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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Zweites Vierteljahr.

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La Gewähltenrecht

beobachtet werden, sie entspricht der Eigenart des politischen Lebens, aber auch
diese Rücksicht würde selbständiger, freier genommen werden. Andererseits sorgt
die Dreiteilung der Wahlperiode und, also die Möglichkeit einer Wiederwahl nach
zwei Jahren dafür, daß die Kraft einmal gewählter Abgeordneter nicht verhältnis¬
mäßig lange Zeit dem Landtage verloren geht. In Kauf genommen werden muß,
daß sich der Abgeordnete für den gleichen Wahlkreis regelmäßig erst nach sechs
Jahren wieder aufstellen lassen kann. Aber er ist doch in erster Linie Vertreter
des ganzen Volkes, und im übrigen darf man der allgemeinen politischen Reife
zumuten, daß sich genug Männer für jeden Wahlkreis finden, die geeignet sind,
gerade auch ihn zu vertreten.

In der Tat haben wir reichlich Männer, unzweifelhaft mehr als es heute
noch scheint, die, durch das Bedürfnis nach ihnen einmal herangezogen, sehr Nütz¬
liches im Landtage leisten könnten. Damit gewinnt diese Neuordnung des Ge-
wähltenrechtes über den behandelten psychologischen Gesichtspunkt hinaus über¬
haupt Bedeutung für die künftige Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses.

Die Tatsache als solche der gesetzlichen Ausschließung einer unmittelbaren
Wiederwahl wird ohne weiteres Einfluß auf die Art der zu wählenden Abgeordneten
haben. Sie erschwert die Bildung eines Standes parlamentarischer Nurpolitikcr,
gegen dessen Anwachsen die sachlichen Deutschen und vor allem wir Preußen
verständliche Bedenken haben, sie verstärkt dagegen den Einfluß der Männer des
praktischen Lebens in der Volksvertretung. Die meisten Deutschen haben zunächst
geringe Neigung, in der Öffentlichkeit hervorzutreten, auch die Allerberufensten zur
politischen Wirksamkeit überlassen dies gerne anderen Ehrgeizigen, deren es immer
noch genug gibt. Solch zögernde, der Sache des Landes schädliche Haltung
erklärt sich einfach daraus, daß der Bewerber um einen Sitz in der Volks¬
vertretung damit vor die Frage gestellt wird, ob er in Zukunft überhaupt im
politisch-parlamentarischen Leben eine Rolle spielen will. Denn nach einmal
erfolgter Wahl wird die Wiederwahl sehr bald zur politischen Ehrensache und
Pflicht. Diese Folgerung aus der Wahl ziehen zu müssen, schreckt viele und
gerade geeignete Männer der schaffenden Berufe davon ab, eine Kandidatur zu
übernehmen. Die Belange des Berufs geben bei uns allzu oft und zu leicht in
einem die politische Arbeit ablehnenden Sinne den Ausschlag. Wird gleichwohl
von einzelnen in den großen öffentlichen Kampf eingetreten, so geschieht es,
gedrängt durch die vaterländische Pflicht. Solch Opfer wird leichter empfunden,
bereitwilliger gebracht werden, wenn jene innere Festlegung nicht in Betracht
kommt, weil die Wiederwahl gesetzlich ausgeschlossen ist.

Erfrischend auf unser öffentliches Leben wirkt jedenfalls die vorgeschlagene
Regelung des Gewähltenrechtes. Der Widerspruch gegen sie wird freilich nicht
ausbleiben. Man betreibt nichts leidenschaftlicher wie die Politik: manchen wird
es unnötig dünken, die liebgewordene Tätigkeit auf einmal zu unterbrechen.
Andere werden gerade der Auffassung sein, daß das Anwachsen der Berufs¬
parlamentarier nicht gehindert werden soll. Doch legt jedenfalls noch die große
Mehrheit des Volkes wenig Wert auf die Stärkung solchen Beruftmns im Staat.
Es liegt nicht deutscher Art. Vielmehr darf gesagt werden, daß es -- nach
mancher Erfahrung zu urteilen -- weder für die Sache noch für die mit der
parlamentarischen Bürde belasteten Männer nachteilig wäre, wenn sie nach gewisser
Zeit in die Massen, deren Vertreter sie sind, als schlichte Staatsbürger und
Wähler zurücktauchten und nur als solche wieder einmal die Dinge sähen. Es
geht auch hier, wie in jedem anderen Berufe, der Geist und Nerven voll
beansprucht: die Arbeit selbst zieht von der Ausspannung den größten Segen.
Wie dem auch sei, ob Opfer oder Wohltat die Regelung bedeutet: maßgebend
kann nur der Vorteil sein, den aus ihr das preußische Staatsleben zieht.




La Gewähltenrecht

beobachtet werden, sie entspricht der Eigenart des politischen Lebens, aber auch
diese Rücksicht würde selbständiger, freier genommen werden. Andererseits sorgt
die Dreiteilung der Wahlperiode und, also die Möglichkeit einer Wiederwahl nach
zwei Jahren dafür, daß die Kraft einmal gewählter Abgeordneter nicht verhältnis¬
mäßig lange Zeit dem Landtage verloren geht. In Kauf genommen werden muß,
daß sich der Abgeordnete für den gleichen Wahlkreis regelmäßig erst nach sechs
Jahren wieder aufstellen lassen kann. Aber er ist doch in erster Linie Vertreter
des ganzen Volkes, und im übrigen darf man der allgemeinen politischen Reife
zumuten, daß sich genug Männer für jeden Wahlkreis finden, die geeignet sind,
gerade auch ihn zu vertreten.

In der Tat haben wir reichlich Männer, unzweifelhaft mehr als es heute
noch scheint, die, durch das Bedürfnis nach ihnen einmal herangezogen, sehr Nütz¬
liches im Landtage leisten könnten. Damit gewinnt diese Neuordnung des Ge-
wähltenrechtes über den behandelten psychologischen Gesichtspunkt hinaus über¬
haupt Bedeutung für die künftige Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses.

Die Tatsache als solche der gesetzlichen Ausschließung einer unmittelbaren
Wiederwahl wird ohne weiteres Einfluß auf die Art der zu wählenden Abgeordneten
haben. Sie erschwert die Bildung eines Standes parlamentarischer Nurpolitikcr,
gegen dessen Anwachsen die sachlichen Deutschen und vor allem wir Preußen
verständliche Bedenken haben, sie verstärkt dagegen den Einfluß der Männer des
praktischen Lebens in der Volksvertretung. Die meisten Deutschen haben zunächst
geringe Neigung, in der Öffentlichkeit hervorzutreten, auch die Allerberufensten zur
politischen Wirksamkeit überlassen dies gerne anderen Ehrgeizigen, deren es immer
noch genug gibt. Solch zögernde, der Sache des Landes schädliche Haltung
erklärt sich einfach daraus, daß der Bewerber um einen Sitz in der Volks¬
vertretung damit vor die Frage gestellt wird, ob er in Zukunft überhaupt im
politisch-parlamentarischen Leben eine Rolle spielen will. Denn nach einmal
erfolgter Wahl wird die Wiederwahl sehr bald zur politischen Ehrensache und
Pflicht. Diese Folgerung aus der Wahl ziehen zu müssen, schreckt viele und
gerade geeignete Männer der schaffenden Berufe davon ab, eine Kandidatur zu
übernehmen. Die Belange des Berufs geben bei uns allzu oft und zu leicht in
einem die politische Arbeit ablehnenden Sinne den Ausschlag. Wird gleichwohl
von einzelnen in den großen öffentlichen Kampf eingetreten, so geschieht es,
gedrängt durch die vaterländische Pflicht. Solch Opfer wird leichter empfunden,
bereitwilliger gebracht werden, wenn jene innere Festlegung nicht in Betracht
kommt, weil die Wiederwahl gesetzlich ausgeschlossen ist.

Erfrischend auf unser öffentliches Leben wirkt jedenfalls die vorgeschlagene
Regelung des Gewähltenrechtes. Der Widerspruch gegen sie wird freilich nicht
ausbleiben. Man betreibt nichts leidenschaftlicher wie die Politik: manchen wird
es unnötig dünken, die liebgewordene Tätigkeit auf einmal zu unterbrechen.
Andere werden gerade der Auffassung sein, daß das Anwachsen der Berufs¬
parlamentarier nicht gehindert werden soll. Doch legt jedenfalls noch die große
Mehrheit des Volkes wenig Wert auf die Stärkung solchen Beruftmns im Staat.
Es liegt nicht deutscher Art. Vielmehr darf gesagt werden, daß es — nach
mancher Erfahrung zu urteilen — weder für die Sache noch für die mit der
parlamentarischen Bürde belasteten Männer nachteilig wäre, wenn sie nach gewisser
Zeit in die Massen, deren Vertreter sie sind, als schlichte Staatsbürger und
Wähler zurücktauchten und nur als solche wieder einmal die Dinge sähen. Es
geht auch hier, wie in jedem anderen Berufe, der Geist und Nerven voll
beansprucht: die Arbeit selbst zieht von der Ausspannung den größten Segen.
Wie dem auch sei, ob Opfer oder Wohltat die Regelung bedeutet: maßgebend
kann nur der Vorteil sein, den aus ihr das preußische Staatsleben zieht.




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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333482/58>, abgerufen am 27.08.2024.