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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Zweites Vierteljahr.

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besten "Sicherungen", soweit als solche wirklich nötig und erwünscht sind. Und
diese Sicherungen haben gegenüber den anderweitig vorgeschlagenen den Vorzug,
daß sie dem Prinzip des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes keinen Abbruch
tun, im Gegenteil, ihm erst zu voller und erfreulicher Wirksamkeit verhelfen. Auf
diese Sicherungen könnten sich daher alle vereinigen, denen es um eine glückliche
und gerechte Lösung unserer Wahlrechtsschwierigkeiten zu tun ist.




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Adrian Guggengeigger Aus der Mappe des Lmeritus

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WEn einer "entzweienen" Dachrinne verläßt das Regenwasser die ihm
von den Naturgesetzen und dem Klempner gewiesene ordnungs¬
gemäße Laufbahn. Es rieselt an der Hauswart herab oder blaggert
dem Herrn Bürgermeister oder Pfarrer auf den Hut. Ein solcher
Mit der Bereitung von Volks" und privatwirtschaftlichen Schaden
verbundener Unfug kann und darf nicht geduldet werden. In einem
geordneten Staatswesen nicht.

Nach mehr als fünfjährigen Erhebungen und Erwägungen stellten die Mi°
nister des Innern, der Landwirtschaft und der öffentlichen Arbeiten gemeinsam den
Text einer Polizeiverordnung fest, die folgenden Inhalt hatte:

"Bis zum (Termin vorbehalten) sind die Dachrinnen auszubessern. Zu¬
widerhandlungen werden gemäß (Gesetzesstelle vorbehalten) mit (Strafhöhe vor¬
behalten) bestraft."

Dieser Text gelangte mit einem der Wichtigkeit des Gegenstandes angemessenen
Rundschreiben der verbündeten Minister an die Oberpräsidenten, Regierungs¬
präsidenten, Laudräte und Bürgermeister von Gemeinden unter achttausend Seelen
mit der Anheimgabe, der Bitte, dem Ersuchen, dem Auftrag, eine Provinziell-,
Bezirks-, Kreis-, Ortspvlizeivervrdnung erwägeA in die Wege leiten zu wollen,
zu veranlassen, herbeizuführen, mit dem für Durchlaucht, Exzellenz, Hochgeboren,
Hochwoh'geboren, Wohlgeboren sinnvoll abgestuften Hinzufügen, daß einem Bericht
über das Veranlaßte und den Erfolg zu gegebener Zeit entgegensehen werde..

Nicht überall schwamm der Text bis in die feinsten Kanäle hinab. Hatten
die Minister Selbstentüußerung genug besessen, um auf das im Erlaß einer Ver¬
ordnung für die ganze Monarchie liegende Glücksgefühl zu verzichten, damit be-
rechtigte, örtliche Interessen nicht von vornherein zu Schaden kämen, so brachten
auch die Oberpräsidenten vorbildliche StWtsweisheit zur Geltung: keiner erließ eine
Provinzialverordnung. Auch unter den Regierungspräsidenten befand sich keiner,
bei dem der Entwurf Hunger blieb. Alles ging weiter an die wahren Stützen
des Staates, der inneren Verwaltung und der Selbstverwaltung, die Landräte.
Hier fielen die Entscheidungen, ob Kreis- oder Ortspolizeiverordnung. Erstere
wurden mehr im Osten beliebt, letztere mehr im Westen.

Nach kaum anderthalb Jahren stellte die Ka^lei des Landwirtschaftsministers,
bei dem alle Fäden zusammenliefen, den Erlaß von 171 Kreispolizeiverordnungen
und 4047 Ortpolizeiverordnungen fest, alle desselben Inhaltes, doch nicht desselben
Wortlautes. Die Abweichungen entsprachen den von den Ministern feinfühlig vor-
ausqeahnten örtlichen Bedürfnissen. Neben Dachrinnen, die da krausen, erschienen
Dachtraufen, die da rinnen, auch Regenrinnen und Dachkandel. Die Straf¬
androhungen, billig beginnend mit 2 Mark Geldbuße (oder einem Tag Haft).


Grenzboten II 1S18 18
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besten „Sicherungen", soweit als solche wirklich nötig und erwünscht sind. Und
diese Sicherungen haben gegenüber den anderweitig vorgeschlagenen den Vorzug,
daß sie dem Prinzip des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes keinen Abbruch
tun, im Gegenteil, ihm erst zu voller und erfreulicher Wirksamkeit verhelfen. Auf
diese Sicherungen könnten sich daher alle vereinigen, denen es um eine glückliche
und gerechte Lösung unserer Wahlrechtsschwierigkeiten zu tun ist.




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Adrian Guggengeigger Aus der Mappe des Lmeritus

<5 /^M-
WEn einer „entzweienen" Dachrinne verläßt das Regenwasser die ihm
von den Naturgesetzen und dem Klempner gewiesene ordnungs¬
gemäße Laufbahn. Es rieselt an der Hauswart herab oder blaggert
dem Herrn Bürgermeister oder Pfarrer auf den Hut. Ein solcher
Mit der Bereitung von Volks» und privatwirtschaftlichen Schaden
verbundener Unfug kann und darf nicht geduldet werden. In einem
geordneten Staatswesen nicht.

Nach mehr als fünfjährigen Erhebungen und Erwägungen stellten die Mi°
nister des Innern, der Landwirtschaft und der öffentlichen Arbeiten gemeinsam den
Text einer Polizeiverordnung fest, die folgenden Inhalt hatte:

„Bis zum (Termin vorbehalten) sind die Dachrinnen auszubessern. Zu¬
widerhandlungen werden gemäß (Gesetzesstelle vorbehalten) mit (Strafhöhe vor¬
behalten) bestraft."

Dieser Text gelangte mit einem der Wichtigkeit des Gegenstandes angemessenen
Rundschreiben der verbündeten Minister an die Oberpräsidenten, Regierungs¬
präsidenten, Laudräte und Bürgermeister von Gemeinden unter achttausend Seelen
mit der Anheimgabe, der Bitte, dem Ersuchen, dem Auftrag, eine Provinziell-,
Bezirks-, Kreis-, Ortspvlizeivervrdnung erwägeA in die Wege leiten zu wollen,
zu veranlassen, herbeizuführen, mit dem für Durchlaucht, Exzellenz, Hochgeboren,
Hochwoh'geboren, Wohlgeboren sinnvoll abgestuften Hinzufügen, daß einem Bericht
über das Veranlaßte und den Erfolg zu gegebener Zeit entgegensehen werde..

Nicht überall schwamm der Text bis in die feinsten Kanäle hinab. Hatten
die Minister Selbstentüußerung genug besessen, um auf das im Erlaß einer Ver¬
ordnung für die ganze Monarchie liegende Glücksgefühl zu verzichten, damit be-
rechtigte, örtliche Interessen nicht von vornherein zu Schaden kämen, so brachten
auch die Oberpräsidenten vorbildliche StWtsweisheit zur Geltung: keiner erließ eine
Provinzialverordnung. Auch unter den Regierungspräsidenten befand sich keiner,
bei dem der Entwurf Hunger blieb. Alles ging weiter an die wahren Stützen
des Staates, der inneren Verwaltung und der Selbstverwaltung, die Landräte.
Hier fielen die Entscheidungen, ob Kreis- oder Ortspolizeiverordnung. Erstere
wurden mehr im Osten beliebt, letztere mehr im Westen.

Nach kaum anderthalb Jahren stellte die Ka^lei des Landwirtschaftsministers,
bei dem alle Fäden zusammenliefen, den Erlaß von 171 Kreispolizeiverordnungen
und 4047 Ortpolizeiverordnungen fest, alle desselben Inhaltes, doch nicht desselben
Wortlautes. Die Abweichungen entsprachen den von den Ministern feinfühlig vor-
ausqeahnten örtlichen Bedürfnissen. Neben Dachrinnen, die da krausen, erschienen
Dachtraufen, die da rinnen, auch Regenrinnen und Dachkandel. Die Straf¬
androhungen, billig beginnend mit 2 Mark Geldbuße (oder einem Tag Haft).


Grenzboten II 1S18 18
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[0245] Pink.pank besten „Sicherungen", soweit als solche wirklich nötig und erwünscht sind. Und diese Sicherungen haben gegenüber den anderweitig vorgeschlagenen den Vorzug, daß sie dem Prinzip des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes keinen Abbruch tun, im Gegenteil, ihm erst zu voller und erfreulicher Wirksamkeit verhelfen. Auf diese Sicherungen könnten sich daher alle vereinigen, denen es um eine glückliche und gerechte Lösung unserer Wahlrechtsschwierigkeiten zu tun ist. pink-pank Adrian Guggengeigger Aus der Mappe des Lmeritus <5 /^M- WEn einer „entzweienen" Dachrinne verläßt das Regenwasser die ihm von den Naturgesetzen und dem Klempner gewiesene ordnungs¬ gemäße Laufbahn. Es rieselt an der Hauswart herab oder blaggert dem Herrn Bürgermeister oder Pfarrer auf den Hut. Ein solcher Mit der Bereitung von Volks» und privatwirtschaftlichen Schaden verbundener Unfug kann und darf nicht geduldet werden. In einem geordneten Staatswesen nicht. Nach mehr als fünfjährigen Erhebungen und Erwägungen stellten die Mi° nister des Innern, der Landwirtschaft und der öffentlichen Arbeiten gemeinsam den Text einer Polizeiverordnung fest, die folgenden Inhalt hatte: „Bis zum (Termin vorbehalten) sind die Dachrinnen auszubessern. Zu¬ widerhandlungen werden gemäß (Gesetzesstelle vorbehalten) mit (Strafhöhe vor¬ behalten) bestraft." Dieser Text gelangte mit einem der Wichtigkeit des Gegenstandes angemessenen Rundschreiben der verbündeten Minister an die Oberpräsidenten, Regierungs¬ präsidenten, Laudräte und Bürgermeister von Gemeinden unter achttausend Seelen mit der Anheimgabe, der Bitte, dem Ersuchen, dem Auftrag, eine Provinziell-, Bezirks-, Kreis-, Ortspvlizeivervrdnung erwägeA in die Wege leiten zu wollen, zu veranlassen, herbeizuführen, mit dem für Durchlaucht, Exzellenz, Hochgeboren, Hochwoh'geboren, Wohlgeboren sinnvoll abgestuften Hinzufügen, daß einem Bericht über das Veranlaßte und den Erfolg zu gegebener Zeit entgegensehen werde.. Nicht überall schwamm der Text bis in die feinsten Kanäle hinab. Hatten die Minister Selbstentüußerung genug besessen, um auf das im Erlaß einer Ver¬ ordnung für die ganze Monarchie liegende Glücksgefühl zu verzichten, damit be- rechtigte, örtliche Interessen nicht von vornherein zu Schaden kämen, so brachten auch die Oberpräsidenten vorbildliche StWtsweisheit zur Geltung: keiner erließ eine Provinzialverordnung. Auch unter den Regierungspräsidenten befand sich keiner, bei dem der Entwurf Hunger blieb. Alles ging weiter an die wahren Stützen des Staates, der inneren Verwaltung und der Selbstverwaltung, die Landräte. Hier fielen die Entscheidungen, ob Kreis- oder Ortspolizeiverordnung. Erstere wurden mehr im Osten beliebt, letztere mehr im Westen. Nach kaum anderthalb Jahren stellte die Ka^lei des Landwirtschaftsministers, bei dem alle Fäden zusammenliefen, den Erlaß von 171 Kreispolizeiverordnungen und 4047 Ortpolizeiverordnungen fest, alle desselben Inhaltes, doch nicht desselben Wortlautes. Die Abweichungen entsprachen den von den Ministern feinfühlig vor- ausqeahnten örtlichen Bedürfnissen. Neben Dachrinnen, die da krausen, erschienen Dachtraufen, die da rinnen, auch Regenrinnen und Dachkandel. Die Straf¬ androhungen, billig beginnend mit 2 Mark Geldbuße (oder einem Tag Haft). Grenzboten II 1S18 18

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333482/245>, abgerufen am 22.07.2024.