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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr.

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der Erzeugung und dem Verbrauch von Lebensmitteln zurückzuführen sind. Mit
diesen abwegigen Ideen der Verwirklichung des sozialistischen ZukunftsstaateS uns
hin auseinanderzusetzen, können wir füglich verzichten. Den Interessen der All
gemeinheit wird weder mit einer staatlichen Reglementierung der landwirtschaft¬
lichen Produktion noch mit einer Beseitigung der den freien Marktverkehr bin¬
denden Schranken gedient.

Die praktischen Erfordernisse der Kriegswirtschaft widerstreiten sowohl einer
grundsätzlichen Sozialisierung des Wirtschaftslebens, durch die dem Organisations¬
prinzip als einer vermeintlich höheren Form wirtschaftlicher Betätigung ein Vor¬
rang eingeräumt werden soll, als auch dem unbekümmerten Gewährenlassen privat¬
wirtschaftlichen Gewinnstrebens. Zwischen organisatorischer Überspannung und
dem freien Spiel der individualistischen Wirtschaftsfaktoren klafft ein Gegensatz,
den eine staatsmännische Abwägung der Licht- und Schattenseiten auszugleichen
suchen muß. Die Ernährungssicherung im Kriege durfte nicht die Lebensmittel¬
erzeugung in eine Zwangsjacke stecken und den Handel wie einen allgemeingefähr¬
lichen Schädling proskribieren, sondern muß in beiden Richtungen die durch die
Notlage bedingten zweckmäßigsten Ordnungen in Gang bringen. In der Art der
Problemlösung kann man sich hier und da vergreifen, über die grundsätzliche
Stellungnahme darf kein Zweifel bestehen. Daß unsere Nahrungswirtschaft eine
verfehlte Bahn eingeschlagen hat, wird beim Rückblick auf das, was sie in drei¬
einhalb unendlich schweren Kriegsjahren geleistet hat, nur ganz vereinzelt selbst
aus den Kreisen bestritten, denen die "ganze Richtung" nicht zusagt. Die kalte
Theorie einer Wirtschaftsverfassung, die dem persönlichen Eigennutz den weitesten
Spielraum ließ, konnte vor dem Gebot einer einheitlichen Zusammenfassung aller
Volksgruppen gegen die Widerwärtigkeiten der Verpflegungshindernisse nicht auf¬
rechterhalten werden. Diese Erkenntnis kann heute trotz den abweichenden Urteilen
einer verschwindenden Minderheit als Allgemeingut gelten, wird auch von denen
schließlich geteilt, die als die eifrigsten Ankläger des bisherigen Kriegsversorgungs¬
wesens aufgetreten sind. Da wir bereits Herrn Dr. Schiele als scharfen Gegner
der staatlichen Ernährungspolitik genannt haben, so sei erwähnt, daß auch sein
Reformprogramm die öffentliche Bewirtschaftung keineswegs als unhaltbaren Fehl¬
griff abweist. Er befürwortet aber deren Einschränkung in bezug auf deu Kreis
der Menschen und Waren. Er wünscht die Versorgung nur für das Heer und die
Großstadtbevölkerung einschließlich der industriellen Provinzen (Rheinland, West¬
falen, Sachsen) und die Freistellung aller leichtverderblichen Waren von der öffent¬
lichen Bewirtschaftung. Die Begründung dieser Grenzscheidung mag man in seinem
Büchlein "Programm einer Änderung unserer Ernährungspvlitik" nachlesen, für
uns ist die Hauptsache, daß auch er solche Eckpfeiler des Ernährungssystems wie
Kontingentierung der Warenmenge und Rationierung des Verbrauchs durch Fleisch-
und Brotkarten beibehalten möchte. Im übrigen sind manche der Schiele'schen
Verbesserungsvorschläge durchaus beachtenswert. >

Als Eideshelfer für die Grundzüge des Ernährungssystems sei noch ein
Jurist angeführt, der es sich geradezu zur Aufgabe gestellt hat, die Verkehrtheiten
der staatlichen Reglementierung aufzudecken.*) Er schreibt: "Das Reich, um allen



*) or. Neukamp, Reichsgerichtsrat in Leipzig: "Die Ausschaltung unseres Handels durch
das Kriegswirtschastsrecht -- eine nationale Gefahr I" (Berlin, Otto Liebmann, 1917).
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der Erzeugung und dem Verbrauch von Lebensmitteln zurückzuführen sind. Mit
diesen abwegigen Ideen der Verwirklichung des sozialistischen ZukunftsstaateS uns
hin auseinanderzusetzen, können wir füglich verzichten. Den Interessen der All
gemeinheit wird weder mit einer staatlichen Reglementierung der landwirtschaft¬
lichen Produktion noch mit einer Beseitigung der den freien Marktverkehr bin¬
denden Schranken gedient.

Die praktischen Erfordernisse der Kriegswirtschaft widerstreiten sowohl einer
grundsätzlichen Sozialisierung des Wirtschaftslebens, durch die dem Organisations¬
prinzip als einer vermeintlich höheren Form wirtschaftlicher Betätigung ein Vor¬
rang eingeräumt werden soll, als auch dem unbekümmerten Gewährenlassen privat¬
wirtschaftlichen Gewinnstrebens. Zwischen organisatorischer Überspannung und
dem freien Spiel der individualistischen Wirtschaftsfaktoren klafft ein Gegensatz,
den eine staatsmännische Abwägung der Licht- und Schattenseiten auszugleichen
suchen muß. Die Ernährungssicherung im Kriege durfte nicht die Lebensmittel¬
erzeugung in eine Zwangsjacke stecken und den Handel wie einen allgemeingefähr¬
lichen Schädling proskribieren, sondern muß in beiden Richtungen die durch die
Notlage bedingten zweckmäßigsten Ordnungen in Gang bringen. In der Art der
Problemlösung kann man sich hier und da vergreifen, über die grundsätzliche
Stellungnahme darf kein Zweifel bestehen. Daß unsere Nahrungswirtschaft eine
verfehlte Bahn eingeschlagen hat, wird beim Rückblick auf das, was sie in drei¬
einhalb unendlich schweren Kriegsjahren geleistet hat, nur ganz vereinzelt selbst
aus den Kreisen bestritten, denen die „ganze Richtung" nicht zusagt. Die kalte
Theorie einer Wirtschaftsverfassung, die dem persönlichen Eigennutz den weitesten
Spielraum ließ, konnte vor dem Gebot einer einheitlichen Zusammenfassung aller
Volksgruppen gegen die Widerwärtigkeiten der Verpflegungshindernisse nicht auf¬
rechterhalten werden. Diese Erkenntnis kann heute trotz den abweichenden Urteilen
einer verschwindenden Minderheit als Allgemeingut gelten, wird auch von denen
schließlich geteilt, die als die eifrigsten Ankläger des bisherigen Kriegsversorgungs¬
wesens aufgetreten sind. Da wir bereits Herrn Dr. Schiele als scharfen Gegner
der staatlichen Ernährungspolitik genannt haben, so sei erwähnt, daß auch sein
Reformprogramm die öffentliche Bewirtschaftung keineswegs als unhaltbaren Fehl¬
griff abweist. Er befürwortet aber deren Einschränkung in bezug auf deu Kreis
der Menschen und Waren. Er wünscht die Versorgung nur für das Heer und die
Großstadtbevölkerung einschließlich der industriellen Provinzen (Rheinland, West¬
falen, Sachsen) und die Freistellung aller leichtverderblichen Waren von der öffent¬
lichen Bewirtschaftung. Die Begründung dieser Grenzscheidung mag man in seinem
Büchlein „Programm einer Änderung unserer Ernährungspvlitik" nachlesen, für
uns ist die Hauptsache, daß auch er solche Eckpfeiler des Ernährungssystems wie
Kontingentierung der Warenmenge und Rationierung des Verbrauchs durch Fleisch-
und Brotkarten beibehalten möchte. Im übrigen sind manche der Schiele'schen
Verbesserungsvorschläge durchaus beachtenswert. >

Als Eideshelfer für die Grundzüge des Ernährungssystems sei noch ein
Jurist angeführt, der es sich geradezu zur Aufgabe gestellt hat, die Verkehrtheiten
der staatlichen Reglementierung aufzudecken.*) Er schreibt: „Das Reich, um allen



*) or. Neukamp, Reichsgerichtsrat in Leipzig: „Die Ausschaltung unseres Handels durch
das Kriegswirtschastsrecht — eine nationale Gefahr I" (Berlin, Otto Liebmann, 1917).
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[0057] sah Lrnahrungssystem auf der Anklagebank der Erzeugung und dem Verbrauch von Lebensmitteln zurückzuführen sind. Mit diesen abwegigen Ideen der Verwirklichung des sozialistischen ZukunftsstaateS uns hin auseinanderzusetzen, können wir füglich verzichten. Den Interessen der All gemeinheit wird weder mit einer staatlichen Reglementierung der landwirtschaft¬ lichen Produktion noch mit einer Beseitigung der den freien Marktverkehr bin¬ denden Schranken gedient. Die praktischen Erfordernisse der Kriegswirtschaft widerstreiten sowohl einer grundsätzlichen Sozialisierung des Wirtschaftslebens, durch die dem Organisations¬ prinzip als einer vermeintlich höheren Form wirtschaftlicher Betätigung ein Vor¬ rang eingeräumt werden soll, als auch dem unbekümmerten Gewährenlassen privat¬ wirtschaftlichen Gewinnstrebens. Zwischen organisatorischer Überspannung und dem freien Spiel der individualistischen Wirtschaftsfaktoren klafft ein Gegensatz, den eine staatsmännische Abwägung der Licht- und Schattenseiten auszugleichen suchen muß. Die Ernährungssicherung im Kriege durfte nicht die Lebensmittel¬ erzeugung in eine Zwangsjacke stecken und den Handel wie einen allgemeingefähr¬ lichen Schädling proskribieren, sondern muß in beiden Richtungen die durch die Notlage bedingten zweckmäßigsten Ordnungen in Gang bringen. In der Art der Problemlösung kann man sich hier und da vergreifen, über die grundsätzliche Stellungnahme darf kein Zweifel bestehen. Daß unsere Nahrungswirtschaft eine verfehlte Bahn eingeschlagen hat, wird beim Rückblick auf das, was sie in drei¬ einhalb unendlich schweren Kriegsjahren geleistet hat, nur ganz vereinzelt selbst aus den Kreisen bestritten, denen die „ganze Richtung" nicht zusagt. Die kalte Theorie einer Wirtschaftsverfassung, die dem persönlichen Eigennutz den weitesten Spielraum ließ, konnte vor dem Gebot einer einheitlichen Zusammenfassung aller Volksgruppen gegen die Widerwärtigkeiten der Verpflegungshindernisse nicht auf¬ rechterhalten werden. Diese Erkenntnis kann heute trotz den abweichenden Urteilen einer verschwindenden Minderheit als Allgemeingut gelten, wird auch von denen schließlich geteilt, die als die eifrigsten Ankläger des bisherigen Kriegsversorgungs¬ wesens aufgetreten sind. Da wir bereits Herrn Dr. Schiele als scharfen Gegner der staatlichen Ernährungspolitik genannt haben, so sei erwähnt, daß auch sein Reformprogramm die öffentliche Bewirtschaftung keineswegs als unhaltbaren Fehl¬ griff abweist. Er befürwortet aber deren Einschränkung in bezug auf deu Kreis der Menschen und Waren. Er wünscht die Versorgung nur für das Heer und die Großstadtbevölkerung einschließlich der industriellen Provinzen (Rheinland, West¬ falen, Sachsen) und die Freistellung aller leichtverderblichen Waren von der öffent¬ lichen Bewirtschaftung. Die Begründung dieser Grenzscheidung mag man in seinem Büchlein „Programm einer Änderung unserer Ernährungspvlitik" nachlesen, für uns ist die Hauptsache, daß auch er solche Eckpfeiler des Ernährungssystems wie Kontingentierung der Warenmenge und Rationierung des Verbrauchs durch Fleisch- und Brotkarten beibehalten möchte. Im übrigen sind manche der Schiele'schen Verbesserungsvorschläge durchaus beachtenswert. > Als Eideshelfer für die Grundzüge des Ernährungssystems sei noch ein Jurist angeführt, der es sich geradezu zur Aufgabe gestellt hat, die Verkehrtheiten der staatlichen Reglementierung aufzudecken.*) Er schreibt: „Das Reich, um allen *) or. Neukamp, Reichsgerichtsrat in Leipzig: „Die Ausschaltung unseres Handels durch das Kriegswirtschastsrecht — eine nationale Gefahr I" (Berlin, Otto Liebmann, 1917).

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095/57>, abgerufen am 22.07.2024.