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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr.

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Stimmung zu Art. 34g. "Ob in dem vorstehenden Antrag (Art. 34a) das Pro¬
blem richtig gelöst ist, darüber kann man allerdings verschiedener Meinung sein.
-- Etwa später erforderlich werdende Änderungen des Charakters der Arbeiter¬
ratsgesetzgebung sollten nicht durch den Zwang, die Verfassung zu ändern, er¬
schwert werden." Das heißt also mit anderen Worten: Die Regelung der
Arbeiterratsfrage gehört überhaupt nicht in die Verfassung. Diese entschiedene
Absage über die Regierungshäupter hinweg ist von Bedeutung. Weiter wurde
un "Vorwärts" über die Erfahrungen, "welche die Sowjetregierung mit dem
Nätesystem gemacht hat, berichtet. Danach stellte Trotzki fest, daß viele Mit¬
glieder der Arbeiterräte sich zu einer organischen, schöpferischen und nachdrück¬
lichen Arbeit -unfähig gezeigt haben; er sagt: "Fabrikräte, Betriebsräte und der¬
gleichen sind der Tod der Initiative des allein zuständigen Fachmannes. Die
Arbeiterklasse muß genug gesunden Menschenverstand besitzen, um das anzu¬
erkennen." Man wird, so sagt der Bericht des "Vorwärts", zugeben müssen, daß
über die wirtschaftliche Seite des Rätesystems rann härtere und strengere Worte
zu finden sind.

Durch die Bekleidung des Nätesystems mit der Würde einer Staatsein¬
richtung ist die dritte Epoche abgeschlossen. Die vierte Phase wurde eingeleitet
von dem zweiten Nätekongreß. Hier haben Heide sozialdemokratische Parteien,
die ihre Näteforderungen schon in der Vollsitzung der Berliner Arbeiter- und
Soldatenräte am 24. März ungefähr begrenzt hatten, ein ausgesprochenes Näte-
Progvamm mit Polnischer Macht für die Räte vorgelegt. Auch die Demokraten legten
einen Antrag vor. Das Programm der U. S. P. D. -- Antrag Da-nmig -- ist
nichts anderes als -die russische Näteverfassung; es schließt alle Produzentenkreise
von einer Mitwirkung in ihren Angelegenheiten aus. Nur die Arbeitervertreter
sollen die alleinige politische -Vertretung in Händen haben, Mas nichts anderes
bedeutet, als die krasse Diktatur des Proletariats. Die S. P. D. akzeptierte den
Antrag Cohen-Neuß--Kaliski, der eine Kombination von paritätisch zusammen¬
gesetzten Wirtschaftsräten zur Durchführung der Sozialisierung und von berufs¬
ständischen zweiten Kammern empfiehlt, die im wesentlichen gleichberechtigt
neben den lallgemeinen Bolksparlameuten stehen sollen.

Der Wortlaut des Mehrheitsautrages und des Antrages der Demokraten
ist im wesentlichen folgender:

Der Me h r h eitsantr a g. Der Rätegedanle muß auf dem Boden
der Demokratie seine Verwirklichung finden. Das demokratische Rätesystem muß
in der Verfassung verankert werden. Es stellt die Vertretung der Arbeitskraft
des Volkes dar. Während das Parlament des allgemeinen, gleichen, direkten und
geheimen Wahlrechts die Vertretung der Bevölkerung nach ihrer besonderen Zahl
darstellt, stellt die Kammer der Arbeit, die sich auf dem Nätesystem aufbaut, die
Vertretung der Produktivkraft und der Leistung des Volkes dar. In dem Parla¬
ment des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts sind alle
Staatsbürger ohne Rücksicht auf ihre besondere Funktion vertreten, es repräsen¬
tiert die formale Demokratie. Die Kammer der Arbeit repräsentiert die schaffen¬
den Kräfte der einzelnen Klassen nach -ihrer Bedeutung für die Gemeinschlaft, also
den Aufbau des Sozialismus. Jede aus allgemeinen Wahlen hervorgehende
Körperschaft erhält eine Kammer der Arbeit. Die deutsche Einheitsrepublik wird
von unten aufgebaut durch selbstverwaltende Gemeinden, .Kreise, Provinzen,
Länder, die Zusammenfassung ist das Reich. In jeder dieser genannten politi¬
schen Einheiten herrscht das Parlament, ergänzt durch die Kammer der Arbeit.

Die Aufgaben der Kammer der Arbeit sind: Ausarbeitung und Prüfung
aller Gesetze wirtschaftlichen Charakters; dauernde Untersuchung der Wirtschafts-
!mtwicklung mit -dem Recht der Initiative bei der Sozialisierung einzelner Pro¬
duktionszweige. In dem Zustandekommen eines -Gesetzes bedarf es der Zu¬
stimmung beider Häuser. Beide .Kammern haben das Recht, ein Referendum zu
verlangen.


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Stimmung zu Art. 34g. „Ob in dem vorstehenden Antrag (Art. 34a) das Pro¬
blem richtig gelöst ist, darüber kann man allerdings verschiedener Meinung sein.
-- Etwa später erforderlich werdende Änderungen des Charakters der Arbeiter¬
ratsgesetzgebung sollten nicht durch den Zwang, die Verfassung zu ändern, er¬
schwert werden." Das heißt also mit anderen Worten: Die Regelung der
Arbeiterratsfrage gehört überhaupt nicht in die Verfassung. Diese entschiedene
Absage über die Regierungshäupter hinweg ist von Bedeutung. Weiter wurde
un „Vorwärts" über die Erfahrungen, «welche die Sowjetregierung mit dem
Nätesystem gemacht hat, berichtet. Danach stellte Trotzki fest, daß viele Mit¬
glieder der Arbeiterräte sich zu einer organischen, schöpferischen und nachdrück¬
lichen Arbeit -unfähig gezeigt haben; er sagt: „Fabrikräte, Betriebsräte und der¬
gleichen sind der Tod der Initiative des allein zuständigen Fachmannes. Die
Arbeiterklasse muß genug gesunden Menschenverstand besitzen, um das anzu¬
erkennen." Man wird, so sagt der Bericht des „Vorwärts", zugeben müssen, daß
über die wirtschaftliche Seite des Rätesystems rann härtere und strengere Worte
zu finden sind.

Durch die Bekleidung des Nätesystems mit der Würde einer Staatsein¬
richtung ist die dritte Epoche abgeschlossen. Die vierte Phase wurde eingeleitet
von dem zweiten Nätekongreß. Hier haben Heide sozialdemokratische Parteien,
die ihre Näteforderungen schon in der Vollsitzung der Berliner Arbeiter- und
Soldatenräte am 24. März ungefähr begrenzt hatten, ein ausgesprochenes Näte-
Progvamm mit Polnischer Macht für die Räte vorgelegt. Auch die Demokraten legten
einen Antrag vor. Das Programm der U. S. P. D. — Antrag Da-nmig — ist
nichts anderes als -die russische Näteverfassung; es schließt alle Produzentenkreise
von einer Mitwirkung in ihren Angelegenheiten aus. Nur die Arbeitervertreter
sollen die alleinige politische -Vertretung in Händen haben, Mas nichts anderes
bedeutet, als die krasse Diktatur des Proletariats. Die S. P. D. akzeptierte den
Antrag Cohen-Neuß—Kaliski, der eine Kombination von paritätisch zusammen¬
gesetzten Wirtschaftsräten zur Durchführung der Sozialisierung und von berufs¬
ständischen zweiten Kammern empfiehlt, die im wesentlichen gleichberechtigt
neben den lallgemeinen Bolksparlameuten stehen sollen.

Der Wortlaut des Mehrheitsautrages und des Antrages der Demokraten
ist im wesentlichen folgender:

Der Me h r h eitsantr a g. Der Rätegedanle muß auf dem Boden
der Demokratie seine Verwirklichung finden. Das demokratische Rätesystem muß
in der Verfassung verankert werden. Es stellt die Vertretung der Arbeitskraft
des Volkes dar. Während das Parlament des allgemeinen, gleichen, direkten und
geheimen Wahlrechts die Vertretung der Bevölkerung nach ihrer besonderen Zahl
darstellt, stellt die Kammer der Arbeit, die sich auf dem Nätesystem aufbaut, die
Vertretung der Produktivkraft und der Leistung des Volkes dar. In dem Parla¬
ment des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts sind alle
Staatsbürger ohne Rücksicht auf ihre besondere Funktion vertreten, es repräsen¬
tiert die formale Demokratie. Die Kammer der Arbeit repräsentiert die schaffen¬
den Kräfte der einzelnen Klassen nach -ihrer Bedeutung für die Gemeinschlaft, also
den Aufbau des Sozialismus. Jede aus allgemeinen Wahlen hervorgehende
Körperschaft erhält eine Kammer der Arbeit. Die deutsche Einheitsrepublik wird
von unten aufgebaut durch selbstverwaltende Gemeinden, .Kreise, Provinzen,
Länder, die Zusammenfassung ist das Reich. In jeder dieser genannten politi¬
schen Einheiten herrscht das Parlament, ergänzt durch die Kammer der Arbeit.

Die Aufgaben der Kammer der Arbeit sind: Ausarbeitung und Prüfung
aller Gesetze wirtschaftlichen Charakters; dauernde Untersuchung der Wirtschafts-
!mtwicklung mit -dem Recht der Initiative bei der Sozialisierung einzelner Pro¬
duktionszweige. In dem Zustandekommen eines -Gesetzes bedarf es der Zu¬
stimmung beider Häuser. Beide .Kammern haben das Recht, ein Referendum zu
verlangen.


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[0324] Zur Rcitefraqe Stimmung zu Art. 34g. „Ob in dem vorstehenden Antrag (Art. 34a) das Pro¬ blem richtig gelöst ist, darüber kann man allerdings verschiedener Meinung sein. -- Etwa später erforderlich werdende Änderungen des Charakters der Arbeiter¬ ratsgesetzgebung sollten nicht durch den Zwang, die Verfassung zu ändern, er¬ schwert werden." Das heißt also mit anderen Worten: Die Regelung der Arbeiterratsfrage gehört überhaupt nicht in die Verfassung. Diese entschiedene Absage über die Regierungshäupter hinweg ist von Bedeutung. Weiter wurde un „Vorwärts" über die Erfahrungen, «welche die Sowjetregierung mit dem Nätesystem gemacht hat, berichtet. Danach stellte Trotzki fest, daß viele Mit¬ glieder der Arbeiterräte sich zu einer organischen, schöpferischen und nachdrück¬ lichen Arbeit -unfähig gezeigt haben; er sagt: „Fabrikräte, Betriebsräte und der¬ gleichen sind der Tod der Initiative des allein zuständigen Fachmannes. Die Arbeiterklasse muß genug gesunden Menschenverstand besitzen, um das anzu¬ erkennen." Man wird, so sagt der Bericht des „Vorwärts", zugeben müssen, daß über die wirtschaftliche Seite des Rätesystems rann härtere und strengere Worte zu finden sind. Durch die Bekleidung des Nätesystems mit der Würde einer Staatsein¬ richtung ist die dritte Epoche abgeschlossen. Die vierte Phase wurde eingeleitet von dem zweiten Nätekongreß. Hier haben Heide sozialdemokratische Parteien, die ihre Näteforderungen schon in der Vollsitzung der Berliner Arbeiter- und Soldatenräte am 24. März ungefähr begrenzt hatten, ein ausgesprochenes Näte- Progvamm mit Polnischer Macht für die Räte vorgelegt. Auch die Demokraten legten einen Antrag vor. Das Programm der U. S. P. D. — Antrag Da-nmig — ist nichts anderes als -die russische Näteverfassung; es schließt alle Produzentenkreise von einer Mitwirkung in ihren Angelegenheiten aus. Nur die Arbeitervertreter sollen die alleinige politische -Vertretung in Händen haben, Mas nichts anderes bedeutet, als die krasse Diktatur des Proletariats. Die S. P. D. akzeptierte den Antrag Cohen-Neuß—Kaliski, der eine Kombination von paritätisch zusammen¬ gesetzten Wirtschaftsräten zur Durchführung der Sozialisierung und von berufs¬ ständischen zweiten Kammern empfiehlt, die im wesentlichen gleichberechtigt neben den lallgemeinen Bolksparlameuten stehen sollen. Der Wortlaut des Mehrheitsautrages und des Antrages der Demokraten ist im wesentlichen folgender: Der Me h r h eitsantr a g. Der Rätegedanle muß auf dem Boden der Demokratie seine Verwirklichung finden. Das demokratische Rätesystem muß in der Verfassung verankert werden. Es stellt die Vertretung der Arbeitskraft des Volkes dar. Während das Parlament des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts die Vertretung der Bevölkerung nach ihrer besonderen Zahl darstellt, stellt die Kammer der Arbeit, die sich auf dem Nätesystem aufbaut, die Vertretung der Produktivkraft und der Leistung des Volkes dar. In dem Parla¬ ment des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts sind alle Staatsbürger ohne Rücksicht auf ihre besondere Funktion vertreten, es repräsen¬ tiert die formale Demokratie. Die Kammer der Arbeit repräsentiert die schaffen¬ den Kräfte der einzelnen Klassen nach -ihrer Bedeutung für die Gemeinschlaft, also den Aufbau des Sozialismus. Jede aus allgemeinen Wahlen hervorgehende Körperschaft erhält eine Kammer der Arbeit. Die deutsche Einheitsrepublik wird von unten aufgebaut durch selbstverwaltende Gemeinden, .Kreise, Provinzen, Länder, die Zusammenfassung ist das Reich. In jeder dieser genannten politi¬ schen Einheiten herrscht das Parlament, ergänzt durch die Kammer der Arbeit. Die Aufgaben der Kammer der Arbeit sind: Ausarbeitung und Prüfung aller Gesetze wirtschaftlichen Charakters; dauernde Untersuchung der Wirtschafts- !mtwicklung mit -dem Recht der Initiative bei der Sozialisierung einzelner Pro¬ duktionszweige. In dem Zustandekommen eines -Gesetzes bedarf es der Zu¬ stimmung beider Häuser. Beide .Kammern haben das Recht, ein Referendum zu verlangen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_335407/324>, abgerufen am 18.12.2024.