Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.Kleine Mitteilungen [Beginn Spaltensatz] und die nationale Selbstverwaltung des Die größte Beachtung wird der Teil des Aus dieser Übersicht des Inhalts geht in sein Buche gegebene Auslegung, die man Wenn wir den weitesten Kreisen die An¬ Verlag- Verlag der Grenzboten G. in. b. H, , Tempelliofer Ufer SS?., Druck- "Der Reichsbote", Berlin SW 11. Kleine Mitteilungen [Beginn Spaltensatz] und die nationale Selbstverwaltung des Die größte Beachtung wird der Teil des Aus dieser Übersicht des Inhalts geht in sein Buche gegebene Auslegung, die man Wenn wir den weitesten Kreisen die An¬ Verlag- Verlag der Grenzboten G. in. b. H, , Tempelliofer Ufer SS?., Druck- „Der Reichsbote", Berlin SW 11. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0452" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/336742"/> <fw type="header" place="top"> Kleine Mitteilungen</fw><lb/> <cb type="start"/> <p xml:id="ID_2122" prev="#ID_2121"> und die nationale Selbstverwaltung des<lb/> Schul- und Wohlfahrtswesens bringt. Die<lb/> Rechtsgarantien finden eingehende Würdi¬<lb/> gung (Polen und die Entente, Garantie des<lb/> Volksbundes).</p> <p xml:id="ID_2123"> Die größte Beachtung wird der Teil des<lb/> wichtigen Buches finden, in dem die Behand¬<lb/> lung der Privatrechte deutscher Reichsange¬<lb/> höriger dargestellt ist. Dieses Kapitel gliedert<lb/> sich folgendermaßen: I. Grundsätzliches;<lb/> II. Die Liquidation der Privatrechte: 1. Die<lb/> liquidierbaren Personen, 2. die kontrollierten<lb/> Gesellschaften, 3. die liquidierbaren Rechte,<lb/> 4. die ausführenden Polnischen Gesetze, 6, der<lb/> Liquidationserlös, 6. die Entschädigung,<lb/> 7. die Aushändigung der Urkunden und<lb/> Wertpapiere, 8. die Verfügungsbeschrän¬<lb/> kungen; III. Die Fortdauer der außer¬<lb/> ordentlichen Kriegsmaßnahmen; IV. Der<lb/> internationale Rechtsschutz gegen unbillige<lb/> Preisbeeinflussung und für andere Rechts¬<lb/> streitigkeiten; V. Öffentliche Unternehmungen<lb/> und Konzessionen; VI. Gewerbliches Eigen¬<lb/> tum. Im Schlußkapitel werden dann die<lb/> Handels- und Verkehrsbeziehungen besprochen,<lb/> darunter die Zollverhältnisse und die Ver¬<lb/> kehrsverhältnisse. Als Anhang ist dem Buche<lb/> der Vertrag der Entente mit Polen in fran¬<lb/> zösischer Sprache und in der Übersetzung des<lb/> Verfassers des Buches beigegeben.</p> <p xml:id="ID_2124" next="#ID_2125"> Aus dieser Übersicht des Inhalts geht<lb/> ohne weiteres hervor, daß kein Volksrats¬<lb/> mitglied, kein Jurist, kein Gewerbetreibender,<lb/> kein Kaufmann, kein Landwirt in der ab¬<lb/> getretenen Ostmark das Buch entbehren kann.<lb/> Es bringt allen Deutschen der Ostmark noch<lb/> etwas ganz Wesentliches, eine Auslegung in<lb/> all den Fällen, wo die Rechtsgrundlage eine<lb/> verschiedenartige Ausfassung zuläßt. Und die</p> <cb/><lb/> <p xml:id="ID_2125" prev="#ID_2124"> in sein Buche gegebene Auslegung, die man<lb/> als die „deutsche" Rechtsauffassung bezeichnen<lb/> kann, werden die Deutschen der Ostmark als<lb/> Norm ansehen, sie müssen alles tun, um<lb/> dieser Auslegung Geltung zu verschaffen.<lb/> Über die Auslegung sagt der Verfasser: „Vor<lb/> allem aber dürfen wir nie vergessen, daß —<lb/> wie die Schaffung dieses Werkes eine Poli¬<lb/> tische Machtfrage war — auch die Aus¬<lb/> legung eine solche sein wird. Zunächst jeden¬<lb/> falls sind wir in der Lage, daß, wie wir<lb/> den Vertrag sozusagen mit verbundenen<lb/> Augen unterschrieben haben, wir seiner Aus¬<lb/> legung mit gebundenen Armen gegenüber¬<lb/> stehen. Nicht wie unsere Rechtsauffassung<lb/> und unser Rechtsempfinden die Normen des<lb/> Vertrages auffaßt, wird maßgebend sein,<lb/> sondern der Geist, den die siegreiche Entente<lb/> und das „siegreiche" „unabhängige" Polen<lb/> in sie hineinlegen werden. Alles das ent¬<lb/> bindet uns aber nicht von der Aufgabe,<lb/> unsererseits den „gerechten Sinn" des Frie¬<lb/> densvertrages zu ermitteln, und damit schon<lb/> heute zur ersten Orientierung der beteiligten<lb/> Kreise, die meist dem Ganzen ziemlich ratlos<lb/> gegenüberstehen, vor die Öffentlichkeit zu treten.</p> <p xml:id="ID_2126"> Wenn wir den weitesten Kreisen die An¬<lb/> schaffung des Werkes empfehlen, so erfüllen<lb/> Wir damit eine doppelte Pflicht: Nur die<lb/> Kenntnis unserer Rechtsverhältnisse wird die<lb/> Volksgenossen in der Ostmark vor Schaden<lb/> bewahren, und kennt das Ostmarkendeutsch¬<lb/> tum den „gerechten Sinn" des Vertrages,<lb/> dann wird es ihn mit Nachdruck zur Geltung<lb/> bringen können. Das im Verlag der Grenz¬<lb/> boten, Berlin SW 11, erschienene Werk ist<lb/> in allen Buchhandlungen und von der Ge¬<lb/> schäftsstelle der Deutschen Vereinigung Brom¬<lb/> berg, Weltzienplatz 1, III, zu beziehen.<lb/> (Preis 3.60 M.)</p> <cb type="end"/><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <note type="byline"> Verlag- Verlag der Grenzboten G. in. b. H, , Tempelliofer Ufer SS?.,<lb/> Druck- „Der Reichsbote", Berlin SW 11.</note><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0452]
Kleine Mitteilungen
und die nationale Selbstverwaltung des
Schul- und Wohlfahrtswesens bringt. Die
Rechtsgarantien finden eingehende Würdi¬
gung (Polen und die Entente, Garantie des
Volksbundes).
Die größte Beachtung wird der Teil des
wichtigen Buches finden, in dem die Behand¬
lung der Privatrechte deutscher Reichsange¬
höriger dargestellt ist. Dieses Kapitel gliedert
sich folgendermaßen: I. Grundsätzliches;
II. Die Liquidation der Privatrechte: 1. Die
liquidierbaren Personen, 2. die kontrollierten
Gesellschaften, 3. die liquidierbaren Rechte,
4. die ausführenden Polnischen Gesetze, 6, der
Liquidationserlös, 6. die Entschädigung,
7. die Aushändigung der Urkunden und
Wertpapiere, 8. die Verfügungsbeschrän¬
kungen; III. Die Fortdauer der außer¬
ordentlichen Kriegsmaßnahmen; IV. Der
internationale Rechtsschutz gegen unbillige
Preisbeeinflussung und für andere Rechts¬
streitigkeiten; V. Öffentliche Unternehmungen
und Konzessionen; VI. Gewerbliches Eigen¬
tum. Im Schlußkapitel werden dann die
Handels- und Verkehrsbeziehungen besprochen,
darunter die Zollverhältnisse und die Ver¬
kehrsverhältnisse. Als Anhang ist dem Buche
der Vertrag der Entente mit Polen in fran¬
zösischer Sprache und in der Übersetzung des
Verfassers des Buches beigegeben.
Aus dieser Übersicht des Inhalts geht
ohne weiteres hervor, daß kein Volksrats¬
mitglied, kein Jurist, kein Gewerbetreibender,
kein Kaufmann, kein Landwirt in der ab¬
getretenen Ostmark das Buch entbehren kann.
Es bringt allen Deutschen der Ostmark noch
etwas ganz Wesentliches, eine Auslegung in
all den Fällen, wo die Rechtsgrundlage eine
verschiedenartige Ausfassung zuläßt. Und die
in sein Buche gegebene Auslegung, die man
als die „deutsche" Rechtsauffassung bezeichnen
kann, werden die Deutschen der Ostmark als
Norm ansehen, sie müssen alles tun, um
dieser Auslegung Geltung zu verschaffen.
Über die Auslegung sagt der Verfasser: „Vor
allem aber dürfen wir nie vergessen, daß —
wie die Schaffung dieses Werkes eine Poli¬
tische Machtfrage war — auch die Aus¬
legung eine solche sein wird. Zunächst jeden¬
falls sind wir in der Lage, daß, wie wir
den Vertrag sozusagen mit verbundenen
Augen unterschrieben haben, wir seiner Aus¬
legung mit gebundenen Armen gegenüber¬
stehen. Nicht wie unsere Rechtsauffassung
und unser Rechtsempfinden die Normen des
Vertrages auffaßt, wird maßgebend sein,
sondern der Geist, den die siegreiche Entente
und das „siegreiche" „unabhängige" Polen
in sie hineinlegen werden. Alles das ent¬
bindet uns aber nicht von der Aufgabe,
unsererseits den „gerechten Sinn" des Frie¬
densvertrages zu ermitteln, und damit schon
heute zur ersten Orientierung der beteiligten
Kreise, die meist dem Ganzen ziemlich ratlos
gegenüberstehen, vor die Öffentlichkeit zu treten.
Wenn wir den weitesten Kreisen die An¬
schaffung des Werkes empfehlen, so erfüllen
Wir damit eine doppelte Pflicht: Nur die
Kenntnis unserer Rechtsverhältnisse wird die
Volksgenossen in der Ostmark vor Schaden
bewahren, und kennt das Ostmarkendeutsch¬
tum den „gerechten Sinn" des Vertrages,
dann wird es ihn mit Nachdruck zur Geltung
bringen können. Das im Verlag der Grenz¬
boten, Berlin SW 11, erschienene Werk ist
in allen Buchhandlungen und von der Ge¬
schäftsstelle der Deutschen Vereinigung Brom¬
berg, Weltzienplatz 1, III, zu beziehen.
(Preis 3.60 M.)
Verlag- Verlag der Grenzboten G. in. b. H, , Tempelliofer Ufer SS?.,
Druck- „Der Reichsbote", Berlin SW 11.
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