Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr.Die Reform des preußischen Landtages über den Staatshaushaltsplan anders ab. Bisher durfte der Staatshaushaltsplan Auf großes und weitherziges Vertrauen ist auch die den drei Gesetzent¬ Die Reform des preußischen Landtages über den Staatshaushaltsplan anders ab. Bisher durfte der Staatshaushaltsplan Auf großes und weitherziges Vertrauen ist auch die den drei Gesetzent¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0357" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/333072"/> <fw type="header" place="top"> Die Reform des preußischen Landtages</fw><lb/> <p xml:id="ID_1152" prev="#ID_1151"> über den Staatshaushaltsplan anders ab. Bisher durfte der Staatshaushaltsplan<lb/> von der ersten Kammer nur im Ganzen angenommen oder abgelehnt werden.<lb/> Jetzt soll dem Herrenhause die Möglichkeit gegeben werden, die von dem Abge¬<lb/> ordnetenhause gestrichenen oder gekürzten Ausgabeposten zur nochmaligen Prüfung<lb/> an das andere Haus zurückzuverweisen, allerdings nur insoweit es sich um die<lb/> ordentlichen Ausgaben des Haushaltsplanes handelt. Der Sinn dieser Neuerung<lb/> zielt offenbar darauf ab, es einer radikalen Mehrheit des Abgeordnetenhauses zu<lb/> erschweren, hergebrachte Ausgaben etwa auf dem Gebiet von Kirche und Schule<lb/> kurzerhand zu streichen. Man wird die Bestimmung, die freilich die Besorgnisse,<lb/> die das Zentrum in dieser Beziehung zu haben scheint, noch nicht ganz beheben<lb/> dürfte, nur zweckmäßig finden können. Auch die neue Bestimmung, die die<lb/> Staatsregierung für den schon bisher nicht seltenen Fall, daß bis zum Schlüsse<lb/> eines Rechnungsjahres der Staatshaushaltsetat für das folgende Jahr nicht zu<lb/> stände kommt, ermächtigt, bis zu seinem Inkrafttreten alle laufenden Ausgaben<lb/> zu bestreikn, ist eine etatsrechtliche Besserung. Bei der nicht abzustreitenden Mög¬<lb/> lichkeit, daß die Regierung gegenüber dem neuen Abgeordnetenhause einen viel<lb/> schwierigeren Stand als bisher haben wird, hätte man es begreifen können, wenn<lb/> die Negierung in der Abgrenzung der etatsrechtlichen Zuständigkeiten sich noch<lb/> weiter durch eine Bevorzugung des Herrenhauses zu sichern gesucht hätte. Nicht<lb/> zuletzt in dieser Vorlage kommt so zum Ausdruck, welch zuversichtliches Vertrauen<lb/> die Regierung dem neuen Landtage entgegenbringt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1153" next="#ID_1154"> Auf großes und weitherziges Vertrauen ist auch die den drei Gesetzent¬<lb/> würfen beigegebene Begründung gestellt. Von ihnen verdient die Begründung<lb/> der Wahlrechtsvorlage, die offensichtlich von dem Minister des Innern selbst her¬<lb/> rührt, vollauf das ihr von einem Sprecher der nationalliberalen Partei gewordene<lb/> Lob.'daß sie „klassisch schön, geradezu erhebend" sei. Niemond wird ohne Be¬<lb/> wegung lesen können, was sie an ethischen Gründen für die Einräumung des<lb/> gleichen Wahlrechts beibringt. „Das dem Vaterlande geflossene Blut, diese letzte<lb/> und höchste Leistung, die der Staat vom Bürger fordert, ist größten unmeßbaren<lb/> Wertes Die preußischen Männer, die es auf dem Felde der Ehre vergossen,<lb/> haben Zeugnis abgelegt dafür, daß die dem Staat gebrachten Opfer aller Bürger<lb/> eines gleichen Wertes sind, daß der Staat auf den Unterschied öffentlicher Geld¬<lb/> leistungen künftig Abstufungen der politischen Rechte nicht mehr gründen kann."<lb/> Freilich faßt sich die Begründung, indem sie ethische Motive für die Einräumung<lb/> des gleichen Wahlrechts in den Vordergrund schiebt, sehr kurz, allzu kurz. E»<lb/> ließe sich wohl noch viel mehr Wirkungsvolles für das gleiche Wahlrecht sagen.<lb/> Wenn es z. V. heißt: der Krieg habe die Tüchtigkeit und Zuverlässigkeit des Volkes<lb/> in einem Maße in die Erscheinung gebracht und gehoben, daß seine Beteiligung<lb/> an den Staatsgeschäften nicht an den Leistungen der bisherigen Volksvertretung,<lb/> sondern an seiner Fähigkeit zu erweiterter Mitarbeit gemessen werden müsse, so<lb/> verdiente neben der Fähigkeit doch auch der Wille zu erweiterter Mitarbeit als<lb/> ein wichtiger Grund für das gleiche Wahlrecht hervorgehoben zu werden. Das<lb/> ist ja eine der großen inneren Errungenschaften des Krieges, daß sich das Ver¬<lb/> hältnis des Individuums zum Staate von Grund aus im Sinne stärkerer Anteil-<lb/> nahme gewandelt hat. daß heute selbst die Klassen, die zuvor dem Staate fremd,<lb/> ja feindlich gegenüberstanden, sich ihm innerlich zugehörig suhlen, und danach</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0357]
Die Reform des preußischen Landtages
über den Staatshaushaltsplan anders ab. Bisher durfte der Staatshaushaltsplan
von der ersten Kammer nur im Ganzen angenommen oder abgelehnt werden.
Jetzt soll dem Herrenhause die Möglichkeit gegeben werden, die von dem Abge¬
ordnetenhause gestrichenen oder gekürzten Ausgabeposten zur nochmaligen Prüfung
an das andere Haus zurückzuverweisen, allerdings nur insoweit es sich um die
ordentlichen Ausgaben des Haushaltsplanes handelt. Der Sinn dieser Neuerung
zielt offenbar darauf ab, es einer radikalen Mehrheit des Abgeordnetenhauses zu
erschweren, hergebrachte Ausgaben etwa auf dem Gebiet von Kirche und Schule
kurzerhand zu streichen. Man wird die Bestimmung, die freilich die Besorgnisse,
die das Zentrum in dieser Beziehung zu haben scheint, noch nicht ganz beheben
dürfte, nur zweckmäßig finden können. Auch die neue Bestimmung, die die
Staatsregierung für den schon bisher nicht seltenen Fall, daß bis zum Schlüsse
eines Rechnungsjahres der Staatshaushaltsetat für das folgende Jahr nicht zu
stände kommt, ermächtigt, bis zu seinem Inkrafttreten alle laufenden Ausgaben
zu bestreikn, ist eine etatsrechtliche Besserung. Bei der nicht abzustreitenden Mög¬
lichkeit, daß die Regierung gegenüber dem neuen Abgeordnetenhause einen viel
schwierigeren Stand als bisher haben wird, hätte man es begreifen können, wenn
die Negierung in der Abgrenzung der etatsrechtlichen Zuständigkeiten sich noch
weiter durch eine Bevorzugung des Herrenhauses zu sichern gesucht hätte. Nicht
zuletzt in dieser Vorlage kommt so zum Ausdruck, welch zuversichtliches Vertrauen
die Regierung dem neuen Landtage entgegenbringt.
Auf großes und weitherziges Vertrauen ist auch die den drei Gesetzent¬
würfen beigegebene Begründung gestellt. Von ihnen verdient die Begründung
der Wahlrechtsvorlage, die offensichtlich von dem Minister des Innern selbst her¬
rührt, vollauf das ihr von einem Sprecher der nationalliberalen Partei gewordene
Lob.'daß sie „klassisch schön, geradezu erhebend" sei. Niemond wird ohne Be¬
wegung lesen können, was sie an ethischen Gründen für die Einräumung des
gleichen Wahlrechts beibringt. „Das dem Vaterlande geflossene Blut, diese letzte
und höchste Leistung, die der Staat vom Bürger fordert, ist größten unmeßbaren
Wertes Die preußischen Männer, die es auf dem Felde der Ehre vergossen,
haben Zeugnis abgelegt dafür, daß die dem Staat gebrachten Opfer aller Bürger
eines gleichen Wertes sind, daß der Staat auf den Unterschied öffentlicher Geld¬
leistungen künftig Abstufungen der politischen Rechte nicht mehr gründen kann."
Freilich faßt sich die Begründung, indem sie ethische Motive für die Einräumung
des gleichen Wahlrechts in den Vordergrund schiebt, sehr kurz, allzu kurz. E»
ließe sich wohl noch viel mehr Wirkungsvolles für das gleiche Wahlrecht sagen.
Wenn es z. V. heißt: der Krieg habe die Tüchtigkeit und Zuverlässigkeit des Volkes
in einem Maße in die Erscheinung gebracht und gehoben, daß seine Beteiligung
an den Staatsgeschäften nicht an den Leistungen der bisherigen Volksvertretung,
sondern an seiner Fähigkeit zu erweiterter Mitarbeit gemessen werden müsse, so
verdiente neben der Fähigkeit doch auch der Wille zu erweiterter Mitarbeit als
ein wichtiger Grund für das gleiche Wahlrecht hervorgehoben zu werden. Das
ist ja eine der großen inneren Errungenschaften des Krieges, daß sich das Ver¬
hältnis des Individuums zum Staate von Grund aus im Sinne stärkerer Anteil-
nahme gewandelt hat. daß heute selbst die Klassen, die zuvor dem Staate fremd,
ja feindlich gegenüberstanden, sich ihm innerlich zugehörig suhlen, und danach
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |