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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr.

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Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht

Ausdrücklich bestimmen nämlich die Satzungen als Aufgabe der Gesellschaft, das
heranwachsende Geschlecht in nachdrücklicher Weise zu völkerrechtlicher Arbeit
anzuregen und deren Durchführung zu fördern. Weitere Förderung des Völker¬
rechtes verspricht sich die Gesellschaft durch jährliche Versammlung ihrer Mit¬
glieder und die Bildung besonderer Arbeitsgemeinschaften für einzelne Gebiete
des Völkerrechtes, sowie durch Stellung von Preisaufgaben.

So hat denn der große Krieg die neue deutsche Vereinigung zur Arbeit
am Völkerrecht gezeitigt, wie sie weitschauende Vertreter der Völkerrechtswissen¬
schaft in Deutschland schon lange ersehnt und gefordert hatten, so von Bar,
Nippold und neuerdings Strupp*), ein Werk von hohem idealen und praktischen
Werte, eine Vereinigung auf nationaler Grundlage zur Feststellung und Geltend-
machung der Forderungen der deutschen Völkerrechtswissenschaft und des deutschen
Wirtschaftslebens an das internationale Recht durch streng wissenschaftliche aber
auch durch praktisch wertvolle Arbeit unter Mitwirkung verwandter Fachwissen¬
schaften und der deutschen Volkswirtschaft, eine Gemeinschaft zugleich zur För¬
derung der Kenntnis des Völkerrechtes in weiteren Kreisen.

Wir sehen der weiteren Wirksamkeit der Gesellschaft mit hohen Erwartungen
entgegen, nicht zum wenigsten deshalb, weil wir in ihrer vorbildlichen Gliede¬
rung zugleich eine Grundlage sehen zum Aufbau einer neuen internationalen
Organisation der Völkerrechtswissenschaft auf dem Boden der Gleichberechtigung
und voller gegenseitiger Achtung jeder selbständigen lebenskräftigen Nation.

So hat sich auch der große Krieg in all seiner Grausamkeit zugleich als
ein mächtiger Anreger zur weiteren kraftvollen Entwicklung des Völkerrechts
erwiesen, und wenn die Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht im Oktober d. I.
sich an der Stätte der Wirksamkeit Pufendorfs. Klübers. Bluntschlis. Bulme-
rincqs, Georg Jellineks in Heidelberg versammeln wird, so wird auch sie die
Wahrheit des Ausspruches Jellineks dartun, daß erst der Kampf selbst wieder
einmal der Weg gewesen ist. auf dem den Völkern die Regel zum Bewußtsein
kommt, die künftig zwischen ihnen als Recht gelten soll.





*) Karl Strupp, Lebendes und totes Völkerrecht, Zeitschrift für internationales Recht,
Bd. XXVl.
Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht

Ausdrücklich bestimmen nämlich die Satzungen als Aufgabe der Gesellschaft, das
heranwachsende Geschlecht in nachdrücklicher Weise zu völkerrechtlicher Arbeit
anzuregen und deren Durchführung zu fördern. Weitere Förderung des Völker¬
rechtes verspricht sich die Gesellschaft durch jährliche Versammlung ihrer Mit¬
glieder und die Bildung besonderer Arbeitsgemeinschaften für einzelne Gebiete
des Völkerrechtes, sowie durch Stellung von Preisaufgaben.

So hat denn der große Krieg die neue deutsche Vereinigung zur Arbeit
am Völkerrecht gezeitigt, wie sie weitschauende Vertreter der Völkerrechtswissen¬
schaft in Deutschland schon lange ersehnt und gefordert hatten, so von Bar,
Nippold und neuerdings Strupp*), ein Werk von hohem idealen und praktischen
Werte, eine Vereinigung auf nationaler Grundlage zur Feststellung und Geltend-
machung der Forderungen der deutschen Völkerrechtswissenschaft und des deutschen
Wirtschaftslebens an das internationale Recht durch streng wissenschaftliche aber
auch durch praktisch wertvolle Arbeit unter Mitwirkung verwandter Fachwissen¬
schaften und der deutschen Volkswirtschaft, eine Gemeinschaft zugleich zur För¬
derung der Kenntnis des Völkerrechtes in weiteren Kreisen.

Wir sehen der weiteren Wirksamkeit der Gesellschaft mit hohen Erwartungen
entgegen, nicht zum wenigsten deshalb, weil wir in ihrer vorbildlichen Gliede¬
rung zugleich eine Grundlage sehen zum Aufbau einer neuen internationalen
Organisation der Völkerrechtswissenschaft auf dem Boden der Gleichberechtigung
und voller gegenseitiger Achtung jeder selbständigen lebenskräftigen Nation.

So hat sich auch der große Krieg in all seiner Grausamkeit zugleich als
ein mächtiger Anreger zur weiteren kraftvollen Entwicklung des Völkerrechts
erwiesen, und wenn die Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht im Oktober d. I.
sich an der Stätte der Wirksamkeit Pufendorfs. Klübers. Bluntschlis. Bulme-
rincqs, Georg Jellineks in Heidelberg versammeln wird, so wird auch sie die
Wahrheit des Ausspruches Jellineks dartun, daß erst der Kampf selbst wieder
einmal der Weg gewesen ist. auf dem den Völkern die Regel zum Bewußtsein
kommt, die künftig zwischen ihnen als Recht gelten soll.





*) Karl Strupp, Lebendes und totes Völkerrecht, Zeitschrift für internationales Recht,
Bd. XXVl.
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[0030] Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht Ausdrücklich bestimmen nämlich die Satzungen als Aufgabe der Gesellschaft, das heranwachsende Geschlecht in nachdrücklicher Weise zu völkerrechtlicher Arbeit anzuregen und deren Durchführung zu fördern. Weitere Förderung des Völker¬ rechtes verspricht sich die Gesellschaft durch jährliche Versammlung ihrer Mit¬ glieder und die Bildung besonderer Arbeitsgemeinschaften für einzelne Gebiete des Völkerrechtes, sowie durch Stellung von Preisaufgaben. So hat denn der große Krieg die neue deutsche Vereinigung zur Arbeit am Völkerrecht gezeitigt, wie sie weitschauende Vertreter der Völkerrechtswissen¬ schaft in Deutschland schon lange ersehnt und gefordert hatten, so von Bar, Nippold und neuerdings Strupp*), ein Werk von hohem idealen und praktischen Werte, eine Vereinigung auf nationaler Grundlage zur Feststellung und Geltend- machung der Forderungen der deutschen Völkerrechtswissenschaft und des deutschen Wirtschaftslebens an das internationale Recht durch streng wissenschaftliche aber auch durch praktisch wertvolle Arbeit unter Mitwirkung verwandter Fachwissen¬ schaften und der deutschen Volkswirtschaft, eine Gemeinschaft zugleich zur För¬ derung der Kenntnis des Völkerrechtes in weiteren Kreisen. Wir sehen der weiteren Wirksamkeit der Gesellschaft mit hohen Erwartungen entgegen, nicht zum wenigsten deshalb, weil wir in ihrer vorbildlichen Gliede¬ rung zugleich eine Grundlage sehen zum Aufbau einer neuen internationalen Organisation der Völkerrechtswissenschaft auf dem Boden der Gleichberechtigung und voller gegenseitiger Achtung jeder selbständigen lebenskräftigen Nation. So hat sich auch der große Krieg in all seiner Grausamkeit zugleich als ein mächtiger Anreger zur weiteren kraftvollen Entwicklung des Völkerrechts erwiesen, und wenn die Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht im Oktober d. I. sich an der Stätte der Wirksamkeit Pufendorfs. Klübers. Bluntschlis. Bulme- rincqs, Georg Jellineks in Heidelberg versammeln wird, so wird auch sie die Wahrheit des Ausspruches Jellineks dartun, daß erst der Kampf selbst wieder einmal der Weg gewesen ist. auf dem den Völkern die Regel zum Bewußtsein kommt, die künftig zwischen ihnen als Recht gelten soll. *) Karl Strupp, Lebendes und totes Völkerrecht, Zeitschrift für internationales Recht, Bd. XXVl.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_332712/30>, abgerufen am 06.10.2024.