Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Die Machtmittel der Regierung

"Preußen selbst beantragt im Bundesrate den Erlaß eines Reichsgesetzes,
durch das für die Abänderung der preußischen Wahlgesetze die Übereinstimmung
des Königs von Preußen und der Mehrheitsbeschlüsse des preußischen Herren¬
hauses sowie der gegenwärtigen Inhaber der preußischen Reichstagssitze für
erforderlich und ausreichend erklärt wird. Auf Grund dieses Reichsgesetzes beruft
der König die preußischen Reichstagsabgeordneten zusammen, die für diesen
Sonderfall an die Stelle des Abgeordnetenhauses treten." Wenn auch durch
diese Notkonstituante der 236 geschmeidigeren Preußen vom Königsplatz (an Stelle
ihrer rennenden Landsleute in der Prinz Albrechtstraße) die bittere Pille einer
Vergewaltigung des größien Einzelstaates durch das Reich verzuckert wird -- die
Tatsache bleibt doch bestehen, daß das vorgeschlagene Verfahren "für Preußen
durchaus die Bedeutung eines Staatsstreichs" haben würde ("Kreuzzeitung").

Nach Fortfall der drei ersten Vorschläge bleibt also nur der letzte, nämlich
das alte konstitutionelle Mittel der Kammerauflösung.

Die Berechtigung seiner Anwendung von seiten der Krone steht außer Zweifel,
über den Erfolg gehen die Ansichten weit auseinander. Während z. B. Conrad
Bornhak "mit ziemlicher Bestimmtheit" annimmt, daß "unter demselben Wahl¬
system, wenn die Parteien sich einmal durch ihren Beschluß gebunden haben, auch
dieselbe Mehrheit wiederkehren wird" ("Berliner Tageblatt"), glaubt der ehemals
konservative, jetzt .mit der Rechten zerfallene Politiker Thinae, sich von einem
solchen Verfahren die größten Umwälzungen versprechen zu können.*) Er beruft
sich auf Vismarck, der die preußische Regierung bei den Wahlen schon zu seiner
Zeit "unwiderstehlich" genannt habe, was noch viel mehr heutzutage gelte, wo der
von der Negierung her wehende Wind sich mit dem "Sturmwind.der Massen" vereine.

Jeue werde die erforderliche Verminderung der konservativen Sitze um
20 bis 25 "mit spielender Leichtigkeit erreichen", insbesondere durch energische
Anwendung des Beamtenerlasses vom 4. Januar 1882. Danach "wird jeder
politische Beamte (vom Regierungspräsidenten bis zum Landrat) gehalten sein,
bei den Neuwahlen für das gleiche Wahlrecht mit Entschiedenheit einzutreten, und
wer sich dieser Pflicht entzieht, muß sein Amt niederlegen oder gewärtig sein,
seines Amtes entlassen zu werden".

Dazu bemerkt die "Kreuzzeitung": man dürfe das Dokument von 1882
nicht ohne die spätere Auslegung Bismarcks im Reichstage heranziehen und nach
dieser,(Rede vom 24. Januar) habe es dem Kanzler völlig ferngelegen, von den
politischen Beamten zu verlangen, daß sie für eine ihren Auffassungen wider¬
sprechende Politik der Negierung "mit aller Entschiedenheit eintreten".

In der Tat hat der Kasizler damals den Begriff der "Vertretung" der
königlichen Politik, von der im Erlasse die Rede ist, dahin umschrieben, daß die
politischen Beamten ("von den unpolitischen . .. verlangt eigentlich Se. Majestät
nichts") bei aller Freiheit der eigenen Wahl der Verpflichtung nicht überhoben
wären, "die Intentionen der Negierung gegen Entstellung, Irrtum und Ver¬
leumdung, wie sie bei den Wahlen so oft vorkommt, zu schützen". Diese De¬
finition entspricht ganz dem Wortlaut des Erlasses, der das Verhalten der Be°



*) Nach Hans Delbrück ("Preuß, Jahrbücher") würde sogar die bloße Drohung mit
der Auflösung genügen, um eine Sinnesänderung herbeizuführen I
Die Machtmittel der Regierung

„Preußen selbst beantragt im Bundesrate den Erlaß eines Reichsgesetzes,
durch das für die Abänderung der preußischen Wahlgesetze die Übereinstimmung
des Königs von Preußen und der Mehrheitsbeschlüsse des preußischen Herren¬
hauses sowie der gegenwärtigen Inhaber der preußischen Reichstagssitze für
erforderlich und ausreichend erklärt wird. Auf Grund dieses Reichsgesetzes beruft
der König die preußischen Reichstagsabgeordneten zusammen, die für diesen
Sonderfall an die Stelle des Abgeordnetenhauses treten." Wenn auch durch
diese Notkonstituante der 236 geschmeidigeren Preußen vom Königsplatz (an Stelle
ihrer rennenden Landsleute in der Prinz Albrechtstraße) die bittere Pille einer
Vergewaltigung des größien Einzelstaates durch das Reich verzuckert wird — die
Tatsache bleibt doch bestehen, daß das vorgeschlagene Verfahren „für Preußen
durchaus die Bedeutung eines Staatsstreichs" haben würde („Kreuzzeitung").

Nach Fortfall der drei ersten Vorschläge bleibt also nur der letzte, nämlich
das alte konstitutionelle Mittel der Kammerauflösung.

Die Berechtigung seiner Anwendung von seiten der Krone steht außer Zweifel,
über den Erfolg gehen die Ansichten weit auseinander. Während z. B. Conrad
Bornhak „mit ziemlicher Bestimmtheit" annimmt, daß „unter demselben Wahl¬
system, wenn die Parteien sich einmal durch ihren Beschluß gebunden haben, auch
dieselbe Mehrheit wiederkehren wird" („Berliner Tageblatt"), glaubt der ehemals
konservative, jetzt .mit der Rechten zerfallene Politiker Thinae, sich von einem
solchen Verfahren die größten Umwälzungen versprechen zu können.*) Er beruft
sich auf Vismarck, der die preußische Regierung bei den Wahlen schon zu seiner
Zeit „unwiderstehlich" genannt habe, was noch viel mehr heutzutage gelte, wo der
von der Negierung her wehende Wind sich mit dem „Sturmwind.der Massen" vereine.

Jeue werde die erforderliche Verminderung der konservativen Sitze um
20 bis 25 „mit spielender Leichtigkeit erreichen", insbesondere durch energische
Anwendung des Beamtenerlasses vom 4. Januar 1882. Danach „wird jeder
politische Beamte (vom Regierungspräsidenten bis zum Landrat) gehalten sein,
bei den Neuwahlen für das gleiche Wahlrecht mit Entschiedenheit einzutreten, und
wer sich dieser Pflicht entzieht, muß sein Amt niederlegen oder gewärtig sein,
seines Amtes entlassen zu werden".

Dazu bemerkt die „Kreuzzeitung": man dürfe das Dokument von 1882
nicht ohne die spätere Auslegung Bismarcks im Reichstage heranziehen und nach
dieser,(Rede vom 24. Januar) habe es dem Kanzler völlig ferngelegen, von den
politischen Beamten zu verlangen, daß sie für eine ihren Auffassungen wider¬
sprechende Politik der Negierung „mit aller Entschiedenheit eintreten".

In der Tat hat der Kasizler damals den Begriff der „Vertretung" der
königlichen Politik, von der im Erlasse die Rede ist, dahin umschrieben, daß die
politischen Beamten („von den unpolitischen . .. verlangt eigentlich Se. Majestät
nichts") bei aller Freiheit der eigenen Wahl der Verpflichtung nicht überhoben
wären, „die Intentionen der Negierung gegen Entstellung, Irrtum und Ver¬
leumdung, wie sie bei den Wahlen so oft vorkommt, zu schützen". Diese De¬
finition entspricht ganz dem Wortlaut des Erlasses, der das Verhalten der Be°



*) Nach Hans Delbrück („Preuß, Jahrbücher") würde sogar die bloße Drohung mit
der Auflösung genügen, um eine Sinnesänderung herbeizuführen I
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0378" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/333475"/>
          <fw type="header" place="top"> Die Machtmittel der Regierung</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1412"> &#x201E;Preußen selbst beantragt im Bundesrate den Erlaß eines Reichsgesetzes,<lb/>
durch das für die Abänderung der preußischen Wahlgesetze die Übereinstimmung<lb/>
des Königs von Preußen und der Mehrheitsbeschlüsse des preußischen Herren¬<lb/>
hauses sowie der gegenwärtigen Inhaber der preußischen Reichstagssitze für<lb/>
erforderlich und ausreichend erklärt wird. Auf Grund dieses Reichsgesetzes beruft<lb/>
der König die preußischen Reichstagsabgeordneten zusammen, die für diesen<lb/>
Sonderfall an die Stelle des Abgeordnetenhauses treten." Wenn auch durch<lb/>
diese Notkonstituante der 236 geschmeidigeren Preußen vom Königsplatz (an Stelle<lb/>
ihrer rennenden Landsleute in der Prinz Albrechtstraße) die bittere Pille einer<lb/>
Vergewaltigung des größien Einzelstaates durch das Reich verzuckert wird &#x2014; die<lb/>
Tatsache bleibt doch bestehen, daß das vorgeschlagene Verfahren &#x201E;für Preußen<lb/>
durchaus die Bedeutung eines Staatsstreichs" haben würde (&#x201E;Kreuzzeitung").</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1413"> Nach Fortfall der drei ersten Vorschläge bleibt also nur der letzte, nämlich<lb/>
das alte konstitutionelle Mittel der Kammerauflösung.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1414"> Die Berechtigung seiner Anwendung von seiten der Krone steht außer Zweifel,<lb/>
über den Erfolg gehen die Ansichten weit auseinander. Während z. B. Conrad<lb/>
Bornhak &#x201E;mit ziemlicher Bestimmtheit" annimmt, daß &#x201E;unter demselben Wahl¬<lb/>
system, wenn die Parteien sich einmal durch ihren Beschluß gebunden haben, auch<lb/>
dieselbe Mehrheit wiederkehren wird" (&#x201E;Berliner Tageblatt"), glaubt der ehemals<lb/>
konservative, jetzt .mit der Rechten zerfallene Politiker Thinae, sich von einem<lb/>
solchen Verfahren die größten Umwälzungen versprechen zu können.*) Er beruft<lb/>
sich auf Vismarck, der die preußische Regierung bei den Wahlen schon zu seiner<lb/>
Zeit &#x201E;unwiderstehlich" genannt habe, was noch viel mehr heutzutage gelte, wo der<lb/>
von der Negierung her wehende Wind sich mit dem &#x201E;Sturmwind.der Massen" vereine.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1415"> Jeue werde die erforderliche Verminderung der konservativen Sitze um<lb/>
20 bis 25 &#x201E;mit spielender Leichtigkeit erreichen", insbesondere durch energische<lb/>
Anwendung des Beamtenerlasses vom 4. Januar 1882. Danach &#x201E;wird jeder<lb/>
politische Beamte (vom Regierungspräsidenten bis zum Landrat) gehalten sein,<lb/>
bei den Neuwahlen für das gleiche Wahlrecht mit Entschiedenheit einzutreten, und<lb/>
wer sich dieser Pflicht entzieht, muß sein Amt niederlegen oder gewärtig sein,<lb/>
seines Amtes entlassen zu werden".</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1416"> Dazu bemerkt die &#x201E;Kreuzzeitung": man dürfe das Dokument von 1882<lb/>
nicht ohne die spätere Auslegung Bismarcks im Reichstage heranziehen und nach<lb/>
dieser,(Rede vom 24. Januar) habe es dem Kanzler völlig ferngelegen, von den<lb/>
politischen Beamten zu verlangen, daß sie für eine ihren Auffassungen wider¬<lb/>
sprechende Politik der Negierung &#x201E;mit aller Entschiedenheit eintreten".</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1417" next="#ID_1418"> In der Tat hat der Kasizler damals den Begriff der &#x201E;Vertretung" der<lb/>
königlichen Politik, von der im Erlasse die Rede ist, dahin umschrieben, daß die<lb/>
politischen Beamten (&#x201E;von den unpolitischen . .. verlangt eigentlich Se. Majestät<lb/>
nichts") bei aller Freiheit der eigenen Wahl der Verpflichtung nicht überhoben<lb/>
wären, &#x201E;die Intentionen der Negierung gegen Entstellung, Irrtum und Ver¬<lb/>
leumdung, wie sie bei den Wahlen so oft vorkommt, zu schützen". Diese De¬<lb/>
finition entspricht ganz dem Wortlaut des Erlasses, der das Verhalten der Be°</p><lb/>
          <note xml:id="FID_156" place="foot"> *) Nach Hans Delbrück (&#x201E;Preuß, Jahrbücher") würde sogar die bloße Drohung mit<lb/>
der Auflösung genügen, um eine Sinnesänderung herbeizuführen I</note><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0378] Die Machtmittel der Regierung „Preußen selbst beantragt im Bundesrate den Erlaß eines Reichsgesetzes, durch das für die Abänderung der preußischen Wahlgesetze die Übereinstimmung des Königs von Preußen und der Mehrheitsbeschlüsse des preußischen Herren¬ hauses sowie der gegenwärtigen Inhaber der preußischen Reichstagssitze für erforderlich und ausreichend erklärt wird. Auf Grund dieses Reichsgesetzes beruft der König die preußischen Reichstagsabgeordneten zusammen, die für diesen Sonderfall an die Stelle des Abgeordnetenhauses treten." Wenn auch durch diese Notkonstituante der 236 geschmeidigeren Preußen vom Königsplatz (an Stelle ihrer rennenden Landsleute in der Prinz Albrechtstraße) die bittere Pille einer Vergewaltigung des größien Einzelstaates durch das Reich verzuckert wird — die Tatsache bleibt doch bestehen, daß das vorgeschlagene Verfahren „für Preußen durchaus die Bedeutung eines Staatsstreichs" haben würde („Kreuzzeitung"). Nach Fortfall der drei ersten Vorschläge bleibt also nur der letzte, nämlich das alte konstitutionelle Mittel der Kammerauflösung. Die Berechtigung seiner Anwendung von seiten der Krone steht außer Zweifel, über den Erfolg gehen die Ansichten weit auseinander. Während z. B. Conrad Bornhak „mit ziemlicher Bestimmtheit" annimmt, daß „unter demselben Wahl¬ system, wenn die Parteien sich einmal durch ihren Beschluß gebunden haben, auch dieselbe Mehrheit wiederkehren wird" („Berliner Tageblatt"), glaubt der ehemals konservative, jetzt .mit der Rechten zerfallene Politiker Thinae, sich von einem solchen Verfahren die größten Umwälzungen versprechen zu können.*) Er beruft sich auf Vismarck, der die preußische Regierung bei den Wahlen schon zu seiner Zeit „unwiderstehlich" genannt habe, was noch viel mehr heutzutage gelte, wo der von der Negierung her wehende Wind sich mit dem „Sturmwind.der Massen" vereine. Jeue werde die erforderliche Verminderung der konservativen Sitze um 20 bis 25 „mit spielender Leichtigkeit erreichen", insbesondere durch energische Anwendung des Beamtenerlasses vom 4. Januar 1882. Danach „wird jeder politische Beamte (vom Regierungspräsidenten bis zum Landrat) gehalten sein, bei den Neuwahlen für das gleiche Wahlrecht mit Entschiedenheit einzutreten, und wer sich dieser Pflicht entzieht, muß sein Amt niederlegen oder gewärtig sein, seines Amtes entlassen zu werden". Dazu bemerkt die „Kreuzzeitung": man dürfe das Dokument von 1882 nicht ohne die spätere Auslegung Bismarcks im Reichstage heranziehen und nach dieser,(Rede vom 24. Januar) habe es dem Kanzler völlig ferngelegen, von den politischen Beamten zu verlangen, daß sie für eine ihren Auffassungen wider¬ sprechende Politik der Negierung „mit aller Entschiedenheit eintreten". In der Tat hat der Kasizler damals den Begriff der „Vertretung" der königlichen Politik, von der im Erlasse die Rede ist, dahin umschrieben, daß die politischen Beamten („von den unpolitischen . .. verlangt eigentlich Se. Majestät nichts") bei aller Freiheit der eigenen Wahl der Verpflichtung nicht überhoben wären, „die Intentionen der Negierung gegen Entstellung, Irrtum und Ver¬ leumdung, wie sie bei den Wahlen so oft vorkommt, zu schützen". Diese De¬ finition entspricht ganz dem Wortlaut des Erlasses, der das Verhalten der Be° *) Nach Hans Delbrück („Preuß, Jahrbücher") würde sogar die bloße Drohung mit der Auflösung genügen, um eine Sinnesänderung herbeizuführen I

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095/378
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095/378>, abgerufen am 22.07.2024.