Widerwärtigkeiten sie nicht nur in den ehemals feindlichen, sondern<lb/> auch in den neutralen Ländern zu arbeiten haben werden, um zu ermessen, wie<lb/> ungeheuer groß das Interesse gerade dieser Menschenklasse an der Erhaltung<lb/> des Weltfriedens sein wird. Auch jeder verständige Nichtdeutsche wird mit der<lb/> Zeit begreifen müssen, daß das Auslandsdeutschtum geradezu ein Unterpfand des<lb/> Weltfriedens bilden muß und daß sein politischer Einfluß bei Neichstagswahlen<lb/> und Neichstagsverhandlungen nicht anders als weltfriedenstärkend wirken kann.<lb/> Die Vorurteile, die das Ausland noch gegenwärtig gegen das Wahlrecht der<lb/> Auslandsdeutschen hegt, werden schon aus diesem Grunde bei näherer Über¬<lb/> legung verschwinden.</p><lb/> <p xml:id="ID_391"> Und hier liegt auch der Grund, weshalb es wünschenswert erscheint, daß an¬<lb/> dere Länder dem deutschen Beispiel folgen. Auch ihre „Wählerdiaspora" wird nicht<lb/> anders als in friedenbringendem Sinne auf ihre auswärtige Politik einwirken<lb/> können. Mit der Zeit könnten sich hier die Kräfte gestalten, denen es doch<lb/> einmal im Laufe der Zeiten gelingen muß, den Inhalt eines Völkerbundes zu<lb/> liefern, zu dem die Form sich dann leicht finden wird. Der Gefühlspazifismus<lb/> hat sich als machtlos erwiesen. Vielleicht wachsen im Auslandswahlrecht die<lb/> Keime einer stärkeren Bewegung heran, die wir mit einem Worte, das schlecht<lb/> klingt, aber etwas Gutes bezeichnet, „zwischenstaatlichen Jnteressensolidarismus"<lb/> nennen wollen.</p><lb/> <div n="2"> <head> Nachwort.</head> <p xml:id="ID_392" next="#ID_393"> Dieser Aufsatz war bereits abgeschlossen, als etwas unerwartetes<lb/> geschah: die Reichsregierung zog die Paragraphen 35 bis 33 des Wahlgesetzes<lb/> zurück. Wir glauben nicht dem Gerüchte trauen zu dürfen, diese Zurückziehung<lb/> sei auf den oben erwähnten Artikel der „Neuen Zürcher Zeitung" zurückzuführen.<lb/> So weit ist es hoffentlich doch noch nicht gekommen, daß die gesetzgeberische Tätig¬<lb/> keit sich durch subjektive Zeitungsäußerungen beeinflussen läßt. Die „Neue<lb/> Zürcher Zeitung" hat übrigens ihre Meinung vor Monaten ohne Kenntnis vom<lb/> Wortlaut des Entwurfes, namentlich aber ohne Kenntnis der Abänderungsvor¬<lb/> schläge, offenbar in der falschen Voraussetzung, daß der Wahlakt sich „im Aus-</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0104]
Das Wahlrecht der Auslandsdeutschen
Menschen benötigen. Diese Elemente- müssen aber bei Deutschland festgehalten
werden. Sie dürfen dem Vaterlande nicht, wie es in der Zeit vor dem Kriege
infolge von Teilnahmlosigkeit von drinnen und von draußen so oft geschah,
wieder verloren gehen. Ein Mittel, die Anknüpfung des Auslandsdeutschen ans
Vaterland zu verinnigen, ist es aber, wenn man ihm die Ausübung seiner staats¬
bürgerlichen Rechte auch vom Ausland her ermöglicht. Die Vertreter des Aus¬
landsdeutschtums werden angehört werden, denn sie werden etwas zu sagen haben.
Ihre Äußerungen werden eine gewichtige Ergänzung der diplomatischen Berichte
bilden, die leider häufig nur Zeitungsauszüge sind. Als gäbe die Zeitung die
wirkliche Stimmung eines Volkes wiedert Je größeren Einfluß der Reichstag
auf dem Gebiete der Außenpolitik haben wird, um so unentbehrlicher werden ihm
die auslandsdeutschen Mitglieder sein. Vielleicht bildet sich hier die Schule
deutscher Auslandsstaatsmänncr, die wir bisher schmerzlich entbehrt haben.
Das materielle politische Element, welches das Auslandsdeutschtum in die
Führung unserer auswärtigen Angelegenheiten mitbringen wird, kann nur
günstig auf den Weltfrieden wirken. Man bedenke, was die Auslandsdeutschen
un Weltkriege an mühsam aufgebauten Vermögenswerten verloren haben, unter
welchen Widerwärtigkeiten sie nicht nur in den ehemals feindlichen, sondern
auch in den neutralen Ländern zu arbeiten haben werden, um zu ermessen, wie
ungeheuer groß das Interesse gerade dieser Menschenklasse an der Erhaltung
des Weltfriedens sein wird. Auch jeder verständige Nichtdeutsche wird mit der
Zeit begreifen müssen, daß das Auslandsdeutschtum geradezu ein Unterpfand des
Weltfriedens bilden muß und daß sein politischer Einfluß bei Neichstagswahlen
und Neichstagsverhandlungen nicht anders als weltfriedenstärkend wirken kann.
Die Vorurteile, die das Ausland noch gegenwärtig gegen das Wahlrecht der
Auslandsdeutschen hegt, werden schon aus diesem Grunde bei näherer Über¬
legung verschwinden.
Und hier liegt auch der Grund, weshalb es wünschenswert erscheint, daß an¬
dere Länder dem deutschen Beispiel folgen. Auch ihre „Wählerdiaspora" wird nicht
anders als in friedenbringendem Sinne auf ihre auswärtige Politik einwirken
können. Mit der Zeit könnten sich hier die Kräfte gestalten, denen es doch
einmal im Laufe der Zeiten gelingen muß, den Inhalt eines Völkerbundes zu
liefern, zu dem die Form sich dann leicht finden wird. Der Gefühlspazifismus
hat sich als machtlos erwiesen. Vielleicht wachsen im Auslandswahlrecht die
Keime einer stärkeren Bewegung heran, die wir mit einem Worte, das schlecht
klingt, aber etwas Gutes bezeichnet, „zwischenstaatlichen Jnteressensolidarismus"
nennen wollen.
Nachwort. Dieser Aufsatz war bereits abgeschlossen, als etwas unerwartetes
geschah: die Reichsregierung zog die Paragraphen 35 bis 33 des Wahlgesetzes
zurück. Wir glauben nicht dem Gerüchte trauen zu dürfen, diese Zurückziehung
sei auf den oben erwähnten Artikel der „Neuen Zürcher Zeitung" zurückzuführen.
So weit ist es hoffentlich doch noch nicht gekommen, daß die gesetzgeberische Tätig¬
keit sich durch subjektive Zeitungsäußerungen beeinflussen läßt. Die „Neue
Zürcher Zeitung" hat übrigens ihre Meinung vor Monaten ohne Kenntnis vom
Wortlaut des Entwurfes, namentlich aber ohne Kenntnis der Abänderungsvor¬
schläge, offenbar in der falschen Voraussetzung, daß der Wahlakt sich „im Aus-
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